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# taz.de -- Kommentar Überwachung Linkspartei: Sabotage der Demokratie
> Das Urteil zur Überwachung der Linken durch den Verfassungsschutz ist ein
> dringender Fall für das Bundesverfassungsgericht.
So ein bescheuertes Urteil! Nicht nur die Linke kann weiter vom
Verfassungsschutz beobachtet werden, auch über den nun wirklich völlig
unrevolutionären Abgeordneten Bodo Ramelow darf wieder eine Personenakte
des Geheimdienstes angelegt werden.
Da behaupten die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig allen Ernstes, dass
das Sammeln von Zeitungsausschnitten über die Tätigkeit von Abgeordneten
sinnvoll sei, um die Diktatur des Proletariats zu verhindern. Nichts als
vorgeschobene Argumente. Nicht der Inhalt der Akte ist entscheidend,
sondern dass der Dienst überhaupt Akten über die Linke und ihre
Abgeordneten angelegen darf, ist die Botschaft. "Die sind gefährlich, die
führen vielleicht finstere Pläne im Schilde, die müssen jedenfalls genau
überwacht werden." Das sind die Botschaften, die mit einer Beobachtung
durch den Verfassungsschutz transportiert werden. Der Anwalt des Dienstes
hat es in Leipzig ganz offen gesagt: Die Stigmatisierung der Überwachten
sei keine unbeabsichtigte Nebenfolge, sondern geradezu ein Zweck der
Maßnahme.
Deutlicher als mit der Überwachung der Linken, kann man auch kaum zeigen,
wie der Verfassungsschutz in den politischen Meinungskampf eingreift und
ihn verzerrt. Da werden einige romantische Revoluzzer und
ML-Traditionalisten in der Linken zum Anlass genommen, um eine zutiefst
links-sozialdemokratisch Partei in Verruf zu bringen. Das hilft der SPD,
die Nummer eins im linken Spektrum zu bleiben. Und es nutzt der Union, weil
es rot-rot-grüne Bündnisse erschwert. Das Leipziger Urteil kommt wie
bestellt.
Doch weil hier so unverhohlen die Demokratie sabotiert wird, ist das Urteil
ein dringender Fall für das Bundesverfassungsgericht. In Karlsruhe wird die
Entscheidung vermutlich nicht lange Bestand haben.
21 Jul 2010
## AUTOREN
Christian Rath
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