# taz.de -- Kommentar Haftentlassung Kachelmann: Keine Vorentscheidung | |
> Für Kachelmann ist seine Haftentlassung natürlich eine gute Nachricht. | |
> Ein Freispruch zeichnet sich aber noch längst nicht ab. | |
Jörg Kachelmann ist frei. Der Wettermoderator, dem die Vergewaltigung einer | |
ehemaligen Geliebten vorgeworfen wird, muss aus der Untersuchungshaft | |
entlassen werden, denn das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den dringenden | |
Tatverdacht verneint. | |
Für Kachelmann ist das natürlich eine gute Nachricht. Als Schweizer, also | |
Ausländer, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, wurde bei ihm - wie bei | |
anderen Ausländern auch - fast automatisch Fluchtgefahr angenommen. Ohne | |
dringenden Tatverdacht kann er den Prozess, der am 6. September beginnt, | |
nun in Freiheit abwarten. | |
Für die Frau, die ihn angezeigt hat, ist das OLG-Votum ein neuer | |
Nackenschlag. Ihre Aussage wird nicht als genügend glaubwürdig angesehen, | |
um den dringenden Tatverdacht aufrechtzuerhalten. Das OLG hält eine | |
Falschanzeige für möglich und schließt nicht einmal aus, dass sie sich ihre | |
Verletzungen selbst beigebracht hat. Wenn sie wirklich von Kachelmann | |
vergewaltigt wurde, dann wird sie durch diese Entscheidung ein zweites Mal | |
zum Opfer gemacht. Allerdings kann kein Außenstehender wirklich beurteilen, | |
ob die OLG-Entscheidung richtig war. Nur die Richter kennen alle Akten, | |
Aussagen, Gutachten und Gegengutachten. Die Öffentlichkeit kennt nur | |
Schnipsel, die vom Verteidiger und von der Staatsanwaltschaft gezielt | |
lanciert wurden. Der Fall steht auf der Kippe. Das Landgericht Mannheim hat | |
Anfang Juli - bei gleicher Sachlage - noch "dringenden Tatverdacht" | |
angenommen. | |
Ein Freispruch für Kachelmann zeichnet sich jedenfalls noch nicht ab. Die | |
Anklage bleibt ja bestehen, der Prozess wird stattfinden. Entscheiden wird | |
zunächst das Landgericht Mannheim, das bisher eher der Frau glaubte. Und | |
sollte Kachelmann nach einer Verurteilung Revision einlegen, wäre auch | |
nicht das jetzt aktive OLG Karlsruhe zuständig, sondern der | |
Bundesgerichtshof. Die U-Haft-Entscheidung ist also nur ein punktueller | |
Erfolg für Kachelmann, keine Vorentscheidung. | |
29 Jul 2010 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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