| # taz.de -- Nachspiel für Tanklaster-Angriff: Es wird eng für Oberst Klein | |
| > Die Karlsruher Bundesanwaltschaft will gegen Klein ermitteln. Dabei soll | |
| > geklärt werden, ob er mit dem Befehl zum Bombardement in Afghanistan ein | |
| > Kriegsverbrechen begangen hat. | |
| Bild: Aufräumen nach dem Luftangriff auf zwei Tanklastwagen in Afghanistan. | |
| BERLIN taz | Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat bereits vorige Woche ein | |
| Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein und seinen | |
| Fliegerleitoffizier "Red Baron" eingeleitet. Dies berichtete am Freitag | |
| BAW-Abteilungsleiter Rolf Hannich auf einer Veranstaltung der | |
| Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin. | |
| Oberst Klein hatte im September das Bombardement auf zwei entführte | |
| Tanklaster bei Kundus angeordnet, das zum Tod Dutzender Afghanen - Taliban | |
| und Zivilisten - führte. Seit November prüfte Hannich, ob er ein Verfahren | |
| gegen Klein einleiten soll. Er will die beiden Offiziere nächste Woche in | |
| Karlsruhe vernehmen. Voraussetzung dafür ist ein förmliches | |
| Ermittlungsverfahren | |
| Doch die Eröffnung des Verfahrens ist keine Formalie. Mit ihr ist auch das | |
| erste Ergebnis der BAW-Prüfungen verbunden: "Bei den Auseinandersetzungen | |
| in Afghanistan handelt es sich um einen bewaffneten Konflikt." Konkret | |
| heißt das, Kämpfer der Taliban dürfen von deutschen Soldaten in Afghanistan | |
| getötet werden, auch wenn diese nicht angegriffen wurden. Und wenn bei den | |
| Kämpfen auch Zivilisten sterben, kann dies unter Umständen ebenfalls | |
| straffrei bleiben. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) | |
| hatte schon vor einigen Wochen erklärt, dass er die Lage in Afghanistan als | |
| "bewaffneten Konflikt" einstuft, maßgeblich ist aber die Wertung der | |
| Justiz. | |
| Vorrangig anwendbar ist nun das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, das auch | |
| Kriegsverbrechen von Soldaten definiert. Die Bundesanwaltschaft muss jetzt | |
| ermitteln, ob der von Klein verursachte Tod der Zivilisten außer Verhältnis | |
| zum militärischen Nutzen der Aktion stand und Klein dieses Missverhältnis | |
| sicher erwartete. Unter Beobachtern in Karlsruhe wird angenommen, dass die | |
| Ermittler Klein am Ende keinen entsprechend rücksichtslosen Vorsatz | |
| nachweisen können und wollen. Die Ermittlungen gegen Klein würden dann | |
| eingestellt. | |
| Der Göttinger Strafrechtsprofessor Kai Ambos wies bei der | |
| BRAK-Veranstaltung darauf hin, dass Klein im Falle einer Verurteilung | |
| zugleich ein lebenslange Haftstrafe wegen Mordes droht. | |
| Wie Hannich berichtete, sind bei der Bundesanwaltschaft neben Kleins Fall | |
| sieben weitere anhängig, bei denen deutsche Soldaten in Afghanistan | |
| Zivilisten getötet oder verletzt haben. Die Bundesanwaltschaft will ein | |
| einheitliches Raster für die Behandlung solcher Fälle entwickeln. | |
| Unter der Hand ist die Bundesanwaltschaft damit zur zentralen | |
| Staatsanwaltschaft für die Behandlung möglicher Straftaten von Soldaten im | |
| Ausland geworden. Alle heiklen Fälle liegen derzeit in Karlsruhe. | |
| Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag ist die Schaffung einer zentralen | |
| Staatsanwaltschaft, zum Beispiel in Potsdam beim Einsatzführungskommando | |
| der Bundeswehr, vorgesehen. Hannich machte aber deutlich, dass die | |
| Zentralisierung nicht unbedingt zu einer Beschleunigung der Ermittlungen | |
| führt. | |
| Ärgerlich für Hannich ist, dass er nicht weiß, was Oberst Klein vor zwei | |
| Wochen beim Kundus-Untersuchungsausschuss im Bundestag ausgesagt hat. Der | |
| Ermittler hofft, dass er die Protokolle bekommt, bevor er nächste Woche den | |
| Oberst befragt. | |
| 20 Mar 2010 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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