| # taz.de -- Brechmitteleinsatz in Bremen: Freispruch aufgehoben | |
| > Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um den Bremer | |
| > Brechmitteleinsatz (2005) den Freispruch für den verantwortlichen Arzt | |
| > aufgehoben und die Sache zurück ans Landgericht Bremen gegeben. | |
| Bild: Magenmodell mit Drogenpäckchen (Demonstration des Hauptzollamts Aachen). | |
| LEIPZIG apn | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines Bremer | |
| Polizeiarztes nach einem tödlichen Brechmitteleinsatz aufgehoben und die | |
| Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht Bremen zurückverwiesen. Die | |
| Richter des in Leipzig ansässigen 5. Strafsenats begründeten ihre | |
| Entscheidung am Donnerstag mit der mangelhaften Beweiswürdigung der Bremer | |
| Richter, die den Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen | |
| hatten. | |
| Der Arzt hatte einem mutmaßlichen Drogenhändler aus Sierra Leone | |
| Brechmittel und Wasser eingeflößt, um auf diese Weise Kokainkügelchen zu | |
| sichern, die der Mann verschluckt hatte. Der 35-Jährige fiel während der | |
| Prozedur ins Koma und starb später im Krankenhaus. | |
| Das Bremer Landgericht hatte im Dezember 2008 erklärt, der Vorwurf der | |
| fahrlässigen Tötung sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Der Arzt habe | |
| sich zwar vieler Pflichtversäumnisse schuldig gemacht, aber mangels | |
| Qualifikation nicht vorhersehen und erkennen können, dass sich der | |
| Gesundheitszustand des betroffenen Afrikaners lebensbedrohlich | |
| verschlechterte. | |
| Löste politisches Beben in Bremen aus | |
| Am 27. Dezember 2004 war der aus Sierra Leone stammende Mann in Bremen | |
| festgenommen worden, nachdem Polizisten ihn beim Verschlucken von kleinen | |
| Kügelchen beobachtet hatten. Auf der Wache flößte der angeklagte | |
| Mitarbeiter des ärztlichen Beweissicherungsdienstes dem 35-Jährigen | |
| mithilfe einer Magensonde zwangsweise große Mengen Brechmittel und Wasser | |
| ein - obwohl er laut Gericht weit entfernt von einem in diesen Dingen | |
| erfahrenen Facharzt gewesen sei. | |
| Der Zustand des Inhaftierten verschlechterte sich demnach zeitweilig so, | |
| dass der Angeklagte den Notarzt holte. Als sich der Afrikaner erholte, habe | |
| der Mediziner in Anwesenheit des Notarztes und mit Hilfe von | |
| Rettungssanitätern weitergemacht, bis sich der Zustand des Mannes deutlich | |
| verschlechtert habe. | |
| Der Notarzt habe Wiederbelebungsmaßnahmen unternommen, im Koma liegend sei | |
| der Mann ins Krankenhaus gebracht worden. Letztlich führte nach Überzeugung | |
| des Gerichts der Sauerstoffmangel zunächst zu dem Koma und am 7. Januar zum | |
| Tod des Mannes. | |
| Der Fall hatte seinerzeit in Bremen für ein politisches Beben gesorgt. | |
| Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) musste sich einem Misstrauensvotum | |
| stellen, das mit den Stimmen der früheren rot-schwarzen Koalition | |
| zurückgewiesen wurde. | |
| (Aktenzeichen beim Bundesgerichtshof: 5 StR 18/10) | |
| 29 Apr 2010 | |
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