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# taz.de -- Schweiz lehnt Auslieferung ab: Freiheit für Star-Regisseur Polanski
> Fußfessel und Hausarrest sind passé. Roman Polanski wird nicht an die USA
> ausgeliefert und kommt aus dem Hausarrest. Nach beinahe zehn Monaten ist
> der Regisseur also wieder ein freier Mann.
Bild: Schweizer Freiheit: Roman Polanski steht nicht mehr unter Hausarrest.
BERLIN dpa | Starregisseur Roman Polanski ist nach fast zehn Monaten wieder
ein freier Mann. Er wird nicht wegen eines lange zurückliegenden
Sexualdeliktes von der Schweiz an die USA ausgeliefert. Das teilte
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag in Bern mit. Eine
Möglichkeit der Anfechtung hätten die USA nicht.
Alle Auflagen, denen Polanski seit Dezember im Hausarrest in seinem
Ferienhaus in Gstaad ausgesetzt war, wurden einschließlich der
elektronischen Fußfessel aufgehoben. Die USA hätten die Schweizer Justiz
mit ihrem Auslieferungsgesuch nicht überzeugen können, sagte die
Ministerin. Polanski bekommt auch seine umgerechnet drei Millionen Euro
Kaution zurück, die er wegen seines Hausarrestes hinterlegt hatte.
Die USA werfen dem 76-Jährigen vor, in den 70er Jahren eine Minderjährigen
missbraucht und sich dann der US-Justiz entzogen zu haben. Er war Ende
September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls in Zürich festgenommen worden
und stand seit Dezember unter Hausarrest. Die Ministerin gestand Polanski
auch Vertrauensschutz zu. Dieser hatte sich bis zu seiner Verhaftung immer
wieder unbehelligt in der Schweiz aufgehalten und die Tat selbst nie
bestritten. Seit seinem Hauskauf in Gstaad im Jahre 2006 habe es kein
Auslieferungsersuchen gegeben. Die USA hätten Verständnis für die
Entscheidung der Schweiz gezeigt, fügte sie hinzu.
Widmer-Schlumpf sprach ferner von einem Mangel im Auslieferungsgesuch der
USA, "der auch nach intensiven Abklärungen nicht mit der notwendigen
Bestimmtheit ausgeschlossen werden" könne. So hätten die USA der Schweizer
Justiz ein Protokoll der Befragung des früheren Staatsanwaltes Roger Gunson
nicht vorgelegt. Nach Polanskis Angaben soll Gunson im Februar erklärt
haben, der damals zuständige Richter habe am 19. September 1977 gegenüber
allen Parteien erklärt, "dass meine Haftzeit im Gefängnis von Chibno die
Gesamtstrafe sei, die ich zu verbüßen hatte".
Treffe dieses Protokoll zu, habe Polanski seine Strafe tatsächlich bereits
verbüßt und das Auslieferungsverfahren habe keine Grundlage mehr, sagte die
Ministerin. Da die Schweiz keine Einsicht bekommen habe, könne man nicht
ausschließen, dass Polanski die Strafe bereits verbüßt habe, sagte die
Ministerin. Sie unterstrich, dass die Entscheidung nichts mit der Tat des
Regisseurs zu tun habe. Es sei aber registriert worden, dass auch das Opfer
um Nachsicht für den Täter gebeten habe.
12 Jul 2010
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