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# taz.de -- Sängerin verurteilt: Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa
> Sängerin Nadja Benaissa ist wegen gefährlicher Körperverletzung für
> schuldig gesprochen worden, weil sie einen Mann wohl mit dem Aids-Erreger
> angesteckt hat. Ins Gefängnis muss sie aber nicht.
Bild: Kein Gefängnis: Nadja Benaissa.
DARMSTADT apn | Die Sängerin Nadja Benaissa ist zu einer Bewährungsstrafe
verurteilt worden. Das Amtsgericht Darmstadt verhängte am Donnerstag zwei
Jahre Haft gegen die 28-Jährige, setzte die Strafe aber zu Bewährung aus,
so dass sie nicht ins Gefängnis muss.
Nach einem Gutachten hatte die HIV-infizierte Künstlerin im Jahr 2004 mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Mann mit dem Aids-Erreger
angesteckt.
Das Gericht befand sie deshalb der gefährlichen Körperverletzung und in
einem anderen Fall der versuchten gefährlichen Körperverletzung für
schuldig. Benaissa hatte schon zu Beginn des Prozesses eingeräumt, vor den
Sexualkontakten von ihrer Infektion gewusst zu haben. In ihrem Schlusswort
als Angeklagte hatte sie am Mittwoch ihr tiefes Bedauern über die
Ansteckung des Exbekannten ausgedrückt und erklärt: "Ich wünsche, ich
könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen."
26 Aug 2010
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