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# taz.de -- Europäische Gerichtshof entscheidet: Eizellspende muss erlaubt wer…
> Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem österreichischen
> Paar recht gegeben: Wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, darf
> er die Eizellspende nicht verbieten.
Bild: Das Urteil des europäischen Gerichtshofs hat auch Auswirkungen auf Deuts…
FREIBURG taz | Wenn ein Staat künstliche Befruchtung zulässt, darf er die
Eizellspende nicht verbieten. Dies hat jetzt der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Das Urteil hilft auch
unfruchtbaren Paaren in Deutschland.
Konkret ging es um ein Ehepaar aus Österreich. Da die Frau überhaupt keine
Eizellen bilden konnte, war eine normale künstliche Befruchtung nicht
möglich. Die Nutzung der Eizelle einer anderen Frau verbietet jedoch das
österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz.
Hiergegen klagte das Paar in Straßburg und berief sich auf die Europäische
Menschenrechtskonvention. Mit Erfolg. Es sei eine "nicht durch objektive
und vernünftige Gründe zu rechtfertigende" Ungleichbehandlung, wenn Paare,
die eine Eizellspende benötigen, von der künstlichen Befruchtung
ausgeschlossen sind.
Österreich hatte argumentiert, man wolle ungewöhnliche
Familienkonstellationen - mit einer biologischen und einer genetischen
Mutter - vermeiden. Dies fand der Gerichtshof nicht überzeugend. Auch die
Adoption führe zu besonderen Konstellationen.
Außerdem berief sich die Wiener Regierung auf den Schutz potenzieller
Eispenderinnen vor Ausbeutung. Es genüge aber, so die Richter, wenn für
Eizellspenden nichts bezahlt werden darf. Dann könnten auch keine sozialen
Notlagen ausgenutzt werden.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf Deutschland, denn im deutschen
Embryonenschutzgesetz ist die Eizellspende ebenfalls verboten. Die
Bundesregierung sah sich kurz vor der Osterpause aber noch zu keiner
Stellungnahme fähig. Der Bundesverband reproduktionstechnischer Zentren
begrüßte das Urteil. "In Deutschland bräuchten jährlich rund tausend Paare
eine Eizellspende", sagte Geschäftsführerin Monika Uszkoreit.
Derzeit müssen deutsche Paare ins Ausland reisen, um eine Eizellspende für
die künstliche Befruchtung zu erhalten. Die Eizellspende ist in weiten
Teilen Europas erlaubt oder geduldet. Verboten ist sie neben Deutschland
und Österreich nur in der Schweiz, der Türkei, Italien, Litauen, Norwegen
und Kroatien.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fiel mit
fünf zu zwei Richterstimmen. Das Paar bekommt 10.000 Euro Schadensersatz.
Österreich kann noch Berufung zur Großen Kammer des Gerichtshofs einlegen.
CHRISTIAN RATH
3 Apr 2010
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Eizellspende
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