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# taz.de -- Neuer Vorstoß für Vorratsdatenspeicherung: Terrorfahnder fühlen …
> Seit Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, bekommen
> Ermittler kaum noch Auskünfte über Telefon- und Internetdaten, beklagt
> das Bundeskriminalamt.
Bild: Beliebt bei Straftätern: ein Internetcafé.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und der Präsident des
Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, wollen nun doch keine neue
"Vorratsdatenspeicherung" einführen. Allerdings verfolgen sie immer noch
das selbe Anliegen, schlagen aber einen anderen Begriff vor. Sie sprechen
lieber von "Mindestspeicherfristen". So werde deutlicher, dass nicht der
Staat die Daten speichere, sondern die Telefon- und Internetprovider.
Die Vorratsspeicherung gab es bereits ab 2009. Damals musste sechs Monate
lang gespeichert werden, wer mit wem wie lange telefonierte und wer sich
wann mit welcher IP-Adresse im Internet aufhielt. Das
Bundesverfassungsgericht kippte das Gesetz jedoch im März 2010 und
verlangte einen besseren Schutz der zwangsgespeicherten Daten. Außerdem
solle die Polizei nur zum Schutz überragender Rechtsgüter auf diese Daten
zugreifen dürfen. Für eine Neuregelung ist Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zuständig, die einst selbst gegen das
Gesetz geklagt hatte. Bisher hat sie keinen Gesetzentwurf vorgelegt - zum
Unmut ihres Kabinettskollegen de Maizière.
Jetzt versuchte BKA-Chef Ziercke anhand einer Statistik die entstandene
"Schutzlücke" zu belegen. Von März bis September habe das BKA in 1.157
Fällen bei den Providern um Auskunft über Telefon- und Internetdaten
gebeten. Es ging um Terrorismus, Mord und Kinderpornografie. Nur in einem
Viertel der Fälle waren die Verkehrsdaten noch vorhanden. Anders als früher
werden die Daten heute kaum noch zu Abrechnungszwecken benötigt, da heute
87 Prozent der Internetkunden einen Flatrate-Tarif nutzen (2005 waren es
erst 18 Prozent). Manche Provider wie zum Beispiel die Telekom speichern
die Daten zwar auch bei Flatrate-Verträgen, allerdings nur sieben Tage
lang. Oft kommen die Ermittler deshalb zu spät, bedauerte Ziercke. Hier
helfe auch der von Datenschützern vorgeschlagene "Quick Freeze" nicht
weiter.
"Wo nichts mehr gespeichert ist, kann auch nichts eingefroren werden",
sagte der BKA-Präsident. Auch den Verweis auf die USA, wo es keine
Vorratsspeicherung gibt, sondern nur den Quick Freeze, ließ Ziercke nicht
gelten. "In den USA gibt es viel größere Datenmengen, die man im
Verdachtsfall schnell einfrieren kann. Denn dort speichern Provider die
Daten nach eigenem Ermessen ziemlich lange, auch um sie kommerziell
auszuwerten."
Die Bürgerrechtler vom "AK Vorrat" halten die Vorratsspeicherung aller
Telefon- und Internetdaten aber weiterhin für "völlig unverhältnismäßig".
Oft helfe es der Polizei gar nicht weiter, wenn eine IP-Adresse einem
bestimmten Computer zugeordnet werden kann, so AK-Experte Patrick Breyer:
"Viele Straftäter nutzen Internetcafés und offene WLAN-Zugänge."
8 Oct 2010
## AUTOREN
Christian Rath
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