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# taz.de -- Kommentar Sicherheitsverwahrung: Keine Sicherheit durch Angst
> Es ist die Aufgabe der Sachverständigen, zu prüfen, ob den Betroffen zum
> Schutz der Öffentlichkeit besondere Auflagen auferlegt werden müssen -
> nicht die der Medien.
Bild: Einige Koalition: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und…
Da freuen sich die Medien und die Politik: Besser hätte es im Sommerloch
nicht kommen können. Die Auflage steigt und rhetorische Vorschläge der
Politik-Hardliner haben auf der Basis der Angst Hochkonjunktur - weil drei
Ex-Knackis nach langer Zeit aus der Sicherheitsverwahrung entlassen worden
sind und sich nun im Norden aufhalten.
Boulevardreporter stöbern sie auf und heften sich an ihre Fersen, die
Polizei hilft bereitwillig mit, um im Gegenzug mediale Unterstützung für
Personalaufstockungen zu fordern. Einige Innenpolitiker träumen davon, die
Männer mit elektronischen Fußfesseln und GPS-Sendern auszustatten, wodurch
eine Sexualstraftat präventiv aber auch nicht verhindert wird.
Selbst wenn es einem nicht passt: Die drei Männer sind nach Recht und
Gesetz in die Freiheit entlassen worden. Die deutsche Politik glaubte 1998,
leichtfertig Grundsätze wegkehren zu können, in dem sie die zehnjährige
Sicherheitsverwahrung verlängerte. Dafür wurde sie nun vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte getadelt.
Es ist jetzt die Aufgabe der Sachverständigen, zu prüfen, ob den Betroffen
zum Schutz der Öffentlichkeit besondere Auflagen auferlegt werden müssen -
aber nicht die der Medien. Denn werden Menschen einer regelrechten Jagd
ausgesetzt, macht es sie nicht ungefährlicher, sondern schon deshalb
gefährlich.
28 Jul 2010
## AUTOREN
Kai von Appen
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