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# taz.de -- Kommentar Suizid in Abschiebehaft: Eine traurige Mahnung
> Schon lange wird gefordert, die Abschiebe- und die Strafhaft zu trennen.
> Ebenso lange ein dichteres psychologisches Betreuungsnetz. Mit beidem
> sollte man sich beeilen.
Bild: Bittere Bilanz: Justizsenator Till Steffen (GAL).
Im März erst hat sich ein 25-Jähriger in der Abschiebehaft das Leben
genommen, nun eine 34-Jährige. Das zeigt, wie groß die Verzweiflung dieser
Menschen angesichts der drohenden erzwungenen Ausreise gewesen ist.
Für Abschiebungen politisch zuständig ist das Innenressort, für den
Aufenthalt in der Abschiebehaft jedoch das Justizressort. Diese beiden
Fälle sind also zunächst eine bittere Bilanz für den grünen Justizsenator
Till Steffen, der sein Amt mit so viel Reformplänen angetreten hat.
In den vergangenen zehn Jahren kam es in der Hamburger Abschiebehaft zwar
zu 23 Versuchen, aber zu keinem vollendeten Suizid. Das bedeutet, dass
diese Entscheidung immer auch eine individuelle Komponente hat: dass ein
Mensch, unabhängig von den Bedingungen seiner Haft, keine Lebensperspektive
in seinem Herkunftsland sieht. Und das gibt Anlass zur Frage, wie
sorgfältig die Entscheidung zur Abschiebung getroffen wurde.
Aus dieser Grundsatzfrage folgt aber nicht, dass nicht auch die
Haftbedingungen genau zu prüfen wären. Schon lange wird gefordert, die
Abschiebe- und die Strafhaft zu trennen - räumlich und organisatorisch. Und
seit langem wird ein dichteres psychologisches Betreuungsnetz angemahnt.
Der Suizid der jungen Frau ist eine traurige Mahnung, sich mit beidem zu
beeilen.
16 Apr 2010
## AUTOREN
Friederike Gräff
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