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# taz.de -- Kommentar Gesetz zum Sorgerecht: Im Zweifel für das Kind
> Es ist fraglich, ob ein Gesetz Sachlichkeit schaffen kann. Denn es wird
> Probleme heillos zerstrittener Eltern nicht lösen. Und manche von ihnen
> kämpfen Jahre miteinander.
In jedem Fall soll es zum Wohle des Kindes sein. So argumentieren FDP und
Union, die jeweils eigene Konzepte zum gemeinsamen Sorgerecht vorgelegt
haben. Jetzt grätschen die Grünen dazwischen mit einem Vorschlag, der als
Kompromiss zwischen FDP- und CDU-Linie zu sehen ist.
Das ist gut so. Denn die Papiere der beiden Regierungsparteien bedienen
entweder stärker die Väter oder die traditionelle Familie. Dabei ist es
wichtig, dass ein sachliches Gesetz dieses hochemotionale Thema endlich
befriedet.
Trotzdem ist es fraglich, ob ein Gesetz das schaffen kann. Denn es wird
kaum die Probleme getrennter und heillos zerstrittener Eltern lösen. Manche
kämpfen miteinander, bis die Kinder fast erwachsen sind. Ist es in solchen
Fällen nicht besser, wieder zum alleinigen Sorgerecht zurückzukehren?
Aber das ist leider in keinem Entwurf vorgesehen. Das gemeinsame Sorgerecht
spiegelt den Zeitgeist wider und wird als die Nonplusultra-Lösung
angesehen. Das ist grundsätzlich auch nicht falsch. Aber wer ein
gemeinsames Recht will, der muss auch uneingeschränkt gemeinsam sorgen:
emotional, sozial, ökonomisch. Der muss Zeit und Geld aufbringen, kurz: die
volle Verantwortung tragen. Der Alltag sieht aber oft anders aus: Viele
getrennte Väter zahlen keinen Unterhalt und übernehmen die Kinder nur dann,
wie es ihnen gerade passt. Und manche Mütter stülpen sich wie Glucken über
ihre Kinder.
In strittigen Fällen ist es daher besser, wenn sich die Familiengerichte
die Eltern-Kind-Verhältnisse ganz genau anschauen und dann möglicherweise
eine Entscheidung fällen, die einem Elternteil nicht gefällt. Es geht an
dieser Stelle auch nicht darum, einem Vater oder einer Mutter das
Umgangsrecht zu verwehren. Denn das gilt unabhängig vom Sorgerecht.
27 Jan 2011
## AUTOREN
Simone Schmollack
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