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# taz.de -- Freigesprochener Polizeiarzt: BGH überprüft Brechmittel-Urteil
> Ein Polizeiarzt war freigesprochen worden, nachdem er einem mutmaßlichen
> Drogendealer Brechmittel gab. Dieser fiel nach der Einnahme ins Koma und
> starb.
Bild: Im Dezember 2004 hatte der Arzt dem Sierra-Leoner Brechmittel eingeflöß…
BERLIN taz/dpa | Der Freispruch eines Bremer Polizeiarztes nach dem
tödlichen Einsatz von Brechmitteln bei einem mutmaßlichen Drogendealer hat
am Dienstagnachmittag den Bundesgerichtshof beschäftigt. Der Arzt war im
Dezember 2008 vom Landgericht Bremen freigesprochen worden, weil ihm das
Gericht eine fahrlässige Tötung nicht nachweisen konnte.
Im Dezember 2004 hatte der Arzt Igor V. dem Sierra-Leoner Laya Condé
Brechmittel eingeflößt, weil Polizisten ihn verdächtigten, Kokainkügelchen
verschluckt zu haben. Condés Zustand war während der Maßnahme so kritisch
geworden, dass ein Notarzt hinzugerufen werden musste, um Condé zu
stabilisieren. Anschließend flößte Igor V. dem 35-jährigen Afrikaner per
Nasensonde Wasser ein, damit er seinen Mageninhalt restlos hervorwürgte.
Condé fiel ins Koma und starb wenige Tage später.
Zwei Sachverständige hatten erklärt, Condés sei "still ertrunken", weil das
Wasser in die Lunge gelaufen war. Zwei weitere Gutachter hatten im Laufe
des Prozesses vor dem Landgericht Bremen diese Diagnose bestätigt. Die
Verteidigung brachte jedoch vier weitere Sachverständige ein, die einen
"toxischen Herzmuskelschaden" als Todesursache ausmachten. Staatsanwältin
und der Verteidiger des Arztes forderten daraufhin einen Freispruch.
Zwar habe sich der Arzt "mehrerer objektiver Pflichtverletzungen" schuldig
gemacht, urteilten die Landesrichter im Dezember 2008, aber er habe diese
wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergabe subjektiv
nicht erkennen" können. Den Arzt treffe keine Schuld, weil er weder über
klinische Erfahrung verfügt habe noch für die zwangsweise
Brechmittelvergabe qualifiziert gewesen sei, sagte der Richter Bernd
Asbrock damals zur Urteilsbegründung. Kritik übte Asbrock an der Leitung
des rechtsmedizinischen Instituts der St.-Jürgen-Klinik: "Es war ein
genereller organisatorischer Mangel, dass ein Arzt auf dem Ausbildungsstand
des Angeklagten diese Behandlung vorgenommen hat."
Die Mutter und ein Bruder von Laya Condé griffen die Beweiswürdigung des
Landgerichts nun mit einer Sachrüge an, und der Bundesgerichtshof in
Leipzig begann gestern mit der Überprüfung des damaligen Urteils.
27 Apr 2010
## AUTOREN
Frauke Böger
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