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# taz.de -- Kommentar Sicherheitsverwahrung: Die Lösung klingt seltsam vertraut
> Wenn sich jemand soweit von der Gesellschaft entfernt hat, dass eine
> Sicherungsverwahrung für nötig erachtet wird, müssten die Betroffenen
> schon während der regulären Haft besser betreut werden.
Bild: Einige Koalition: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und…
Ein entlassener Sexualstraftäter irrt durch die Republik, weil ihn keiner
zum Nachbarn haben will. Die Boulevardpresse ist in Aufregung, die Politik
diskutiert hektisch wie der Lage Herr zu werden wäre. Dabei scheint der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Hinweis gegeben zu
haben, wie man das Problem lösen könnte.
Die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung scheint fragwürdig zu sein.
Nicht erst der EGMR hat darauf hingewiesen, sondern auch das
Bundesverfassungsgericht. Merkwürdigerweise scheint das keine Folgen
gezeitigt zu haben. Dabei ist das, was die Gerichte verlangen, einleuchtend
und wohl bekannt: Gefangene sollen auf eine Wiedereingliederung in die
Gesellschaft vorbereitet werden.
Vielleicht besteht das Problem darin, dass das ja Teil des Strafvollzugs
sein soll. Dabei geriet in Vergessenheit, dass im Strafvollzug auch die
Sühne wesentlich ist und die Dauer der Haft mitbestimmt. Ist die Tat
gesühnt, bleiben nur noch der Schutz der Gesellschaft und die
Resozialisierung als Rechtfertigung des Freiheitsentzugs.
Jeder Mensch verdient eine Chance. Hat er sich soweit von der Gesellschaft
entfernt, dass eine Sicherungsverwahrung für nötig erachtet wird, müssten
die Betroffenen schon während der regulären Haft besser betreut werden. Im
manchen Fällen könnte sich dann eine Sicherungsverwahrung erübrigen.
2 Aug 2010
## AUTOREN
Gernot Knödler
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