Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Geld für Kinder getrennter Eltern: Mehr Selbstbehalt statt mehr Un…
> Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle bekommen Kinder von getrennt lebenden
> Eltern ab dem 1. Januar so viel wie bisher. Wer zahlen muss, dem bleiben
> 50 Euro mehr.
Bild: In den Lebenshaltungskosten werden auch Anschaffungen wie Schuhe berücks…
Silvia Meinert ist wütend. Im kommenden Jahr bekommt sie von ihrem Ex-Mann
für ihre beiden Kinder Marie, 4, und Jonas, 2, genauso viel Unterhalt wie
bisher: 482 Euro. Sie hatte gehofft, dass es mehr würde, wenn das
Oberlandesgericht Düsseldorf die neuen Unterhaltssätze bekannt gibt. So wie
vor einem Jahr, als die Unterstufenlehrerin aus Berlin mit Anpassung der
Düsseldorfer Tabelle an die Lebenshaltungskosten rund 60 Euro mehr bekam.
Das Gericht verkündete am Dienstag aber [1][etwas anderes:] Kinder von
getrennt lebenden Eltern bekommen ab dem 1. Januar monatlich nicht mehr
Unterhalt als vorher, die Unterhaltssätze bleiben unverändert. Nur
volljährige Kinder, die in einer eigenen Wohnung leben, zum Beispiel
Studierende, erhalten künftig 670 Euro, 30 Euro mehr als vorher.
Für Frank Meinert ist der Dienstag ein Glückstag. Der Chemiefacharbeiter
darf künftig 50 Euro mehr behalten. Ab Januar 2010 beträgt der sogenannte
Selbstbehalt 950 statt 900 Euro. Für Frank Meinert ist das viel Geld, er
ist arbeitslos. Muss einem Ex-Ehepartner Unterhalt gezahlt werden, darf der
Zahlungspflichtige demnächst 1050 Euro statt wie bislang 1000 Euro für sich
behalten.
Die aktuelle Anpassung der Düsseldorfer Tabelle kommt zustande, weil die
Hartz-IV-Sätze voraussichtlich zum Jahresanfang steigen werden. Das muss
der Bundesrat am 17. Dezember noch beschließen. Die Düsseldorfer Tabelle
berechnet den Unterhalt für Kinder getrennt lebender Eltern. Sie wird vom
Oberlandesgericht Düsseldorf aufgestellt und gibt Richtlinien vor, sie hat
keine Gesetzeskraft.
Daher kann es passieren, dass Gerichte in Einzelfällen von der Tabelle
abweichende Unterhaltszahlungen anweisen. Die Tabelle besteht aus vier
Teilen: Kinderunterhalt, Ehegattenunterhalt, Mangelfallberechnung,
Verwandtenunterhalt. Beim Verwandtenunterhalt handelt es sich um Zahlungen
für die eigenen Eltern oder Großeltern.
Der Kindesunterhalt staffelt sich nach Einkommen und nach dem Kindesalter:
Wer bis zu 1.500 Euro Netto im Monat verdient, muss für das erste und
zweite Kind bis fünf Jahre jeweils 225 Euro zahlen. Für ein Kind zwischen
12 und 17 Jahren müssen 334 Euro gezahlt werden. Die Summen für das dritte
und vierte Kinder sind geringer. Als Höchstobergrenze gilt ein
Nettoeinkommen bis 5.100 Euro. Für ein 12- bis 17-jähriges Kind müssen
demnach 597 Euro gezahlt werden.
30 Nov 2010
## LINKS
[1] http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/D…
## AUTOREN
Simone Schmollack
## ARTIKEL ZUM THEMA
Unterschicht in die Mitte gerückt: Dank dir, Hartz IV!
Seit Hartz IV kann jeder Unterschicht werden. Das
"Regelbedarf-Ermittlungsgesetz" wird so auch für die Mittelschicht und die
Medien interessant.
Geplantes Betreuungsgeld: Herdprämie macht abhängig
Das Betreuungsgeld widerspricht dem Grundgesetz, sagt eine Studie der
Friedrich-Ebert-Stiftung: Es zementiert eine überholte Familienpolitik zu
Lasten der Frauen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.