# taz.de -- Sängerin verurteilt: Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa | |
> Sängerin Nadja Benaissa ist wegen gefährlicher Körperverletzung für | |
> schuldig gesprochen worden, weil sie einen Mann wohl mit dem Aids-Erreger | |
> angesteckt hat. Ins Gefängnis muss sie aber nicht. | |
Bild: Kein Gefängnis: Nadja Benaissa. | |
DARMSTADT apn | Die Sängerin Nadja Benaissa ist zu einer Bewährungsstrafe | |
verurteilt worden. Das Amtsgericht Darmstadt verhängte am Donnerstag zwei | |
Jahre Haft gegen die 28-Jährige, setzte die Strafe aber zu Bewährung aus, | |
so dass sie nicht ins Gefängnis muss. | |
Nach einem Gutachten hatte die HIV-infizierte Künstlerin im Jahr 2004 mit | |
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Mann mit dem Aids-Erreger | |
angesteckt. | |
Das Gericht befand sie deshalb der gefährlichen Körperverletzung und in | |
einem anderen Fall der versuchten gefährlichen Körperverletzung für | |
schuldig. Benaissa hatte schon zu Beginn des Prozesses eingeräumt, vor den | |
Sexualkontakten von ihrer Infektion gewusst zu haben. In ihrem Schlusswort | |
als Angeklagte hatte sie am Mittwoch ihr tiefes Bedauern über die | |
Ansteckung des Exbekannten ausgedrückt und erklärt: "Ich wünsche, ich | |
könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen." | |
26 Aug 2010 | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Urteil im HIV-Prozess: Nadja Benaissas Entblößung | |
Die Ex-No-Angels-Sängerin infizierte einen Mann mit dem HI-Virus – und | |
wurde dafür zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Verfahren aber wurde | |
auch sie zum Opfer. | |
Benaissa-Prozess um HIV-Infektion: "Es tut mir von Herzen leid" | |
Verteidigung und Anklage haben im Prozess um No-Angels-Sängerin Benaissa | |
Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung gefordert. Sie soll einem Partner | |
ihre HIV-Infektion verschwiegen haben. |