Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Ärger über automatische Verlängerung: Bahncard lebenslänglich
> Wer einmal eine Bahncard kauft, bekommt jedes Jahr eine neue. Hinter der
> Karte steckt ein Abo. Kündigen lohnt sich für alle - auch für die, die
> die Karte eigentlich behalten wollen. Eine Anleitung.
Bild: Einmal Bahncard, immer Bahncard? Das muss nicht sein.
Tag für Tag stellt die Deutsche Bahn mehr als 11.000 neue Bahncards aus,
mit denen Kunden vergünstigt Zug fahren können. Dabei wollen viele von
ihnen die Karte gar nicht mehr. Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
zum Beispiel geht es in mehr als fünfzig Prozent der Beratungen im Bereich
Fahrgastrechte um die Bahncard. "Es ist vielen Kunden nicht bekannt, dass
es sich um ein schriftlich zu kündigendes Abonnement handelt", sagt
Bereichsreferentin Nadine Schreiber-Franz. Der Hinweis auf das Abo ist im
Vertrag zudem nicht besonders hervorgehoben, kritisiert sie.
Wer die Bahncard nicht ein weiteres Jahr haben möchte, muss das der Bahn
sechs Wochen vorher mitteilen. Sonst kommt die neue Karte automatisch -
nebst Rechnung. Für eine Bahncard 25 berechnet die Bahn derzeit 57 Euro,
für eine Bahncard 50 sind es 230 Euro.
Das Problem: Es ist gar nicht so einfach, die richtige Adresse für die
Kündigung zu finden. Dabei hat der Bahncard-Service in Frankfurt sogar eine
eigene Postleitzahl: 60643. In Foren und Blogs im Internet gibt es tausende
Einträge von verzweifelten Kunden, die nicht wissen, wie sie ihr Abo
kündigen können. Viele beschweren sich auch darüber, dass die Bahn immer
wieder behauptet, Kündigungen seien bei ihr nicht angekommen. Wer einen
neuen Kündigungsversuch unternimmt, kann das Pech haben, dass dann der
Termin schon vorbei ist - dann muss man ein Jahr lang weiterzahlen.
Am besten ist es daher, die Bahncard so früh zu kündigen wie möglich: bei
der Bestellung. Denn abbestellen lohnt sich immer, selbst dann, wenn man
die Karte eigentlich noch braucht. Die Rechnung ist einfach: Wer nicht
kündigt, erhält eine Bahncard, deren Gültigkeit direkt einen Tag nach
Ablauf der alten Karte beginnt - egal, ob man genau an dem Tag überhaupt
mit dem Zug fährt oder nicht.
Das heißt: Wer sich die neue Karte erst dann kauft, wenn er sie braucht,
spart Geld. Eine neue Bahncard kann man sich jederzeit über das Internet
ausdrucken oder sie am Schalter kaufen. Und es lohnt sich, damit zu warten:
Bei einer Bahncard 50 spart man so 63 Cent pro Tag, 4,40 Euro pro Woche,
19,70 Euro pro Monat.
Wer das Abbestellen nicht vergessen will, kündigt also am besten gleich
beim Bahncard-Kauf. Am einfachsten geht das direkt handschriftlich auf dem
Bestellformular - dann kann die Bahn nicht behaupten, sie hätte sie nie
bekommen. Dafür reicht zum Beispiel der Satz: "Hiermit kündige ich das
Abo."
Trotzdem kommt es vor, dass die Bahn wieder eine Bahncard zuschickt. Das
passiert manchmal sogar dann, wenn die Bahn vorher eine schriftliche
Kündigungsbestätigung geschickt hat - wie bei unserer Leserin Claudia
Winter. "Da haben sich offenbar zwei Vorgänge zeitlich überschnitten",
heißt es bei der Bahn auf Anfrage. Man bedauere das.
Wer trotz Kündigungsbestätigung eine neue Bahncard bekommt, ist nicht
verpflichtet, irgendetwas zu unternehmen. Man muss die Briefe, Mahnungen
und Inkassoforderungen nicht beantworten und vor allem muss man nichts auf
eigene Kosten zurückschicken. Sonst könnte ja jedes Unternehmen einem
einfach irgendwelche Waren zuschicken, die man nicht bestellt hat. Bunte
Karten zum Beispiel.
Die Abbestellung ist möglich per Fax an 01805-121998 (14 Cent pro Minute)
oder per Brief an Bahncard-Service, 60643 Frankfurt.
15 Oct 2010
## AUTOREN
Sebastian Heiser
## ARTIKEL ZUM THEMA
Deutsche Bahn auf Facebook: Chef-Ticket? Anfänger-Ticket!
So mancher Kunde meint, im Bereich der Kommunikation könne sich die
Deutsche Bahn nur verbessern. Dass das nicht stimmt, beweist das
Unternehmen derzeit auf Facebook.
Öffentlicher Nahverkehr: Bahner treten in den Streik
Bei Regional- und S-Bahnen gibt es ab 25. Oktober Warnstreiks. Die
Gewerkschaften wollen einen bundesweiten Flächentarifvertrag im
Schienenpersonennahverkehr durchsetzen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.