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# taz.de -- Christliche Gewerkschaften: Gericht verbietet Lohndumper
> Die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften ist nach einem Urteil in
> letzter Instanz nicht tariffähig. Andere Gewerkschaften und Politiker
> begrüßen das Urteil
Bild: Die Arbeitsrichter in Erfurt haben die CGZP aus dem Rennen geschickt.
BERLIN taz | Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag in letzter Instanz
entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für
Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Damit
darf die CGZP keine Tariffverträge mehr abschließen. Über die Gültigkeit
der alten Tarifverträge machten die Richter jedoch keine Angaben.
Die Dienstleistungswerkschaft Ver.di und Berlins Arbeitssenatorin Carola
Bluhm begrüßten das Urteil. "Die Entscheidung ist ein tarifpolitischer
Meilenstein und ein großer Erfolg für die Beschäftigten in der Leiharbeit",
sagte Bluhm. Der stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg betonte,
die Entscheidung "verbessere die rechtliche und vor allem die finanzielle
Situation" der Arbeitnehmer in der Leiharbeitsbranche. Das Land Berlin
hatte mit Ver.di gemeinsam den Prozess gegen die CGZP angestrengt.
Das BAG folgte mit seiner Entscheidung den Richtersprüchen des Berliner
Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Diese
hatten die CGZP - mit unterschiedlichen Begründungen - bereits 2009 für
"nicht tariffähig" erklärt. Das BAG begründete sein Urteil am Dienstag
unter anderem damit, dass der CGZP aufgrund einer zu geringen Zahl an
Mitgliedern die erforderliche Tarifmächtigkeit fehle, teilte ein
Gerichtssprecher mit.
Seit ihrer Gründung 2002 hat sich die christliche Gewerkschaft CGZP mit
Arbeitgebern in zahlreichen Haustarif- und Flächentarifverträgen auf
Dumpinglöhne für Leiharbeiter geeinigt. Von Stundenlöhnen von bis zu unter
5 Euro waren in den letzten Jahren nach vorsichtigen Schätzungen von Peter
Schüren, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht
an der Universität Münster, rund 200.000 Leiharbeiter betroffen. Ver.di
geht sogar von bis zu 280.000 Leiharbeitern mit CGZP-Verträgen aus.
Ob Arbeitnehmer und Sozialkassen jetzt auf Nachzahlungen in Milliardenhöhe
hoffen können, ist mit dem Urteil vom Dienstag noch nicht geklärt. Dazu
muss erst das Arbeitsgericht Berlin das Verfahren gegen die CGZP wieder
aufnehmen und entscheiden, ob die alten Tarifverträge nichtig sind.
Sollte das passieren, könnten die Leiharbeiter mit CGZP-Verträgen bei den
Verleihfirmen die Differenz zwischen dem alten Lohn und dem Lohn der
Stammbelegschaft einklagen. Das kann - je nach Fall - Lohnnachzahlungen von
30 oder 40 Prozent bedeuteten.
Die Verleiher oder die Entleihfirmen müssten andererseits dann auch die
entsprechend anfallenden Differenzbeträge zur Krankenkassen-, Renten-,
Arbeitslosen, Pflege- und Unfallversicherung nachzahlen. Schüren geht nach
vorsichtigen Schätzungen von insgesamt rund zweieinhalb Milliarden Euro an
Sozialversicherungsbeiträgen aus, die zusammenkommen könnten. Die Deutsche
Rentenversicherung Bund (DRV) hatte darauf hingewiesen, dass die
Arbeitgeber diese Beiträge im gegebenen Fall eigenständig nachzahlen
müssten. Aber auch Betriebsprüfungen, um säumigen Zahlern auf die Spur zu
kommen, könnten es geben.
14 Dec 2010
## AUTOREN
Eva Völpel
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