# taz.de -- Brechmitteleinsatz in Bremen: Freispruch aufgehoben | |
> Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um den Bremer | |
> Brechmitteleinsatz (2005) den Freispruch für den verantwortlichen Arzt | |
> aufgehoben und die Sache zurück ans Landgericht Bremen gegeben. | |
Bild: Magenmodell mit Drogenpäckchen (Demonstration des Hauptzollamts Aachen). | |
LEIPZIG apn | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines Bremer | |
Polizeiarztes nach einem tödlichen Brechmitteleinsatz aufgehoben und die | |
Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht Bremen zurückverwiesen. Die | |
Richter des in Leipzig ansässigen 5. Strafsenats begründeten ihre | |
Entscheidung am Donnerstag mit der mangelhaften Beweiswürdigung der Bremer | |
Richter, die den Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen | |
hatten. | |
Der Arzt hatte einem mutmaßlichen Drogenhändler aus Sierra Leone | |
Brechmittel und Wasser eingeflößt, um auf diese Weise Kokainkügelchen zu | |
sichern, die der Mann verschluckt hatte. Der 35-Jährige fiel während der | |
Prozedur ins Koma und starb später im Krankenhaus. | |
Das Bremer Landgericht hatte im Dezember 2008 erklärt, der Vorwurf der | |
fahrlässigen Tötung sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Der Arzt habe | |
sich zwar vieler Pflichtversäumnisse schuldig gemacht, aber mangels | |
Qualifikation nicht vorhersehen und erkennen können, dass sich der | |
Gesundheitszustand des betroffenen Afrikaners lebensbedrohlich | |
verschlechterte. | |
Löste politisches Beben in Bremen aus | |
Am 27. Dezember 2004 war der aus Sierra Leone stammende Mann in Bremen | |
festgenommen worden, nachdem Polizisten ihn beim Verschlucken von kleinen | |
Kügelchen beobachtet hatten. Auf der Wache flößte der angeklagte | |
Mitarbeiter des ärztlichen Beweissicherungsdienstes dem 35-Jährigen | |
mithilfe einer Magensonde zwangsweise große Mengen Brechmittel und Wasser | |
ein - obwohl er laut Gericht weit entfernt von einem in diesen Dingen | |
erfahrenen Facharzt gewesen sei. | |
Der Zustand des Inhaftierten verschlechterte sich demnach zeitweilig so, | |
dass der Angeklagte den Notarzt holte. Als sich der Afrikaner erholte, habe | |
der Mediziner in Anwesenheit des Notarztes und mit Hilfe von | |
Rettungssanitätern weitergemacht, bis sich der Zustand des Mannes deutlich | |
verschlechtert habe. | |
Der Notarzt habe Wiederbelebungsmaßnahmen unternommen, im Koma liegend sei | |
der Mann ins Krankenhaus gebracht worden. Letztlich führte nach Überzeugung | |
des Gerichts der Sauerstoffmangel zunächst zu dem Koma und am 7. Januar zum | |
Tod des Mannes. | |
Der Fall hatte seinerzeit in Bremen für ein politisches Beben gesorgt. | |
Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) musste sich einem Misstrauensvotum | |
stellen, das mit den Stimmen der früheren rot-schwarzen Koalition | |
zurückgewiesen wurde. | |
(Aktenzeichen beim Bundesgerichtshof: 5 StR 18/10) | |
29 Apr 2010 | |
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