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# taz.de -- Verfassungsgericht soll prüfen: Grüne wollen Finanzkrise aufarbei…
> Die Regierung soll über die Bankenaufsicht informieren, fordern Grüne vor
> dem Verfassungsgericht. Geprüft werden soll, ob die Aufsicht das Desaster
> hätte verhindern können.
Bild: Die Grünen glauben, dass die Bundesregierung bewusst die Aufarbeitung de…
BERLIN taz | Die Bundesregierung verhindere die Aufarbeitung der
Finanzkrise, beklagen die Grünen. "Weil die Regierung Auskünfte auf unsere
Fragen verweigert, ist die parlamentarische Kontrolle nicht gewährleistet",
sagte Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen, am Dienstag.
Bezüglich der gescheiterten Sächsischen Landesbank und anderer
Finanzinstitute könne das Parlament deshalb nicht beurteilen, ob die
staatliche Bankenaufsicht Fehler gemacht habe, sagte der Finanzexperte
weiter. Um die Informationen von der Regierung doch noch zu erhalten,
reichen die Grünen nun mit Hilfe des Juristen Christoph Möllers von der
Humboldt-Universität Berlin eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht
ein. Zusätzlich wollen die Grünen die Offenlegung der Verträge zum
umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 erzwingen.
Die ehemalige Sächsische Landesbank war 2007 an den Rand des Bankrotts
geraten, weil sich ihre Ableger in Irland verspekuliert hatten.
Landesbanken und das Land Sachsen sprangen mit Milliarden Euro öffentlicher
Hilfe ein. Schließlich wurde die Sachsen LB von der Landesbank
Baden-Württemberg übernommen und aufgelöst.
Die Grünen interessiert nun, ob die deutsche Bankenaufsicht ihre
Kontrollbefugnisse gegenüber der Sachsen-LB wahrgenommen hat. Und ob sie
das Desaster nicht möglicherweise hätte verhindern können. In mehreren
parlamentarischen Anfragen baten die Grünen die Bundesregierung deshalb um
Informationen, an welchen Sitzungen der Landesbank Bankenaufseher
teilgenommen hatten.
Diese Auskünfte gab die Regierung zunächst nur spärlich. Auf mehrmaliges
Nachfragen lieferte das Bundesfinanzministerium zwar konkretere
Informationen - allerdings unter Geheimhaltung. Die Berichte lagen in der
sogenannten Geheimschutzstelle des Bundestages aus, in der nur Abgeordnete
und registrierte Mitarbeiter die Papiere einsehen können. Die Folge: Schick
und andere Experten können die Angaben nicht in der öffentlichen
Auseinandersetzung verwenden.
Diese Antwortpraxis der Regierung hebele die Informations- und
Kontrollrechte des Bundestages aus, argumentieren die Grünen und Jurist
Möllers. Wenn wichtige Informationen nicht öffentlich seien, habe das
Parlament etwa keine Chance, die Bankenaufsicht zu verbessern.
Möllers und die Grünen rechnen damit, dass das Verfassungsgericht über die
Klage noch in dieser Legislaturperiode entscheidet.
22 Mar 2011
## AUTOREN
Hannes Koch
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