Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Parodie auf Nazimode: Storch Heinar klappert weiter
> Das Label Thor Steinar verklagt seine Parodie Storch Heinar. Die Chancen
> auf Erfolg vor Gericht stehen allerdings schlecht für das bei Neonazis
> beliebten Modelabel.
Bild: Mit lustigen Motiven gegen Rechts: Die Website von Storch Heinar.
BERLIN/NÜRNBERG/POTSDAM taz/dpa | Die Satirefigur "Storch Heinar" wird wohl
weiterhin auf T-Shirts zu sehen sein. Die Klage der Firma MediaTex zum
Schutz ihrer Marke "Thor Steinar" habe kaum Aussicht auf Erfolg, deutete
beim Prozessauftakt am Mittwoch der vorsitzende Richter des Landgerichts
Nürnberg-Fürth an. Mit Runen und pseudo-mythologischen Symbolen verziert,
ist die Kleidung vor allem in der rechten Szene beliebt. Das Verfahren ist
nicht das erste, das Thor Steinar führt. Der Richter empfahl, wesentliche
Teile der Klage zurückzunehmen, was MediaTex jedoch ablehnte.
Der Vorwurf lautet: Storch Heinar verunglimpfe das Label und verletze zudem
das Markenrecht. Die Klage richtet sich gegen den stellvertretenden
Fraktionschef der mecklenburg-vorpommerschen Landtagsfraktion der SPD,
Mathias Brodkorb. Der hatte das Label 2008 gegründet, um nicht länger nur
theoretisch gegen Rechtsextreme anzugehen.
Brodkorb möchte deren Symbole neu besetzen und wirkungslos machen. Das sei
wichtig, weil die rechten Chiffren immer undogmatischer und schwerer
greifbar würden, meint Julian Barlen, Mitbegründer des Storch-Labels und
wie Brodkorb Landtagsabgeordneter für die SPD. Wie gut so eine Umdeutung
funktioniere, hätten die Nazis im Dritten Reich selbst bewiesen. "Die haben
sich ihre Symbole auch aus verschiedenen kulturellen Kontexten
zusammengeklaut, etwa das Hakenkreuz, das auf das Sonnenrad zurückgeht",
sagt Barlen.
Auch das Storchmotiv ist eine satirische Verfremdung. Dem Prozess sieht er
daher gelassen entgegen. "Wer verwechselt denn ernsthaft einen weißen
Storch mit einem weißen Kreuz?" Aber es geht für die Initiative Endstation
Rechts, die das Projekt verantwortet, um viel Geld. 100.000 Euro
Schadenersatz hat der Kläger gefordert. Um eventuelle Prozesskosten
finanzieren zu können, gibt Storch Heinar eine eigene Serie Retter-Shirts
heraus.
Das Urteil wurde für den 11. August angekündigt. Dann könnte die Firma nur
in einem Punkt recht bekommen. Auf der Internetseite der Initiative waren
Taschen mit dem ebenfalls von MediaTex geschützten Schriftzug "Wüstenfuchs"
beworben worden. Aber nur vier dieser Taschen sind tatsächlich verkauft
worden, wie der Anwalt der Initiative sagte. Die Schadensersatzforderungen
dürften sich daher in Grenzen halten.
Der Abgeordnete Brodkorb reagierte auf die Verhandlung am Mittwoch
pointiert. Der Storch lasse wissen, der Feind habe sich in Luft aufgelöst.
Man gehe von einer Abweisung der Klage aus. "Storch Heinar verspricht, wenn
das Urteil rechtskräftig ist, wird er eine Riesenparty veranstalten, auf
der es Freieierlikör gibt."
22 Jul 2010
## AUTOREN
Ariane Lemme
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Storch Heinar: Nazis auslachen
Das Urteil im Sinne von "Storch Heinar" beweist: Spott und Humor können
effektiver sein als Proteste und Boykottaktionen gegen "Thor
Steinar"-Läden.
Nach Klage von Thor Steinar: Storch Heinar gewinnt Prozess
Die Klage der bei Neonazis beliebten Modemarke Thor Steinar wurde vor
Gericht abgewiesen: Das Satireprojekt Storch-Heinar darf sich auf die
Kunstfreiheit berufen und weiter produzieren.
Anschläge in Russland: Neonazis verurteilt
In der russischen Stadt Twer wurden langjährige Haftstrafen für 14 teils
jugendliche Rechtsradikale wegen Mordes und Anschlägen verhängt.
Nazimode umgedreht: Freiwillig komisch
Das T-Shirt-Label Storch Heinar veralbert Nazimode und benutzt dafür deren
eigene Symbole. Mediatex, der Betreiber vom Original "Thor Steinar", hat
dagegen geklagt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.