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# taz.de -- EU-Generalanwalt verlangt Zulassung: Gen-Pollen machen Gen-Honig
> Honig, der Pollen aus gentechnisch veränderten Organismen enthält,
> braucht eine Zulassung. Ein Imker, dessen Körbe in der Nähe von Monsantos
> Gentechnik-Mais standen, hatte geklagt.
Bild: Sie sucht sich ihre Pollen nicht danach aus, ob sie von gentechnisch ver�…
BRÜSSEL dapd | Honig oder Nahrungsergänzungsmittel, die Spuren gentechnisch
veränderter Maispollen enthalten, dürfen nur nach vorheriger Zulassung auf
dem Markt gebracht werden. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt des
Gerichtshofes der Europäischen Union in einem am Mittwoch veröffentlichten
Schlussantrag. In der Mehrheit der Fälle richtet sich das Gericht in seiner
Entscheidung nach dessen Antrag.
Die Richter hatten sich mit dem Fall eines bayerischen Imkers befasst,
dessen Bienenkörbe in der Nähe eines Feldes standen, auf dem gentechnisch
veränderter Mais der Firma Monsanto angebaut wurde. Als in seinem Honig
Spuren genetisch veränderten Maises nachgewiesen wurden, hatte er gegen den
Freistaat Bayern geklagt. Dieser sollte verhindern, dass seine Bienen mit
dem gentechnisch veränderten Mais in Berührung kommen oder dessen Anbau für
rechtswidrig erklären.
Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, vor dem das Verfahren
schließlich landete, wandten sich darauf an den Luxemburger Gerichtshof. Er
sollte klären, ob die Tatsche, dass sich genetisch veränderte Spuren in
einem Produkt befinden, diesen auch zu einem genetisch veränderten
Organismus (GVO) mache.
Dies verneinte Generalanwalt Yves Bot. Er begründete dies damit, dass der
Pollen des Genmaises, von dem Spuren im Honig des Imkers gefunden wurden,
nicht mehr lebensfähig und somit auch nicht mehr befruchtungsfähig sei. Da
der Honig aus Zutaten bestehe, die Spuren gentechnisch veränderter
Organismen aufwiesen, sei dafür jedoch eine Zulassung nötig, wenn er in den
Verkehr gebracht werde. Das Urteil des Gerichtshofes in der Sache wird in
einigen Monaten erwartet.
9 Feb 2011
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Honig
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