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# taz.de -- Bischöfin Käßmann geschont: "Ungeteiltes Vertrauen"
> Trotz Trunkenheit am Steuer – der Rat der Evangelischen Kirche bekennt
> sich einstimmig zu seiner Vorsitzenden Bischöfin Margot Käßmann. Sie
> solle auch weiterhin den Weg bestimmen.
Bild: Darf weiter den Weg bestimmen: Bischöfin Käßmann.
HANNOVER apn | Nach ihrer Trunkenheitsfahrt hat Bischöfin Margot Käßmann
Rückendeckung vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
erhalten. Das kirchliche Leitungsgremium sprach seiner Vorsitzenden
einmütig das Vertrauen aus, wie die EKD am Mittwoch in Hannover mitteilte.
Darauf hätten sich die 14 Ratsmitglieder, zu denen auch Käßmann selbst
gehört, am Dienstagabend auf einer Telefonkonferenz verständigt.
Auf einer regulären Sitzung, die noch in dieser Woche stattfinden soll,
werde dann eine abschließende Bewertung des Vorfalls vorgenommen. "In
ungeteiltem Vertrauen überlässt der Rat seiner Vorsitzenden die
Entscheidung über den Weg, der dann gemeinsam eingeschlagen werden soll",
hieß es in der Mitteilung
Käßmann war am späten Samstagabend auf der Rückfahrt von einem privaten
Termin stark betrunken am Steuer ihres Dienstwagens gestoppt worden. Die
Polizei hielt sie in der Innenstadt von Hannover an, nachdem Käßmann mit
ihrem Dienstwagen eine rote Ampel ignoriert hatte. Eine Blutprobe ergab
1,54 Promille, wie die Staatsanwaltschaft Hannover erklärte. Ab 1,1
Promille liegt in Deutschland absolute Fahruntüchtigkeit und eine Straftat
vor. Käßmanns Führerschein wurde eingezogen, ein Strafverfahren
eingeleitet.
Käßmann selbst sagte am Dienstag bis auf weiteres alle öffentlichen Termine
ab. Die Bischöfin werde in den nächsten Tagen eine Auszeit nehmen, sagte
der Sprecher der hannoverschen Landeskirche, Johannes Neukirch.
Medienberichte, wonach bei der Trunkenheitsfahrt eine unbekannte weitere
Person im Dienstwagen der Bischöfin saß, bezeichnete Neukirch als reine
Spekulation. Laut der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung soll Käßmann, bei
der Fahrt auf dem Weg von einem Kinobesuch in der Hannoverschen Innenstadt
zu ihrer Wohnung gewesen sein. Auch dies wollte der Sprecher nicht
kommentieren.
Schnelles Strafverfahren
Das Strafverfahren gegen Käßmann soll schnell abgeschlossen werden, wie die
Staatsanwaltschaft am Mittwoch erklärte. "Bei klarer Sachlage dauert ein
normales Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt nur einige Wochen",
sagte Sprecher Hans-Jürgen Lendeckel. Im Fall der Bischöfin habe die
Polizei die Akten bereits der Staatsanwaltschaft übersandt.
Das Ermittlungsverfahren gegen Käßmann werde geführt wie gegen jeden
anderen Verkehrsteilnehmer. Eine Trunkenheitsfahrt ohne konkrete Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer werde in der Regel mit einer Geldstrafe von 30
Tagessätzen bestraft. Hinzu komme der Entzug der Fahrerlaubnis für zehn
Monate bis zu einem Jahr. Das Strafverfahren werde in der Regel schriftlich
abgewickelt und ende mit einem Strafbefehl.
24 Feb 2010
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