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# taz.de -- Benaissa-Prozess um HIV-Infektion: "Es tut mir von Herzen leid"
> Verteidigung und Anklage haben im Prozess um No-Angels-Sängerin Benaissa
> Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung gefordert. Sie soll einem
> Partner ihre HIV-Infektion verschwiegen haben.
Bild: Nadja Benaissa am 25. August in Darmstadt.
DARMSTADT afp/dpa/apn | Der Verteidiger von No-Angels-Sängerin Nadja
Benaissa hat sich ebenso wie die Staatsanwaltschaft für eine
Bewährungsstrafe ausgesprochen. Der Rechtsanwalt Oliver Ballasch nannte am
Mittwoch vor dem Darmstädter Jugendschöffengericht kein konkretes Strafmaß.
Zuvor hatte Staatsanwalt Peter Liesenfeld zwei Jahre Haft auf Bewährung
gefordert. Er sieht es als erwiesen an, dass die HIV-Infizierte 28-jährige
Sängerin im Jahr 2004 einen Mann mit dem Aids-Erreger angesteckt und mit
einem weiteren Mann ungeschützt Sex hatte.
Der Anwalt des HIV-infizierten 34-jährigen Künstlerbetreuers, der als
Nebenkläger am Prozess teilnimmt, stellte ebenfalls keinen konkreten
Strafantrag. Er betonte, dass die Aussage der Angeklagten nicht als
Geständnis zu werten sei.
Benaissa selbst sagte im "letzten Wort": "Es tut mir von Herzen leid." Sie
habe während des Prozesses gesehen, wie ihr Exfreund leide. "Ich wünsche,
ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen", fügte die
Angeklagte hinzu. Sie habe ihre Infektion verschwiegen, weil sie Angst vor
den Konsequenzen gehabt habe. Das sei feige gewesen, meinte Benaissa. "Fakt
ist: Ich habe einen großen Fehler gemacht." Sie hatte gestanden, seit 1999
von ihrer HIV-Infektion gewusst und trotzdem ungeschützten Sex gehabt zu
haben.
Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat nach Ansicht des
Gerichtsgutachters höchstwahrscheinlich im Jahr 2000 – zu diesem Zeitpunkt
war sie noch Jugendliche – einen ehemaligen Partner mit HIV angesteckt.Die
Viren der beiden Infizierten gehörten dem gleichen, in Europa sehr seltenen
Subtyp an. Mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" sei Benaissa
"die Quelle für die Infektion" des Mannes, so der Gutachter Josef Eberle am
Mittwoch im Prozess gegen die 28-Jährige vor dem Amtsgericht Darmstadt. Bei
dem ehemaligen Partner handelt es sich um den Nebenkläger in dem Verfahren.
Aids-Hilfe-Organisationen hatten einen Freispruch für die
No-Angels-Sängerin gefordert. "Auch die Strafjustiz muss der
Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit Rechnung tragen", so
Aids-Hilfe-Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in einer
gemeinsamen Erklärung. Die HIV-Prävention dürfe nicht nur einseitig den
positiven Menschen aufgebürdet werden. Der Sprecher der Deutschen
Aids-Hilfe, Jörg Litwinschuh, erklärte weiter: "Die Verantwortung gilt
selbstverständlich auch für den HIV-Positiven, aber nicht ausschließlich.
Beide Partner sollten sich um Safer Sex bemühen".
Die 28-jährige Benaissa hatte zu Beginn des Verfahrens gestanden, trotz
einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. Die
Verhandlung findet vor dem Jugendschöffengericht statt, weil Benaissa zum
Zeitpunkt des ersten Tatvorwurfs im Jahr 2000 noch Jugendliche war. Sie ist
wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil sie ihre Partner über
die Infektion nicht informiert und ein Mann sich dabei mutmaßlich
angesteckt haben soll.
25 Aug 2010
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