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# taz.de -- Freispruch im Autobrandstifter-Prozess: Justiz stellt das Feuer ein
> Nach dem zweiten Freispruch in einem Prozess gegen politisch motivierte
> Autobrandstifter stehen die Strafverfolgungsbehörden erneut mit leeren
> Händen da.
Bild: Viel Qualm um nichts
Es ist die zweite große Schlappe für die Strafverfolger in Sachen politisch
motivierter Autobrandstiftung: Das Landgericht Berlin hat am Freitag einen
23-Jährigen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn zunächst
beschuldigt, am 17. Juni vergangenen Jahres einen VW in Friedrichshain
angezündet zu haben. Darüber hinaus ordnete ihn die Staatsanwaltschaft der
linksradikalen Szene zu und begründete so ein politisches Motiv.
Ein Gutachten des Bundeskriminalamtes kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die
bei T. festgestellten Spuren von Lampenöl zahlreiche Ursachen haben können
- selbst die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zuletzt Freispruch
beantragt. Daher ist nicht davon auszugehen, dass sie das Urteil anfechten
wird.
Anders sieht es bei der im November freigesprochenen Alexandra R. aus. In
deren Fall ging die Staatsanwaltschaft nach dem Freispruch in Berufung. Die
"Indizienkette" sei nicht ausreichend gewürdigt worden, so der Sprecher der
Staatsanwaltschaft. Eine erste Verhandlung ist für Ende April angesetzt.
In beiden Verfahren wirft jedoch die Beweisführung Zweifel auf: Im Fall
Christoph T. war ein erstes Verfahren bereits im Oktober geplatzt, weil die
Staatsanwaltschaft ein neues Brandgutachten forderte. Laut Anklage wurden
durch das Feuer Stoßstange, Kühlergrill und Teile des Motorraums
beschädigt. Auch ein angrenzend parkendes Fahrzeug soll leichte Schäden
davongetragen haben. Doch die drei Experten unter anderem vom Landes- und
Bundeskriminalamt waren sich einig: Eine Brandstiftung lasse sich nicht
belegen, vielmehr sei auch eine Selbstentzündung denkbar.
In dem Prozess gegen Alexandra R. gab sogar der Hauptbelastungszeuge eine
widersprüchliche Täterbeschreibung ab. Der Polizeibeamte hatte ausgesagt,
zuerst die Beschuldigte als dunkel gekleidete Person mit Basecap und
anschließend einen Feuerschein an einem Fahrzeug gesehen zu haben. Ein
anderes Mal gab er an, auch ein Gesicht gesehen zu haben, ohne es jedoch
beschreiben zu können.
Bis zur späteren Festnahme hatten der Beamte und seine Kollegin die Person
nicht lückenlos verfolgt, handfestere Beweismittel wie DNA-Spuren fehlten
komplett. Der Amtsrichter entschied, dass eine Zugehörigkeit zur linken
Szene, das Aufbewahren von Grillanzündern und das Sammeln von Artikeln über
Autobrandstiftungen für eine Verurteilung nicht ausreiche.
Damit ist es den Strafverfolgungsbehörden bislang nicht gelungen, einen
Täter mit politischem Motiv zu verurteilen. Auch der im November verhaftete
Tobias P. wurde nach 43 Tagen Untersuchungshaft entlassen. Ein Richter
hatte zuvor den Haftbefehl ausgesetzt, weil sich ein dringender Tatverdacht
nicht mehr aufrechterhalten lasse. Das Verfahren gegen P. ist allerdings
nicht eingestellt worden, mit einer Anklage ist zu rechnen.
Patrick Technau von der Soligruppe für Alexandra R. und Christoph T.
kritisierte, dass die Anklage gegen T. "weder Hand noch Fuß" gehabt habe.
"Es ging einzig und allein darum, einen politischen Menschen zu
verurteilen."
Trotz des Ausbleibens von Fahndungserfolgen ist die Zahl der
Autobrandstiftungen weiter gesunken. Seit Januar zählte die Polizei sechs
Brandanschläge auf Fahrzeuge, bei denen ein politischer Hintergrund
vermutet wird. Dabei kamen zehn Autos zu Schaden. Im vergangenen Jahr
brannten im gleichen Zeitraum 40 Fahrzeuge ab.
6 Mar 2010
## AUTOREN
Nina Apin
Svenja Bergt
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