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# taz.de -- Streit um Software-Lizenzen: Recycling unerwünscht
> Darf Software weiterverkauft werden? Ja, findet eine Schweizer Firma, die
> mit Lizenzen handelt. Nein, sagt Hersteller Oracle. Nun muss der
> Europäische Gerichtshof entscheiden.
Bild: Kaufen, benutzen, wegwerfen? Muss nicht sein - dank Recycling.
BERLIN taz/dpa | Wer gebrauchte Softwarelizenzen ohne zugehörigen
Datenträger verkauft, verstößt gegen das Urheberrecht. Das entschied das
Landgericht München I im März 2007. Und das Oberlandesgericht München
bestätigte im Juli 2008: Was für Software auf Datenträgern gilt, muss nicht
für Software-Downloads gelten. Wirklich? Seit November 2009 beschäftigte
sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dieser Grundsatzfrage. Nun sind die
Bundesrichter zu dem Schluss gekommen, dass sie hier gar nicht zuständig
sind – und haben den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH)
weitergereicht.
"Software nutzt sich nicht ab", mit diesem Motto wirbt die Firma Used-Soft
aus Zug in der Schweiz für ihr Second-Hand-Sortiment: "sämtliche gängige
Standard-Software von Microsoft, IBM und Co.". Und das bis zu 50 Prozent
unter dem Neupreis. Doch wer dort Windows, Word oder Excel bestellt,
bekommt weder CDs noch DVDs zugeschickt. Er erhält einen Freischaltcode,
die eigentlichen Programme müssen unabhängig davon besorgt werden.
Hersteller wie Oracle bieten diese zum Download an, wenn man eine gültige
Lizenz vorweisen kann.
Diese Art des digitalen Recyclings kann einem Software-Hersteller natürlich
nicht ins Konzept passen, mindert es doch potenziell die eigenen Umsätze.
Im Januar 2006 reichte Oracle folglich Klage gegen Used-Soft ein und bekam
in erster und zweiter Instanz recht. Man sah sich bestätigt und maß den
Urteilen "weitreichende Bedeutung für den Handel mit gebrauchter Software"
zu. Und für den Verkauf neuer Software natürlich.
Tatsächlich ist der Handel mit gebrauchter Software nicht nur Oracle ein
Dorn im Auge. Auch Lizenzen des Windows-Herstellers Microsoft wurden
gebraucht gehandelt. Doch Landgerichte in Hamburg und München entschieden,
dass Verkauf beziehungsweise Veräußerung einzelner
Microsoft-Software-Lizenzen „auch ohne Zustimmung von Microsoft im
Grundsatz wirksam möglich“ sind. Ähnliche Abwehrversuche des Unternehmens
Adobe, das unter anderem die weit verbreitete Bildbearbeitungssoftware
Photoshop verkauft, scheiterten ebenfalls.
Am Donnerstag befanden die Richter des BGH in Karlsruhe nun, dass die
fraglichen deutschen Gesetze auf einer EU-Richtlinie beruhen. Folglich sei
für die von Used-Soft angestrebte Revision zwingend eine europäische
Instanz, sprich: der EuGH, zuständig. Die schriftliche Urteilsbegründung
lag am Donnerstagnachmittag noch nicht vor, soll aber so schnell wie
möglich [1][auf der Webseite des BGH] verfügbar gemacht werden (Az: I ZR
129/08).
Sowohl Software-Hersteller als auch Händler gebrauchter Software begrüßten
die Entscheidung für eine europaweite Klärung der Frage. "Wir erwarten,
dass der EuGH der in Deutschland vorherrschenden Auffassung folgt und dem
Handel mit gebrauchter Software enge Grenzen setzt", sagte ein
Microsoft-Vertreter am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Auch der
Geschäftsführer von Used-Soft, Peter Schneider, hofft auf einen Sieg in dem
langjährigen Rechtsstreit. Schon 2008 hatte er dem Nachrichtendienst Heise
angekündigt, man werde durch alle Instanzen für einen vollständig
liberalisierten Software-Markt kämpfen: "Hier geht es auch um's Prinzip."
3 Feb 2011
## LINKS
[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich…
## AUTOREN
Thomas Schmid
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