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# taz.de -- Ölpest-Prozess: Höchststrafen für "Erika" bestätigt
> Das Pariser Berufungsgericht hat den Erdölkonzern Total zu einer
> millionenschweren Wiedergutmachung verurteilt.
Bild: Die Anwältin der betroffenen Kommunen, Corinne Lepage, ist nicht zufried…
Zehn Jahre nach der "Erika"-Ölpest an der französischen Atlantikküste hat
das Pariser Berufungsgericht ein Grundsatzurteil zur juristischen
Verantwortung und Sorgfaltspflicht von Auftraggebern, Reedern und
Eigentümern von Tankern gefällt. In der oft komplizierten Organisation des
Erdöltransports auf dem Meer sollen sich die Beteiligten nicht hinter der
Verantwortung der anderen verbergen können. Für die Gruppe Total, die als
bloßer Eigentümer der Ladung keine Schuld zugeben wollte und mit einem
Freispruch rechnete, ist das Berufungsurteil ein Rückschlag.
Die von einer ersten Instanz verhängten Höchststrafen wurden bestätigt; das
Recht, Klage nicht nur wegen wirtschaftlicher Verluste, sondern auch wegen
ökologischer Naturschäden einzureichen, ist auf die betroffenen Gemeinden,
Departements, Regionen und Naturschützerverbände ausgeweitet worden. Das
stellt für den Vogelschützer Alain Bougrain-Dubourg einen Meilenstein dar:
"Dem Lebenden wird damit von der Justiz ein Wert zuerkannt."
Am 12. Dezember 1999 war der Tanker "Erika" vor der bretonischen Küste
gesunken. Tausende von Tonnen Schweröl verschmutzten die Atlantikküste auf
einer Länge von 400 Kilometern. Mindestens 150.000 Seevögel fielen der
Ölpest damals zum Opfer. Dass die "Erika" bei starkem Seegang
auseinanderbrach, kam allerdings nicht ganz von ungefähr. Von einer
"schwimmenden Mülltonne" war in den Medien die Rede. Das 25-jährige Schiff,
das nicht weniger als acht Mal Eigentümer und Namen gewechselt hatte, war
in schlechtem Zustand gehalten worden, Korrosionsschäden wurden offenbar
nur übertüncht.
Total wollte aber als Kunde nicht die Verantwortung für solche "versteckten
Mängel" übernehmen. Im Sinne der Justiz ist der Mineralölkonzern (und
analog seine Konkurrenten) aber mitverantwortlich für die Umweltrisiken und
namentlich die Seetauglichkeit der für den Öltransport angeheuerten Tanker.
Bereits 2008 waren der französische Erdölkonzern Total als Auftraggeber und
Besitzer der Schweröl-Ladung, die italienische Überprüfungsanstalt Rina,
die den Tanker "Erika" für seetauglich erklärt hatte, sowie der Reeder
Giuseppe Savarese und der für die Auftragsverwaltung zuständige
Geschäftsführer Antonio Pollara für diese Umweltkatastrophe schuldig
gesprochen und zu hohen Bußen sowie zur Zahlung von 192 Millionen Euro
Schadenersatz und Wiedergutmachung verurteilt worden. Diese Summe ist auf
200,6 Millionen Euro erhöht worden. Namentlich warfen die Richter Total
vor, sie sei in sträflicher Weise unvorsichtig gewesen.
Diese Einschätzung wird vom Pariser Berufungsgericht geteilt. Allerdings
wird die zivilrechtliche Haftung von Total in Anbetracht der
internationalen Konventionen in Frage gestellt. Aus diesem Grund hat der
Anwalt von Rina angekündigt, seine Mandanten würden gegen das Urteil eine
Kassationsbeschwerde einreichen.
30 Mar 2010
## AUTOREN
Rudolf Balmer
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