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# taz.de -- Nachspiel für Tanklaster-Angriff: Es wird eng für Oberst Klein
> Die Karlsruher Bundesanwaltschaft will gegen Klein ermitteln. Dabei soll
> geklärt werden, ob er mit dem Befehl zum Bombardement in Afghanistan ein
> Kriegsverbrechen begangen hat.
Bild: Aufräumen nach dem Luftangriff auf zwei Tanklastwagen in Afghanistan.
BERLIN taz | Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat bereits vorige Woche ein
Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein und seinen
Fliegerleitoffizier "Red Baron" eingeleitet. Dies berichtete am Freitag
BAW-Abteilungsleiter Rolf Hannich auf einer Veranstaltung der
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin.
Oberst Klein hatte im September das Bombardement auf zwei entführte
Tanklaster bei Kundus angeordnet, das zum Tod Dutzender Afghanen - Taliban
und Zivilisten - führte. Seit November prüfte Hannich, ob er ein Verfahren
gegen Klein einleiten soll. Er will die beiden Offiziere nächste Woche in
Karlsruhe vernehmen. Voraussetzung dafür ist ein förmliches
Ermittlungsverfahren
Doch die Eröffnung des Verfahrens ist keine Formalie. Mit ihr ist auch das
erste Ergebnis der BAW-Prüfungen verbunden: "Bei den Auseinandersetzungen
in Afghanistan handelt es sich um einen bewaffneten Konflikt." Konkret
heißt das, Kämpfer der Taliban dürfen von deutschen Soldaten in Afghanistan
getötet werden, auch wenn diese nicht angegriffen wurden. Und wenn bei den
Kämpfen auch Zivilisten sterben, kann dies unter Umständen ebenfalls
straffrei bleiben. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU)
hatte schon vor einigen Wochen erklärt, dass er die Lage in Afghanistan als
"bewaffneten Konflikt" einstuft, maßgeblich ist aber die Wertung der
Justiz.
Vorrangig anwendbar ist nun das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, das auch
Kriegsverbrechen von Soldaten definiert. Die Bundesanwaltschaft muss jetzt
ermitteln, ob der von Klein verursachte Tod der Zivilisten außer Verhältnis
zum militärischen Nutzen der Aktion stand und Klein dieses Missverhältnis
sicher erwartete. Unter Beobachtern in Karlsruhe wird angenommen, dass die
Ermittler Klein am Ende keinen entsprechend rücksichtslosen Vorsatz
nachweisen können und wollen. Die Ermittlungen gegen Klein würden dann
eingestellt.
Der Göttinger Strafrechtsprofessor Kai Ambos wies bei der
BRAK-Veranstaltung darauf hin, dass Klein im Falle einer Verurteilung
zugleich ein lebenslange Haftstrafe wegen Mordes droht.
Wie Hannich berichtete, sind bei der Bundesanwaltschaft neben Kleins Fall
sieben weitere anhängig, bei denen deutsche Soldaten in Afghanistan
Zivilisten getötet oder verletzt haben. Die Bundesanwaltschaft will ein
einheitliches Raster für die Behandlung solcher Fälle entwickeln.
Unter der Hand ist die Bundesanwaltschaft damit zur zentralen
Staatsanwaltschaft für die Behandlung möglicher Straftaten von Soldaten im
Ausland geworden. Alle heiklen Fälle liegen derzeit in Karlsruhe.
Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag ist die Schaffung einer zentralen
Staatsanwaltschaft, zum Beispiel in Potsdam beim Einsatzführungskommando
der Bundeswehr, vorgesehen. Hannich machte aber deutlich, dass die
Zentralisierung nicht unbedingt zu einer Beschleunigung der Ermittlungen
führt.
Ärgerlich für Hannich ist, dass er nicht weiß, was Oberst Klein vor zwei
Wochen beim Kundus-Untersuchungsausschuss im Bundestag ausgesagt hat. Der
Ermittler hofft, dass er die Protokolle bekommt, bevor er nächste Woche den
Oberst befragt.
20 Mar 2010
## AUTOREN
Christian Rath
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