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# taz.de -- Prozess um Tod von Oury Jalloh: Polizei lässt von Mauertaktik ab
> Warum musste der Asylsuchende Oury Jalloh in der Zelle eines Dessauer
> Polizeirevier sterben? Im neuen Prozess um Jallohs Tod sagt der
> angeklagte Beamte erstmals aus.
Bild: Der angeklagte Polizist Andreas S. (l) vor dem Landgericht Magdeburg, dan…
MAGDEBURG taz | Im neu aufgerollten Prozess um den Feuertod des
afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh zeigt sich die Polizei von
Sachsen-Anhalt bislang kooperativer als während des ersten Verfahrens.
Nachdem Mitte Januar bereits der ehemals mitangeklagte und rechtskräftig
freigesprochene Polizeibeamte ausführlich vor dem Landgericht Magdeburg
ausgesagt hatte, brach am Dienstag auch der wegen Körperverletzung mit
Todesfolge angeklagte Dienstgruppenleiter Andreas S. sein Schweigen.
Zuvor hatte er in einer schriftlichen Erklärung unter anderem eingeräumt,
das Alarmsignal des Zellentrakt-Rauchmelders ausgeschaltet zu haben. Die
Anlage hatte in der Vergangenheit mehrere Fehlalarme ausgelöst. Oury Jalloh
war am 7. Januar 2005 unter bislang ungeklärten Umständen in einer
feuersicheren Zelle des Polizeireviers Dessau an einem Hitzeschock
gestorben.
Bei der Verlesung seiner Erklärung in der Hauptverhandlung ließ der
angeklagte Polizist den Schlusssatz weg, er fühle sich am Tode Jallohs
unschuldig. Seinen Freispruch im ersten Prozess hatte der Bundesgerichtshof
im Dezember 2009 aufgehoben.
In der entscheidenden Frage, ob Jallohs Leben durch rechtzeitiges
Eingreifen hätte gerettet werden können, offenbarte S. ein neues Detail.
Erst nach seiner Rückkehr aus der Teeküche des Reviers habe er
"plätschernde Geräusche" aus der Wechselsprechanlage der Zelle
wahrgenommen. Daraufhin - und nicht erst nach Aufforderung durch eine
Kollegin - habe er den Entschluss gefasst, selbst in der Zelle nachzusehen.
Zu keinem Zeitpunkt sei er von einem Feuer, sondern stets von einem
möglichen Wasserschaden durch die darüber liegende Toilette ausgegangen.
Nach Aussagen von S. verhielt sich der volltrunkene Asylbewerber nicht nur
bei seiner Festnahme, sondern auch im gefesselten Zustand in seiner Zelle
mehr als drei Stunden lang sehr aggressiv. Seine Beschimpfungen seien über
die Wechselsprechanlage zu hören gewesen, so dass noch kurz vor seinem
Feuertod ein zusätzlicher Kontrollgang unternommen worden sei. Von diesen
Auffälligkeiten findet sich allerdings keine Erwähnung in dem Buch über
Freiheitsentzüge, die jedes Polizeirevier führen muss.
Anders als zum Prozessauftakt wirkte der Angeklagte souveräner und
antwortete ohne Intervention seiner Anwälte. Durch einen Antrag der
Nebenklage wurde bekannt, dass die zuständige Polizeidirektion Ost zwei
offizielle Prozessbeobachter entsandt hat, darunter den
Personalratsvorsitzenden. Das Landgericht Magdeburg hat Prozesstermine bis
Anfang Dezember angesetzt. MICHAEL BARTSCH
1 Feb 2011
## AUTOREN
Michael Bartsch
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