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# taz.de -- Brechmitteleinsatz in Bremen: Freispruch aufgehoben
> Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um den Bremer
> Brechmitteleinsatz (2005) den Freispruch für den verantwortlichen Arzt
> aufgehoben und die Sache zurück ans Landgericht Bremen gegeben.
Bild: Magenmodell mit Drogenpäckchen (Demonstration des Hauptzollamts Aachen).
LEIPZIG apn | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch eines Bremer
Polizeiarztes nach einem tödlichen Brechmitteleinsatz aufgehoben und die
Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht Bremen zurückverwiesen. Die
Richter des in Leipzig ansässigen 5. Strafsenats begründeten ihre
Entscheidung am Donnerstag mit der mangelhaften Beweiswürdigung der Bremer
Richter, die den Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen
hatten.
Der Arzt hatte einem mutmaßlichen Drogenhändler aus Sierra Leone
Brechmittel und Wasser eingeflößt, um auf diese Weise Kokainkügelchen zu
sichern, die der Mann verschluckt hatte. Der 35-Jährige fiel während der
Prozedur ins Koma und starb später im Krankenhaus.
Das Bremer Landgericht hatte im Dezember 2008 erklärt, der Vorwurf der
fahrlässigen Tötung sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Der Arzt habe
sich zwar vieler Pflichtversäumnisse schuldig gemacht, aber mangels
Qualifikation nicht vorhersehen und erkennen können, dass sich der
Gesundheitszustand des betroffenen Afrikaners lebensbedrohlich
verschlechterte.
Löste politisches Beben in Bremen aus
Am 27. Dezember 2004 war der aus Sierra Leone stammende Mann in Bremen
festgenommen worden, nachdem Polizisten ihn beim Verschlucken von kleinen
Kügelchen beobachtet hatten. Auf der Wache flößte der angeklagte
Mitarbeiter des ärztlichen Beweissicherungsdienstes dem 35-Jährigen
mithilfe einer Magensonde zwangsweise große Mengen Brechmittel und Wasser
ein - obwohl er laut Gericht weit entfernt von einem in diesen Dingen
erfahrenen Facharzt gewesen sei.
Der Zustand des Inhaftierten verschlechterte sich demnach zeitweilig so,
dass der Angeklagte den Notarzt holte. Als sich der Afrikaner erholte, habe
der Mediziner in Anwesenheit des Notarztes und mit Hilfe von
Rettungssanitätern weitergemacht, bis sich der Zustand des Mannes deutlich
verschlechtert habe.
Der Notarzt habe Wiederbelebungsmaßnahmen unternommen, im Koma liegend sei
der Mann ins Krankenhaus gebracht worden. Letztlich führte nach Überzeugung
des Gerichts der Sauerstoffmangel zunächst zu dem Koma und am 7. Januar zum
Tod des Mannes.
Der Fall hatte seinerzeit in Bremen für ein politisches Beben gesorgt.
Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) musste sich einem Misstrauensvotum
stellen, das mit den Stimmen der früheren rot-schwarzen Koalition
zurückgewiesen wurde.
(Aktenzeichen beim Bundesgerichtshof: 5 StR 18/10)
29 Apr 2010
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