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# taz.de -- Forderung von Datenschützern: Ein Grundgesetz fürs Web
> Der oberste Verbraucherschützer und der oberste Datenschützer verlangen
> klarere Grenzen für Datensammler im Netz. Die Ideen des Innenministers
> seien zu lasch.
Bild: Stopp! Die Erstellung von Verbraucherprofilen im Netz soll Einhalt gebote…
BERLIN taz | Einen Tag vor dem IT-Gipfel in Dresden haben der Vorstand des
Verbraucherzentrale-Bundesverbands und der Bundesdatenschutzbeauftragte
schärfere Gesetze zum Schutz persönlicher Daten im Netz gefordert. Nötig
sei eine Art "Grundgesetz fürs Internet", sagte der oberste
Verbraucherschützer Gerd Billen. "Bevor man Autos auf die Straße lässt,
sollten die Leitplanken stehen."
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte: "Wenn Daten erst mal
im Internet sind, ist es schwierig, sie wieder herauszubekommen." Zuletzt
hatten Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) angekündigt, den Datenschutz dem
Internetzeitalter anpassen zu wollen.
Regelungsbedarf sehen Billen und Schaar bei Internetfirmen, die Daten der
Nutzer zusammenführen und sie zu Verbraucherprofilen verknüpfen. Eine
Erstellung solcher Profile soll nur ausnahmsweise und mit Zustimmung der
Betroffenen zulässig sein, finden die beiden.
Transparenter gemacht werden müsse dabei auch der Einsatz sogenannter
Cookies. Mithilfe dieser Datenschnipsel, die auf den Festplatten von
Internetnutzern gespeichert werden, können Webseitenbetreiber und die
Werbewirtschaft das Surfverhalten und somit auch Verbraucherinteressen
ausspähen. "Wir brauchen klare Regeln, was die Erhebung und Verarbeitung
von Daten anbelangt", sagte Billen.
Datenschützer Schaar will zudem erreichen, dass soziale Netzwerke ihre
Voreinstellungen "datenschutzgerecht" gestalten und neue Nutzer solcher
Dienste nicht erst selbst dafür sorgen müssen, dass ihre privaten Infos nur
von einem engen Kreis an Nutzern eingesehen werden können. Bisher ließen
die Voreinstellungen vieler Betreiber zu wünschen übrig, so Schaar, auch
beim Marktführer Facebook.
Wenig anfangen können Billen und Schaar mit den Vorschlägen von
Innenminister de Maizière. Der hatte vergangene Woche "rote Linien" für das
Internet angekündigt. Die Opposition kritisierte die Ideen als zu
unkonkret, auch Rechtsexperten konnten nicht viel erkennen, das über
geltendes Recht hinausgeht. Einzelne Punkte - etwa die Idee,
Gesichtserkennung per Foto-Handy einzuschränken - sind bisher noch nicht
ausformuliert.
Gleichzeitig mit de Maizières Vorstoß hatte die Internetwirtschaft nach
langen Diskussionen um den Straßenbilderdienst Google Street View eine
Selbstverpflichtung im Umgang mit Geodaten präsentiert. So soll es von
Mitte 2011 an ein zentrales Portal aller Anbieter geben, über das Bürger
der Abbildung ihrer Hausfassade widersprechen können.
Verbraucherschützer Billen und Datenschützer Schaar finden den Kodex der
Wirtschaft nicht schlecht, er ersetze aber kein einklagbares Recht der
Bürger auf Widerspruch - und zwar schon bevor die Ansichten der Häuser im
Netz stehen. Ähnlich hatte sich auch Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger in einem Zeitungsbeitrag geäußert, in dem sie
eine umfassende Modernisierung des Datenschutzes anmahnte.
Dass über diese Themen am Dienstag auf dem fünften IT-Gipfel ausführlich
gesprochen wird, darf bezweifelt werden. Dort reden Wirtschaft und Politik
erfahrungsgemäß vor allem über die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Computerwirtschaft - und weniger über einen strengeren Datenschutz.
6 Dec 2010
## AUTOREN
Wolf Schmidt
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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