# taz.de -- Sachsensumpf-Urteil: Verurteilung wegen übler Nachrede | |
> Wegen "übler Nachrede" in der Causa Sachsensumpf sind zwei Journalisten | |
> zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Vorsitzende der | |
> Journalistengewerkschaft DJV kritiserte das Urteil. | |
Bild: Richter Hermann Hepp-Schwab bei der Eröffnung der Verhandlung am Freitag. | |
DRESDEN apn | Wegen übler Nachrede in der sogenannten Korruptions-Affäre | |
sind zwei Journalisten in Sachsen zu Geldstrafen von jeweils 2.500 Euro | |
verurteilt worden. Das Dresdner Amtsgericht sprach die beiden am Freitag | |
schuldig, mit einer Veröffentlichung im Portal Zeit.de Anfang 2008 | |
Polizisten massiv in ihrer Ehre verletzt zu haben. Von einem weiteren | |
Vorwurf wurden sie dagegen freigesprochen. Dabei ging es um einen Bericht | |
im Magazin "Der Spiegel". Die Journalisten kündigten umgehend Rechtsmittel | |
an. | |
Die Anklage hatte den beiden Recherchespezialisten aus Leipzig vorgehalten, | |
durch eine bewusst unvollständige Berichterstattung zwei frühere ranghohe | |
Richter der sächsischen Justiz sowie Polizeibeamte verunglimpft zu haben. | |
In den Berichten ging es um angebliche Kontakte der Juristen ins Leipziger | |
Rotlicht-Milieu Anfang der 90er Jahre und die späteren Ermittlungen der | |
Polizei. Die Vorwürfe gegen die Richter bestätigten sich nicht. Die | |
Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen gegen sie ein. In dem Zeit-Artikel | |
wurden auch länger zurückliegende Ermittlungen der Polizei beleuchtet und | |
die Frage gestellt, ob Beamte möglicherweise unter Druck gesetzt worden | |
sein könnten. | |
Strafrichter Hermann Hepp-Schwab wertete dies bereits als | |
Tatsachenbehauptung. Sie hätten damit schwere und ehrverletzende Vorwürfe | |
gegen die Polizisten erhoben. Die beiden Journalisten wollen das Urteil | |
anfechten. Wenn keine kritischen Fragen mehr gestellt werden könnten, sei | |
die Pressefreiheit insgesamt in Gefahr, erklärten sie unmittelbar nach dem | |
Urteil. Man werde die Beschneidung elementarer journalistischer | |
Arbeitsgrundlagen nicht akzeptieren. | |
Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) hatte die beiden Journalisten | |
juristisch unterstützt. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken kritisierte | |
das Urteil als überzogen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass mit dem | |
Strafrecht versucht wurde, kritische Journalisten einzuschüchtern. Das | |
Urteil dürfe keinesfalls Schule machen. Wenn sich Betroffene gegen mögliche | |
Fehler von Journalisten zur Wehr setzen wollten, biete das Presserecht die | |
richtigen Instrumente. | |
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung in beiden Fällen gefordert | |
und eine Strafe von je 6.000 Euro beantragt. Die Verteidigung forderte | |
Freispruch in allen Punkten. | |
Sachsen war vor drei Jahren wegen einer angeblichen Korruptionsaffäre lange | |
in den Schlagzeilen. Die Vorwürfe zum sogenannten "Sachsumpf" stammten aus | |
einer Aktensammlung der Verfassungsschützer. Externe Prüfer kamen zum | |
Ergebnis, dass die Dossiers überwiegend aufgebauscht worden seien. Aus | |
Sicht der Opposition gibt es aber noch offene Fragen. | |
13 Aug 2010 | |
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Schwerpunkt Pressefreiheit | |
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