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# taz.de -- Kommentar Fall Polanski: Ein kleines Vergehen
> Roman Polanski ist frei. Und wieder einmal vertut sich die Presse in der
> Wortwahl. Oder wie sonst würden Sie den Euphemismus "sich vergehen"
> bewerten?
Bild: Schweizer Freiheit: Roman Polanski steht nicht mehr unter Hausarrest.
Roman Polanskis Hausarrest ist beendet. Der Regisseur darf die Fußfessel
abstreifen, die ihn seit neun Monaten an sein Gstaader Chalet gebunden hat,
und wieder über Filmfeste tingeln - ohne Angst, an die USA aufgeliefert zu
werden. Dort hatte der Regisseur, wie inzwischen weitläufig bekannt, 1977
in Jack Nicholsons Villa eine 13-Jährige mit Alkohol und Beruhigungsmitteln
ausgeschaltet und durchgevögelt.
Halt, Pardon - um im Duktus bestimmter Nachrichtenagenturen und Medien zu
bleiben, muss es natürlich heißen: Er hat sich an dem Mädchen "vergangen".
Diesem Euphemismus folgen in Berichten über das Auslieferungsgesuch der USA
gerne Sätze wie "… obwohl sie ihm inzwischen verziehen hat" oder "… obwohl
die Tat schon über 30 Jahre her ist".
Aber bleiben wir bei der Formulierung des "Sichvergehens". Haben Sie dabei
nicht auch einen kleinen Jungen im Kopf, der mit dem Finger in der
Marmelade in der Speisekammer steht? Klingt das nicht wie ein
Kavaliersdelikt? Ein kleines "Vergehen" eben? Im sexuellen Kontext denkt
man dabei vielleicht an penetrierte Kürbisse oder schlimmstenfalls Schafe
(Roberto Benigni in "Night on Earth"), aber nicht an eine vergewaltigte
13-Jährige.
Trotzdem werden sie wieder lesen: "Polanski soll sich an einer
Minderjährigen vergangen haben." Korrigieren Sie das doch, zumindest in
Ihrem Kopf.
12 Jul 2010
## AUTOREN
Kirsten Reinhardt
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Schweiz lehnt Auslieferung ab: Freiheit für Star-Regisseur Polanski
Fußfessel und Hausarrest sind passé. Roman Polanski wird nicht an die USA
ausgeliefert und kommt aus dem Hausarrest. Nach beinahe zehn Monaten ist
der Regisseur also wieder ein freier Mann.
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