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# taz.de -- Längere Frist für Stasi-Überprüfungen: "Bedürfnis ist ungebroc…
> Die Regierung will mit ihrer Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes nicht
> nur die Überprüfungsfristen verlängern, sondern auch den Zugang zu den
> Akten vereinfachen.
Bild: Ungebrochenes Interesse: Ein Mitarbeiter der Behörde bei der Durchsicht …
BERLIN epd | Die Möglichkeit zur Überprüfung von Angehörigen des
öffentlichen Dienstes auf eine frühere Stasi-Mitarbeit soll bis Ende 2019
verlängert werden. Das sieht eine Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
vor, auf die sich die Bundesregierung am Mittwoch verständigt hat. Dabei
soll Medienberichten zufolge auch der zu überprüfende Personenkreis
erweitert werden.
Zudem soll mit dem Gesetzentwurf von Union und FDP der Zugang zu den Akten
"insbesondere für Wissenschaft und Forschung" und Betroffene verbessert
werden, sagte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU). Die jetzige
Regelung sollte ursprünglich Ende 2011 auslaufen.
Die Stasi-Unterlagen-Behörde in Berlin rechnet künftig mit mehr Arbeit.
"Die geplante Ausweitung des Personenkreises wird vermutlich dazu führen,
dass es im öffentlichen Dienst wieder mehr Überprüfungen auf
Stasi-Mitarbeit geben wird", sagte Behördensprecher Andreas Schulze der
Mitteldeutschen Zeitung. Bislang seien rund 1,7 Millionen Mitarbeiter im
öffentlichen Dienst auf eine Stasi-Vergangenheit durchleuchtet worden.
Neumann betonte, "das Bedürfnis nach Einsichtnahme" in die Stasi-Unterlagen
sei auch 20 Jahre nach der deutschen Vereinigung ungebrochen. Die
Antragszahlen bewegten sich im vergangenen Jahr mit rund 90.000 Anfragen
"weiterhin auf einem hohen Niveau".
Die Zahl der Überprüfungen im öffentlichen Dienst ist in den vergangenen
Jahren aber deutlich zurückgegangen, von 13.187 2006 und 523 im Jahr 2007
auf 76 im Jahr 2010. Eine Ursache dafür sei die Novelle des
Stasi-Unterlagen-Gesetzes von 2006, die den Personenkreis stark
eingeschränkt hat, sagte Schulze.
Laut Zeitungsberichten soll der Personenkreis der zu Überprüfenden wieder
auf Beamte und Angestellte in leitenden Funktionen schon ab der
Gehaltsstufe A13 (Schulleiter aufwärts) und Mitarbeiter aus Unternehmen,
die sich zu über 50 Prozent in staatlicher oder kommunaler Hand befinden,
ausgeweitet werden. Darunter würde auch die Deutsche Bahn AG fallen.
9 Feb 2011
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