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# taz.de -- Kommentar Sarrazins Rechtsempfinden: Verfassung? Ohne mich!
> Bundesbanker Sarrazin fordert von Wulff, ihm eine "Anhörung" einzuräumen.
> Es zeigt, dass er es mit dem Grundgesetz nicht zu genau nimmt.
Bild: Gut dotierter Abgang: Thilo Sarrazin verlässt den Vorstand der Bundesban…
Am liebsten stolpert Thilo Sarrazin über sein gesundes Rechtsempfinden.
Nach "Hartz IV" und "Integration" hat er sich ein neues Opfer gesucht: den
Bundespräsidenten. Wulff möge, so verkündete Sarrazin in einem Interview,
den "politischen Schauprozess" gegen ihn nicht "vollenden" und ihm eine
"Anhörung" einräumen. Der Unterschied zu den bisherigen Debatten ist
offensichtlich: Diesmal geht es Sarrazin um Sarrazin selbst und um seinen
Job. Da darf man von einem "Klartextpolitiker" vielleicht wirklich nicht
erwarten, dass er es mit der Verfassung zu genau nimmt.
Denn Sarrazins Anhörung durch den Bundespräsidenten würde einen klaren
Verfassungsbruch darstellen. Wulff würde damit seine Rolle
überstrapazieren. Zwar ist gesetzlich nicht explizit geregelt, wie ein
Bundesbankvorstand abzuberufen ist. Eindeutig ist aber, dass dem
Bundespräsidenten bei der Ernennung der Bundesbankvorstände nur ein äußerst
eingeschränktes Prüfungsrecht der Personalvorschläge zukommt. Warum also
sollte er bei einer Abberufung plötzlich mehr Macht haben? Der
Bundespräsident ist weder die verfassungsrechtlich vorgesehene noch
geeignete Instanz, Anhörungen bei Personalquerelen im Vorstand der
Bundesbank durchzuführen.
Stattdessen ist es Ausdruck der Unabhängigkeit der Bundesbank, dass ihr
Vorstand autonom entscheiden kann, wenn sich eines seiner Mitglieder
schwere Verfehlungen zu Schulden kommen lässt. Ansonsten käme für nähere
Anhörungen noch jene Institution in Frage, die Sarrazin berufen hat: der
Bundesrat. Wer nun - wie Sarrazin - eine Prüfung der Abberufung durch den
Bundespräsidenten fordert, ermuntert diesen letztlich zum Bruch der
Verfassung.
9 Sep 2010
## AUTOREN
Vassilios Theodossiou
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