# taz.de -- Geld für Kinder getrennter Eltern: Mehr Selbstbehalt statt mehr Un… | |
> Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle bekommen Kinder von getrennt lebenden | |
> Eltern ab dem 1. Januar so viel wie bisher. Wer zahlen muss, dem bleiben | |
> 50 Euro mehr. | |
Bild: In den Lebenshaltungskosten werden auch Anschaffungen wie Schuhe berücks… | |
Silvia Meinert ist wütend. Im kommenden Jahr bekommt sie von ihrem Ex-Mann | |
für ihre beiden Kinder Marie, 4, und Jonas, 2, genauso viel Unterhalt wie | |
bisher: 482 Euro. Sie hatte gehofft, dass es mehr würde, wenn das | |
Oberlandesgericht Düsseldorf die neuen Unterhaltssätze bekannt gibt. So wie | |
vor einem Jahr, als die Unterstufenlehrerin aus Berlin mit Anpassung der | |
Düsseldorfer Tabelle an die Lebenshaltungskosten rund 60 Euro mehr bekam. | |
Das Gericht verkündete am Dienstag aber [1][etwas anderes:] Kinder von | |
getrennt lebenden Eltern bekommen ab dem 1. Januar monatlich nicht mehr | |
Unterhalt als vorher, die Unterhaltssätze bleiben unverändert. Nur | |
volljährige Kinder, die in einer eigenen Wohnung leben, zum Beispiel | |
Studierende, erhalten künftig 670 Euro, 30 Euro mehr als vorher. | |
Für Frank Meinert ist der Dienstag ein Glückstag. Der Chemiefacharbeiter | |
darf künftig 50 Euro mehr behalten. Ab Januar 2010 beträgt der sogenannte | |
Selbstbehalt 950 statt 900 Euro. Für Frank Meinert ist das viel Geld, er | |
ist arbeitslos. Muss einem Ex-Ehepartner Unterhalt gezahlt werden, darf der | |
Zahlungspflichtige demnächst 1050 Euro statt wie bislang 1000 Euro für sich | |
behalten. | |
Die aktuelle Anpassung der Düsseldorfer Tabelle kommt zustande, weil die | |
Hartz-IV-Sätze voraussichtlich zum Jahresanfang steigen werden. Das muss | |
der Bundesrat am 17. Dezember noch beschließen. Die Düsseldorfer Tabelle | |
berechnet den Unterhalt für Kinder getrennt lebender Eltern. Sie wird vom | |
Oberlandesgericht Düsseldorf aufgestellt und gibt Richtlinien vor, sie hat | |
keine Gesetzeskraft. | |
Daher kann es passieren, dass Gerichte in Einzelfällen von der Tabelle | |
abweichende Unterhaltszahlungen anweisen. Die Tabelle besteht aus vier | |
Teilen: Kinderunterhalt, Ehegattenunterhalt, Mangelfallberechnung, | |
Verwandtenunterhalt. Beim Verwandtenunterhalt handelt es sich um Zahlungen | |
für die eigenen Eltern oder Großeltern. | |
Der Kindesunterhalt staffelt sich nach Einkommen und nach dem Kindesalter: | |
Wer bis zu 1.500 Euro Netto im Monat verdient, muss für das erste und | |
zweite Kind bis fünf Jahre jeweils 225 Euro zahlen. Für ein Kind zwischen | |
12 und 17 Jahren müssen 334 Euro gezahlt werden. Die Summen für das dritte | |
und vierte Kinder sind geringer. Als Höchstobergrenze gilt ein | |
Nettoeinkommen bis 5.100 Euro. Für ein 12- bis 17-jähriges Kind müssen | |
demnach 597 Euro gezahlt werden. | |
30 Nov 2010 | |
## LINKS | |
[1] http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/D… | |
## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
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