Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Bushido klaut Songs: Die Hegemann des Hip-Hop
> Der Rapper Bushido hat für 13 Songs Teile bei der französischen Band
> "Dark Sanctuary" geklaut. Jetzt muss er 63.000 Euro Schadenersatz zahlen
> und etliche CDs vernichten lassen.
Bild: Erskeinguterjunge: Bushido.
BERLIN/HAMBURG taz/dpa | Und wieder ein neuer Plagiatsvorwurf: Nach
Jungautorin Helene Hegemann, die Passagen ihres Buches Axolotl Roadkill aus
dem Roman Strobo nahezu eins zu eins kopierte, ließ sich offenbar auch
Rüpel-Rapper Bushido von Kollegen "inspirieren".
Bereits 2008 verklagte ihn die französische Band Dark Sanctuary, weil
Bushido sich für sein Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" in
mindestens acht Fällen ihrer Musik bedient haben soll. Am Dienstag bekam
die Gruppe vor dem Hamburger Landgericht Recht: Für 13 seiner Songs hatte
Bushido Teile bei der französischen Band geklaut.
Jetzt müssen unter anderem CDs vernichtet werden. In Titeln wie "Janine",
"Sex in the City" oder "Goldrapper" von seinem Album "Von der Skyline zum
Bordstein zurück" übernahm Bushido urheberrechtlich geschützte Tonfolgen
und rappte seine Texte dazu. Anschließend gab er sich selbst als Urheber
der Musik aus. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen der Verletzung von
Urheberrechten und entschied, dass Bushido Schadenersatz zahlen muss. Die
genaue Höhe des Schadenersatzes ergibt sich erst, wenn die Einnahmen aus
dem Verkauf offengelegt sind.
Oben das Original "Les memoires blessées" von Dark Sanctuary, unten
Bushidos "Janine".
"Er schmückte sich mit fremden Federn", begründete der Richter das
Bushido-Urteil. Bushidos Label mit dem schönen Namen "ersguterjunge" und
seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland dürfen elf CDs, auf
denen die 13 Titel vorkommen, nicht mehr verkaufen. Außerdem müssen sie die
betroffenen Tonträger zurückrufen und vernichten. Der Rückruf betrifft aber
nicht den Verbraucher direkt, sondern nur die bereits an Händler
ausgelieferten Alben und Singles sowie Sampler wie "The Dome" oder "Bravo
Hits".
Außerdem muss Bushido den Komponisten der Originale 63.000 Euro
Schadenersatz zahlen, weil er ihre Musik durch die Verbindung mit seinen
Texten verfremdete und die Künstler so in ihren Persönlichkeitsrechten
verletzte. "Die Bushido-Texte sind nicht Jedermanns Sache. Da hätte man
fünfmal nachfragen müssen", sagte der Richter. Die Ausschüttungen der
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte (GEMA) stehen ebenfalls den französischen Künstlern
zu.
Insgesamt hatten die Band Dark Sanctuary und ihre italienische
Produktionsfirma in 16 Titeln des deutschen Rappers eigene Tonfolgen
wiedererkannt. Bei drei der Songs sah das Gericht die Liedteile aber nicht
als urheberrechtlich geschützt an. Die Klage der Franzosen wurde in Hamburg
vor zwei verschiedenen Zivilkammern verhandelt, da es sowohl um die
Komponistenrechte als auch um die Tonträgerherstellerrechte ging. Mit dem
am Dienstag verkündeten Urteil sind beide Verfahren abgeschlossen. Gegen
das Urteil können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden.
24 Mar 2010
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Plagiator Bushido: Haltet den Depp!
Bushido wurde des vielfachen Diebstahls von geistigem Eigentum überführt.
Ein Abgesang.
Abdruckrechte für "Axolotl Roadkill": Plagiat-Streit beigelegt
Der Ullstein-Verlag hat nachträglich die Abdruckrechte für die kopierten
Passagen aus dem Buch "Strobo" eingeholt und wird diese ab der nächsten
Auflage von "Axolotl Roadkill" kennzeichnen.
Debatte Hegemann und die Literaturkritik: Pikante Stellen
Plagiat oder nicht? Darum geht es bei "Axolotl Roadkill" gar nicht. Die
Debatte um Helene Hegemann legt den Zustand der Literaturkritik bloß
Alice Schwarzer disst Bushido: "Wir sind für dich nur Fotzen"
Zum Rap gehören Battles, das weiß niemand so gut wie Bushido. In einem
Interview ging er jetzt Emma-Chefin Alice Schwarzer an – und die disst
zurück. Yo, Respekt!
Bushido-Film "Zeiten ändern dich": Der Hass stand ihm besser
Langweilig: Der Film erzählt Bushidos Leben als klassische Aufsteigerstory
vom schicksalsgebeutelten Migrantenjungen zum Popstar mit Breitling-Uhr.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.