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# taz.de -- Sachsensumpf-Urteil: Verurteilung wegen übler Nachrede
> Wegen "übler Nachrede" in der Causa Sachsensumpf sind zwei Journalisten
> zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Vorsitzende der
> Journalistengewerkschaft DJV kritiserte das Urteil.
Bild: Richter Hermann Hepp-Schwab bei der Eröffnung der Verhandlung am Freitag.
DRESDEN apn | Wegen übler Nachrede in der sogenannten Korruptions-Affäre
sind zwei Journalisten in Sachsen zu Geldstrafen von jeweils 2.500 Euro
verurteilt worden. Das Dresdner Amtsgericht sprach die beiden am Freitag
schuldig, mit einer Veröffentlichung im Portal Zeit.de Anfang 2008
Polizisten massiv in ihrer Ehre verletzt zu haben. Von einem weiteren
Vorwurf wurden sie dagegen freigesprochen. Dabei ging es um einen Bericht
im Magazin "Der Spiegel". Die Journalisten kündigten umgehend Rechtsmittel
an.
Die Anklage hatte den beiden Recherchespezialisten aus Leipzig vorgehalten,
durch eine bewusst unvollständige Berichterstattung zwei frühere ranghohe
Richter der sächsischen Justiz sowie Polizeibeamte verunglimpft zu haben.
In den Berichten ging es um angebliche Kontakte der Juristen ins Leipziger
Rotlicht-Milieu Anfang der 90er Jahre und die späteren Ermittlungen der
Polizei. Die Vorwürfe gegen die Richter bestätigten sich nicht. Die
Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen gegen sie ein. In dem Zeit-Artikel
wurden auch länger zurückliegende Ermittlungen der Polizei beleuchtet und
die Frage gestellt, ob Beamte möglicherweise unter Druck gesetzt worden
sein könnten.
Strafrichter Hermann Hepp-Schwab wertete dies bereits als
Tatsachenbehauptung. Sie hätten damit schwere und ehrverletzende Vorwürfe
gegen die Polizisten erhoben. Die beiden Journalisten wollen das Urteil
anfechten. Wenn keine kritischen Fragen mehr gestellt werden könnten, sei
die Pressefreiheit insgesamt in Gefahr, erklärten sie unmittelbar nach dem
Urteil. Man werde die Beschneidung elementarer journalistischer
Arbeitsgrundlagen nicht akzeptieren.
Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) hatte die beiden Journalisten
juristisch unterstützt. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken kritisierte
das Urteil als überzogen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass mit dem
Strafrecht versucht wurde, kritische Journalisten einzuschüchtern. Das
Urteil dürfe keinesfalls Schule machen. Wenn sich Betroffene gegen mögliche
Fehler von Journalisten zur Wehr setzen wollten, biete das Presserecht die
richtigen Instrumente.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung in beiden Fällen gefordert
und eine Strafe von je 6.000 Euro beantragt. Die Verteidigung forderte
Freispruch in allen Punkten.
Sachsen war vor drei Jahren wegen einer angeblichen Korruptionsaffäre lange
in den Schlagzeilen. Die Vorwürfe zum sogenannten "Sachsumpf" stammten aus
einer Aktensammlung der Verfassungsschützer. Externe Prüfer kamen zum
Ergebnis, dass die Dossiers überwiegend aufgebauscht worden seien. Aus
Sicht der Opposition gibt es aber noch offene Fragen.
13 Aug 2010
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Schwerpunkt Pressefreiheit
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