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# taz.de -- Lohndumping bei christlichen Leiharbeitern: Unternehmen sollen bü�…
> Nach dem Urteil gegen die christliche Scheingewerkschaft CGZP fürchten
> Arbeitgeber deftige Nachzahlungen. Leiharbeiter und Sozialkassen können
> dagegen hoffen.
Bild: Auch hier ärgert man sich: Hauptstadtbüro des Christlichen Gewerkschaft…
BERLIN taz | Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gegen die
christliche Leiharbeitsgewerkschaft CGZP sorgt bei den Unternehmen für
Unruhe. "Das ist kein guter Tag für die Zeitarbeit und die gesamte deutsche
Wirtschaft", kommentierte Peter Mumme, Präsident des Arbeitgeberverbandes
Mittelständische Personaldienstleister (AMP) den Ausgang des Verfahrens.
Tausende von Unternehmen seien unter Umständen in ihrem Bestand bedroht, so
Mumme. Leiharbeiter mit CGZP-Verträgen und die Sozialkassen können hingegen
auf erkleckliche Nachzahlungen von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen
hoffen.
Das BAG hatte am Dienstag in letzter Instanz entschieden, dass die
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und
Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Die Gewerkschaft
hatte seit 2003 mit Arbeitgebern drei Flächentarif- und über 200
Haustarifverträge für rund 200.000 Leiharbeiter abgeschlossen und zum Teil
Billigstundenlöhne von unter 5 Euro festgeschrieben.
Das BAG traf am Dienstag zwar keine Aussagen zur Rechtmäßigkeit der alten
Tarifverträge, weil es die CGZP nur mit Blick auf ihre gegenwärtige
Struktur beurteilte. Doch für Peter Schüren, Professor für Arbeitsrecht an
der Universität Münster, "ist die Sache relativ klar". Schüren erwartet,
dass das Arbeitsgericht Berlin, an dem Prozesse in Sachen CGZP ruhen, weil
das Gericht auf die BAG-Entscheidung gewartet hatte, die Verfahren jetzt
alle im Sinne der Beschäftigten entscheidet.
Das würde bedeuten: Die alten Tarifverträge würden für ungültig erklärt u…
die Verleihbetriebe müssten den Leiharbeitern die Differenz zwischen altem
Lohn und dem Lohn der Stammbelegschaft nachbezahlen. Bei den Sozialkassen
liegen die Dinge etwas anders. Hier könnten nicht nur auf die Verleiher,
sondern auch die Entleihbetriebe stattliche Nachzahlungsforderungen
zukommen.
Hans-Jürgen Urban, Vorstandsmitglied der IG Metall, forderte die
Sozialversicherungsträger auf, "sich die Finanzmittel zu sichern, die ihnen
durch Lohndumping verloren gegangen sind". Experten schätzen, dass den
Kassen 2 bis 3 Milliarden Euro Sozialversicherungsbeiträge zufließen
könnten.
Bei der Deutschen Rentenversicherung prüfe man derzeit, welche Konsequenzen
das Urteil des Bundesarbeitsgerichts habe, teilte deren Sprecher mit. Die
schriftliche Urteilsbegründung des BAG wird für Ende Februar erwartet.
15 Dec 2010
## AUTOREN
Eva Völpel
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