# taz.de -- Freispruch im Autobrandstifter-Prozess: Justiz stellt das Feuer ein | |
> Nach dem zweiten Freispruch in einem Prozess gegen politisch motivierte | |
> Autobrandstifter stehen die Strafverfolgungsbehörden erneut mit leeren | |
> Händen da. | |
Bild: Viel Qualm um nichts | |
Es ist die zweite große Schlappe für die Strafverfolger in Sachen politisch | |
motivierter Autobrandstiftung: Das Landgericht Berlin hat am Freitag einen | |
23-Jährigen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zunächst | |
beschuldigt, am 17. Juni vergangenen Jahres einen VW in Friedrichshain | |
angezündet zu haben. Darüber hinaus ordnete ihn die Staatsanwaltschaft der | |
linksradikalen Szene zu und begründete so ein politisches Motiv. | |
Ein Gutachten des Bundeskriminalamtes kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die | |
bei T. festgestellten Spuren von Lampenöl zahlreiche Ursachen haben können | |
- selbst die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zuletzt Freispruch | |
beantragt. Daher ist nicht davon auszugehen, dass sie das Urteil anfechten | |
wird. | |
Anders sieht es bei der im November freigesprochenen Alexandra R. aus. In | |
deren Fall ging die Staatsanwaltschaft nach dem Freispruch in Berufung. Die | |
"Indizienkette" sei nicht ausreichend gewürdigt worden, so der Sprecher der | |
Staatsanwaltschaft. Eine erste Verhandlung ist für Ende April angesetzt. | |
In beiden Verfahren wirft jedoch die Beweisführung Zweifel auf: Im Fall | |
Christoph T. war ein erstes Verfahren bereits im Oktober geplatzt, weil die | |
Staatsanwaltschaft ein neues Brandgutachten forderte. Laut Anklage wurden | |
durch das Feuer Stoßstange, Kühlergrill und Teile des Motorraums | |
beschädigt. Auch ein angrenzend parkendes Fahrzeug soll leichte Schäden | |
davongetragen haben. Doch die drei Experten unter anderem vom Landes- und | |
Bundeskriminalamt waren sich einig: Eine Brandstiftung lasse sich nicht | |
belegen, vielmehr sei auch eine Selbstentzündung denkbar. | |
In dem Prozess gegen Alexandra R. gab sogar der Hauptbelastungszeuge eine | |
widersprüchliche Täterbeschreibung ab. Der Polizeibeamte hatte ausgesagt, | |
zuerst die Beschuldigte als dunkel gekleidete Person mit Basecap und | |
anschließend einen Feuerschein an einem Fahrzeug gesehen zu haben. Ein | |
anderes Mal gab er an, auch ein Gesicht gesehen zu haben, ohne es jedoch | |
beschreiben zu können. | |
Bis zur späteren Festnahme hatten der Beamte und seine Kollegin die Person | |
nicht lückenlos verfolgt, handfestere Beweismittel wie DNA-Spuren fehlten | |
komplett. Der Amtsrichter entschied, dass eine Zugehörigkeit zur linken | |
Szene, das Aufbewahren von Grillanzündern und das Sammeln von Artikeln über | |
Autobrandstiftungen für eine Verurteilung nicht ausreiche. | |
Damit ist es den Strafverfolgungsbehörden bislang nicht gelungen, einen | |
Täter mit politischem Motiv zu verurteilen. Auch der im November verhaftete | |
Tobias P. wurde nach 43 Tagen Untersuchungshaft entlassen. Ein Richter | |
hatte zuvor den Haftbefehl ausgesetzt, weil sich ein dringender Tatverdacht | |
nicht mehr aufrechterhalten lasse. Das Verfahren gegen P. ist allerdings | |
nicht eingestellt worden, mit einer Anklage ist zu rechnen. | |
Patrick Technau von der Soligruppe für Alexandra R. und Christoph T. | |
kritisierte, dass die Anklage gegen T. "weder Hand noch Fuß" gehabt habe. | |
"Es ging einzig und allein darum, einen politischen Menschen zu | |
verurteilen." | |
Trotz des Ausbleibens von Fahndungserfolgen ist die Zahl der | |
Autobrandstiftungen weiter gesunken. Seit Januar zählte die Polizei sechs | |
Brandanschläge auf Fahrzeuge, bei denen ein politischer Hintergrund | |
vermutet wird. Dabei kamen zehn Autos zu Schaden. Im vergangenen Jahr | |
brannten im gleichen Zeitraum 40 Fahrzeuge ab. | |
6 Mar 2010 | |
## AUTOREN | |
Nina Apin | |
Svenja Bergt | |
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