# taz.de -- Zur Aufklärung begangener Straftaten: Überwachung von Skype-Telef… | |
> Dürfen verschlüsselte Telefonate – zum Beispiel per Skype – bei der | |
> Strafverfolgung abgehört werden? Die zuständigen Minister sind uneins. | |
Bild: Noch ist nicht klar, ob Skype-Telefonate im Zweifel abgehört werden dür… | |
FREIBURG taz | Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) | |
will keine Rechtsgrundlage für die Überwachung von verschlüsselten | |
Internet-Telefonaten und E-Mails schaffen. Sie lehnte damit einen Vorstoß | |
von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) ab. | |
Konkret geht es um die sogenannte Quellen-TKÜ, die Überwachung der | |
Telekommunikation (TKÜ) direkt an der Quelle, also am Computer, mit dem | |
gemailt oder telefoniert wird. Sie ist aus Polizeisicht erforderlich, wenn | |
ein Gespräch nicht wie üblich auf dem Übertragungsweg abgehört werden kann, | |
weil zum Beispiel Internet-Telefonate via Skype verschlüsselt sind. Wie bei | |
der Onlinedurchsuchung muss dann der Computer mit einer Spähsoftware | |
manipuliert werden. Hier soll sich der Trojaner aber nicht für den Inhalt | |
der Festplatte interessieren, sondern nur die ein- und ausgehende | |
Kommunikation an die Polizei weiterleiten. | |
Das Bundeskriminalamt (BKA) darf die Quellen-TKÜ zur Abwehr von | |
bevorstehenden Terrorgefahren bereits seit der BKA-Reform von 2009 anwenden | |
und tut dies derzeit auch fleißig. Umstritten ist aber, ob diese | |
Überwachung auch dann zulässig ist, wenn es um die Aufklärung bereits | |
begangener Straftaten geht. | |
Relevant wurde dies in einem Verfahren gegen vier Islamisten, das zunächst | |
von der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft geführt wurde. Bei zwei von ihnen | |
wurde - mit richterlicher Billigung - die Quellen-TKÜ angewandt. Die Justiz | |
in den Ländern geht offensichtlich davon aus, dass dies nichts anderes ist | |
als die normale Überwachung von Telefon- und E-Mail-Verkehr. | |
Doch dann gaben die Düsseldorfer Staatsanwälte das Verfahren an die | |
Bundesanwaltschaft (BAW) ab, weil es doch größere Bedeutung hat. Die BAW | |
kam aber in einem internen Gutachten zum Schluss, dass derzeit in der | |
Strafprozessordnung eine Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ fehlt. Der | |
normale Abhör-Paragraf 100a genüge nicht mehr, weil die Manipulation des | |
Computers ein "Eingriff in ein informationstechnisches System" ist. Solche | |
Eingriffe seien seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur | |
Onlinedurchsuchung aus dem Jahr 2008 nur noch mit einer ausdrücklichen | |
Rechtsgrundlage möglich. Erst recht gelte dies, so das BAW-Gutachten, wenn | |
in eine Wohnung eingebrochen werden muss, um den Computer entsprechend zu | |
präparieren. Die Justizministerin teilt diese Auffassung. | |
Innenminister Thomas de Maizière hat deshalb vor zwei Wochen in einem Brief | |
gefordert, in der Strafprozessordnung eine neue Rechtsgrundlage zu | |
schaffen, damit "drohende Informationsverluste vermieden werden" könnten - | |
so zitierte ihn jetzt die Rheinische Post. Leutheusser-Schnarrenberger | |
lehnt dies jedoch ab und verweist auf entsprechende Beschlüsse der | |
FDP-Fraktion. | |
Vermutlich wird man sich intern aber wohl pragmatisch einigen, dass in | |
diesem Fall das BKA die Quellen-TKÜ durchführt - zur Gefahrenabwehr, nicht | |
zur Strafverfolgung. So bekommt die Polizei, was sie braucht, und der | |
Koalitionsfrieden ist gewahrt. | |
26 Nov 2010 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Überwachung | |
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