# taz.de -- Schweiz lehnt Auslieferung ab: Freiheit für Star-Regisseur Polanski | |
> Fußfessel und Hausarrest sind passé. Roman Polanski wird nicht an die USA | |
> ausgeliefert und kommt aus dem Hausarrest. Nach beinahe zehn Monaten ist | |
> der Regisseur also wieder ein freier Mann. | |
Bild: Schweizer Freiheit: Roman Polanski steht nicht mehr unter Hausarrest. | |
BERLIN dpa | Starregisseur Roman Polanski ist nach fast zehn Monaten wieder | |
ein freier Mann. Er wird nicht wegen eines lange zurückliegenden | |
Sexualdeliktes von der Schweiz an die USA ausgeliefert. Das teilte | |
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag in Bern mit. Eine | |
Möglichkeit der Anfechtung hätten die USA nicht. | |
Alle Auflagen, denen Polanski seit Dezember im Hausarrest in seinem | |
Ferienhaus in Gstaad ausgesetzt war, wurden einschließlich der | |
elektronischen Fußfessel aufgehoben. Die USA hätten die Schweizer Justiz | |
mit ihrem Auslieferungsgesuch nicht überzeugen können, sagte die | |
Ministerin. Polanski bekommt auch seine umgerechnet drei Millionen Euro | |
Kaution zurück, die er wegen seines Hausarrestes hinterlegt hatte. | |
Die USA werfen dem 76-Jährigen vor, in den 70er Jahren eine Minderjährigen | |
missbraucht und sich dann der US-Justiz entzogen zu haben. Er war Ende | |
September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls in Zürich festgenommen worden | |
und stand seit Dezember unter Hausarrest. Die Ministerin gestand Polanski | |
auch Vertrauensschutz zu. Dieser hatte sich bis zu seiner Verhaftung immer | |
wieder unbehelligt in der Schweiz aufgehalten und die Tat selbst nie | |
bestritten. Seit seinem Hauskauf in Gstaad im Jahre 2006 habe es kein | |
Auslieferungsersuchen gegeben. Die USA hätten Verständnis für die | |
Entscheidung der Schweiz gezeigt, fügte sie hinzu. | |
Widmer-Schlumpf sprach ferner von einem Mangel im Auslieferungsgesuch der | |
USA, "der auch nach intensiven Abklärungen nicht mit der notwendigen | |
Bestimmtheit ausgeschlossen werden" könne. So hätten die USA der Schweizer | |
Justiz ein Protokoll der Befragung des früheren Staatsanwaltes Roger Gunson | |
nicht vorgelegt. Nach Polanskis Angaben soll Gunson im Februar erklärt | |
haben, der damals zuständige Richter habe am 19. September 1977 gegenüber | |
allen Parteien erklärt, "dass meine Haftzeit im Gefängnis von Chibno die | |
Gesamtstrafe sei, die ich zu verbüßen hatte". | |
Treffe dieses Protokoll zu, habe Polanski seine Strafe tatsächlich bereits | |
verbüßt und das Auslieferungsverfahren habe keine Grundlage mehr, sagte die | |
Ministerin. Da die Schweiz keine Einsicht bekommen habe, könne man nicht | |
ausschließen, dass Polanski die Strafe bereits verbüßt habe, sagte die | |
Ministerin. Sie unterstrich, dass die Entscheidung nichts mit der Tat des | |
Regisseurs zu tun habe. Es sei aber registriert worden, dass auch das Opfer | |
um Nachsicht für den Täter gebeten habe. | |
12 Jul 2010 | |
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