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# taz.de -- Streit um gebrauchte Software: Lizenz zum Rechte-Entzug
> Darf man einmal erworbene Programme weiterverkaufen? Wenn es nach der
> IT-Branche geht, lassen die Lizenzen das nicht zu. In den USA und bei uns
> streitet man nun vor Gericht.
Bild: Wer Software ungefragt auf den Gebrauchtmarkt wirft, kann schon mal als P…
Wer sich ein Buch gekauft hat oder ein Auto oder ein Haus, kann diese Güter
nach Belieben wieder verkaufen - um seine Investition wieder hereinzuholen
oder zumindest ein bisschen Bargeld für einen Neukauf in die persönliche
Kasse zu spülen. Bei Anwendungsprogrammen für PCs ist dies allerdings
erstaunlich schwierig: Die IT-Hersteller weigern sich, einen Markt für
"Gebrauchtsoftware" entstehen zu lassen, weil dieser sie Umsätze kosten
würde.
Mittlerweile wird offen gegen entsprechende Versuche geklagt - und hier und
da auch gewonnen. Ein US-Bundesgericht in San Francisco entschied nun im
Streit um den Verkauf von Programmen des Design-Software-Spezialisten
Autodesk, dass dieser den Weiterverkauf gebrauchter Software nicht dulden
muss. Ein Händler hatte Lizenzen des Programmes "AutoCAD" bei einer
Architekturfirma erworben und versucht, diese bei eBay zu verkaufen.
Die Lizenzbestimmungen untersagten aber einen Wiederverkauf, so Autodesk.
Das Gericht entschied, dass diese Bestimmungen gültig sind, auch wenn im
US-Recht seit über 100 Jahren gilt, dass Erwerber urheberrechtlich
geschützter Werke diese weiterverkaufen dürfen. Beobachter fürchten nun,
dass das Urteil den gesamten Gebrauchtsoftware-Markt in den USA in
Mitleidenschaft ziehen könnte. Dazu würde dann nur eine entsprechende
Lizenzgestaltung ausreichen.
Auch in Deutschland beschäftigt das Thema die Gerichte. Der Anbieter
UsedSoft mit Sitz im schweizerischen Zug bietet seinen Geschäftskunden bis
zu 50 Prozent Rabatt beim Softwarekauf - etwa von Standardanwendungen von
Microsoft. Gleichzeitig erwirbt er brachliegende Lizenzen von Firmen und
verspricht, diese "in liquide Mittel" umwandeln zu können. Das schmeckte
dem Datenbankspezialisten Oracle überhaupt nicht - er klagte gegen
UsedSoft. Das Verfahren ist mittlerweile vor dem Bundesgerichtshof (BGH)
angekommen und soll Ende diesen Monats in letzter Instanz verhandelt
werden.
Im konkreten Fall geht es darum, ob UsedSoft Oracle-Programme auch dann
vermarkten darf, wenn diese online "in Verkehr gebracht" wurden. Bei
UsedSoft erhofft man sich naturgemäß einen Sieg - und damit eine wichtige
Erlaubnis für das sich derzeit nach Ansicht der Software-Industrie in einer
rechtlichen Grauzone bewegende Geschäft.
Immerhin hatte das BGH bereits im Jahr 2000 in einem Urteil durchblicken
lassen, dass Lizenzen, die den Gebrauchthandel einschränken, nicht
unbedingt in Deutschland gelten müssen. Auch andere Bestandteile
sogenannter EULAs wurden bereits für nichtig erklärt. Die Hersteller ficht
das nicht an - so sperrte Microsoft bereits 2008 laut Presseberichten
bestimmte Gebrauchtprodukte durch den die Invalidierung ihrer
Registrierungsschlüssel.
Auf "Otto-Normal-Anwender" haben diese und ähnliche Urteile durchaus
wichtige Auswirkungen. Immer mehr Inhalte werden in digitaler Form
verkauft, seien es nun Musikstücke, Smartphone-Programme ("Apps") oder
elektronische Bücher. Auch hier versteifen sich die Anbieter darauf, dem
Kunden nur eine Lizenz zu erteilen, die keinen Besitz bedeutet - so lassen
sich manche Firmen etwa in ihren Geschäftsbedingungen das Recht erteilen,
dem Kunden bereits erworbene Inhalte nachträglich wieder zu entziehen. Ein
privater Weiterverkauf digital erworbener Güter ist deshalb nicht nur
technisch problematisch, sondern auch rechtlich aufgrund entsprechender
Verbote in der Lizenz.
Selbst wenn man über einen physikalischen Datenträger, wie beispielsweise
bei einem Spiel, verfügt, lässt sich dieser nicht immer in vollem Umfang
veräußern: Die Game-Hersteller setzen zunehmend auf digital nachzukaufende
Inhalte, die sich ebenfalls nur schwer auf Dritte übertragen lassen. All
das läuft, sagen Verbraucherschützer, auf eine weitere Entmündigung der
Kundschaft heraus, die mittlerweile zunehmend brav für digitale Inhalte
zahlt. Ob die Industrie bald einsieht, den Ehrlichen nicht zum Dummen zu
machen?
14 Sep 2010
## AUTOREN
Ben Schwan
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