# taz.de -- Benaissa-Prozess um HIV-Infektion: "Es tut mir von Herzen leid" | |
> Verteidigung und Anklage haben im Prozess um No-Angels-Sängerin Benaissa | |
> Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung gefordert. Sie soll einem | |
> Partner ihre HIV-Infektion verschwiegen haben. | |
Bild: Nadja Benaissa am 25. August in Darmstadt. | |
DARMSTADT afp/dpa/apn | Der Verteidiger von No-Angels-Sängerin Nadja | |
Benaissa hat sich ebenso wie die Staatsanwaltschaft für eine | |
Bewährungsstrafe ausgesprochen. Der Rechtsanwalt Oliver Ballasch nannte am | |
Mittwoch vor dem Darmstädter Jugendschöffengericht kein konkretes Strafmaß. | |
Zuvor hatte Staatsanwalt Peter Liesenfeld zwei Jahre Haft auf Bewährung | |
gefordert. Er sieht es als erwiesen an, dass die HIV-Infizierte 28-jährige | |
Sängerin im Jahr 2004 einen Mann mit dem Aids-Erreger angesteckt und mit | |
einem weiteren Mann ungeschützt Sex hatte. | |
Der Anwalt des HIV-infizierten 34-jährigen Künstlerbetreuers, der als | |
Nebenkläger am Prozess teilnimmt, stellte ebenfalls keinen konkreten | |
Strafantrag. Er betonte, dass die Aussage der Angeklagten nicht als | |
Geständnis zu werten sei. | |
Benaissa selbst sagte im "letzten Wort": "Es tut mir von Herzen leid." Sie | |
habe während des Prozesses gesehen, wie ihr Exfreund leide. "Ich wünsche, | |
ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen", fügte die | |
Angeklagte hinzu. Sie habe ihre Infektion verschwiegen, weil sie Angst vor | |
den Konsequenzen gehabt habe. Das sei feige gewesen, meinte Benaissa. "Fakt | |
ist: Ich habe einen großen Fehler gemacht." Sie hatte gestanden, seit 1999 | |
von ihrer HIV-Infektion gewusst und trotzdem ungeschützten Sex gehabt zu | |
haben. | |
Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat nach Ansicht des | |
Gerichtsgutachters höchstwahrscheinlich im Jahr 2000 – zu diesem Zeitpunkt | |
war sie noch Jugendliche – einen ehemaligen Partner mit HIV angesteckt.Die | |
Viren der beiden Infizierten gehörten dem gleichen, in Europa sehr seltenen | |
Subtyp an. Mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" sei Benaissa | |
"die Quelle für die Infektion" des Mannes, so der Gutachter Josef Eberle am | |
Mittwoch im Prozess gegen die 28-Jährige vor dem Amtsgericht Darmstadt. Bei | |
dem ehemaligen Partner handelt es sich um den Nebenkläger in dem Verfahren. | |
Aids-Hilfe-Organisationen hatten einen Freispruch für die | |
No-Angels-Sängerin gefordert. "Auch die Strafjustiz muss der | |
Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit Rechnung tragen", so | |
Aids-Hilfe-Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in einer | |
gemeinsamen Erklärung. Die HIV-Prävention dürfe nicht nur einseitig den | |
positiven Menschen aufgebürdet werden. Der Sprecher der Deutschen | |
Aids-Hilfe, Jörg Litwinschuh, erklärte weiter: "Die Verantwortung gilt | |
selbstverständlich auch für den HIV-Positiven, aber nicht ausschließlich. | |
Beide Partner sollten sich um Safer Sex bemühen". | |
Die 28-jährige Benaissa hatte zu Beginn des Verfahrens gestanden, trotz | |
einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. Die | |
Verhandlung findet vor dem Jugendschöffengericht statt, weil Benaissa zum | |
Zeitpunkt des ersten Tatvorwurfs im Jahr 2000 noch Jugendliche war. Sie ist | |
wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil sie ihre Partner über | |
die Infektion nicht informiert und ein Mann sich dabei mutmaßlich | |
angesteckt haben soll. | |
25 Aug 2010 | |
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