| # taz.de -- Sängerin verurteilt: Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa | |
| > Sängerin Nadja Benaissa ist wegen gefährlicher Körperverletzung für | |
| > schuldig gesprochen worden, weil sie einen Mann wohl mit dem Aids-Erreger | |
| > angesteckt hat. Ins Gefängnis muss sie aber nicht. | |
| Bild: Kein Gefängnis: Nadja Benaissa. | |
| DARMSTADT apn | Die Sängerin Nadja Benaissa ist zu einer Bewährungsstrafe | |
| verurteilt worden. Das Amtsgericht Darmstadt verhängte am Donnerstag zwei | |
| Jahre Haft gegen die 28-Jährige, setzte die Strafe aber zu Bewährung aus, | |
| so dass sie nicht ins Gefängnis muss. | |
| Nach einem Gutachten hatte die HIV-infizierte Künstlerin im Jahr 2004 mit | |
| an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Mann mit dem Aids-Erreger | |
| angesteckt. | |
| Das Gericht befand sie deshalb der gefährlichen Körperverletzung und in | |
| einem anderen Fall der versuchten gefährlichen Körperverletzung für | |
| schuldig. Benaissa hatte schon zu Beginn des Prozesses eingeräumt, vor den | |
| Sexualkontakten von ihrer Infektion gewusst zu haben. In ihrem Schlusswort | |
| als Angeklagte hatte sie am Mittwoch ihr tiefes Bedauern über die | |
| Ansteckung des Exbekannten ausgedrückt und erklärt: "Ich wünsche, ich | |
| könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen." | |
| 26 Aug 2010 | |
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