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# taz.de -- Polizei kontrolliert Fahrradfahrer: Lieber rot als tot
> Die Polizei nimmt Radfahrer verstärkt ins Visier. Aber wie viel kostet
> welches Vergehen? Ein Blick in den Bußgeldkatalog. LKW überrollt Radlerin
> beim Abbiegen.
Bild: Ganz so martialisch werden die laufenden Kontrollen nicht: Berliner Poliz…
Wohl jeder Radfahrer fährt mal auf der falschen Fahrbahnseite des Radweges
oder benutzt den Gehweg. In dieser Woche kontrolliert die Polizei solche
Vergehen verstärkt. "Bis zum 12. April ist die Polizei vor allem an Orten
präsent, an denen es häufig zu Unfällen mit Fahrradfahrern kommt", sagt
Polizeisprecher Michael Gassen. Am Adenauerplatz stehe etwa ein
Polizeiwagen und winke gegebenenfalls RadfahrerInnen aus dem Verkehr. Es
folge, je nach Einzelfall, Informationsgespräch, Verwarnung oder Bußgeld.
Doch wie viel kostet es zum Beispiel, über den Gehweg zu fahren statt auf
der Straße? Laut Bußgeldkatalog für Radfahrer 10 Euro. Teurer wird es, wenn
andere VerkehrsteilnehmerInnen beteiligt sind: Wenn eine Radfahrerin etwa
vor einem Fußgänger auf dem Gehweg fährt und ihn dadurch behindert, beträgt
das Bußgeld 15 Euro. Als "Gefährdung anderer" zählt laut Polizeisprecher
folgendes Szenario: Der Radfahrer prescht auf dem Gehweg heran, der
Fußgänger kann sich nur noch durch einen Sprung zur Seite retten. In diesem
Fall müsste der Radfahrer 20 Euro zahlen. Fährt der Radfahrer den Fußgänger
um, sind 25 Euro fällig.
Kompliziert wird es bei der roten Ampel: Wer sie überfährt, wenn sie grade
umgesprungen ist, muss 45 Euro zahlen und bekommt dazu einen Punkt in
Flensburg. Alle Bußgelder, die höher sind als 40 Euro, werden mit einem
Punkt in Flensburg geahndet. Bei RadfahrerInnen, die keinen Führerschein
besitzen, wird der Punkt vorgemerkt.
Wer eine rote Ampel überfahren hat und andere dadurch gefährdet, muss 100
Euro zahlen - 120 Euro wenn er dabei mit einem Fußgänger oder einem Auto
kollidiert. Wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war, sind ebenfalls
100 Euro fällig. Die Polizei misst die Sekundenzahl vor Ort oder sie muss
durch Zeugenaussagen bestätigt werden. War die Ampel länger als eine
Sekunde rot und der Radfahrer provoziert einen Unfall, muss er 180 Euro
zahlen.
Laut Polizeistatistik gab es im vergangenen Jahr 996 Unfälle, die
RadfahrerInnen verschuldeten, weil sie auf der falschen Fahrbahnseite oder
auf dem Gehweg fuhren, sowie 1.193 Unfälle, die AutofahrerInnen durch
falsches Abbiegen verursacht haben und an denen RadfahrerInnen beteiligt
waren.
Die Polizei kontrolliere deshalb auch AutofahrerInnen und prüfe, ob sie
beim Abbiegen Rücksicht nehmen, erklärt Polizeisprecher Gassen.
Der Berliner Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) kritisiert die
Verkehrskontrollen. "Wenn ein Radfahrer auf dem Bürgersteig fährt, ist das
ärgerlich, kostet aber keine Menschenleben", sagt Sarah Stark,
ADFC-Landesvorsitzende zur taz. Wichtiger sei es, Unfallursachen zu
bekämpfen, die schwere und tödliche Folgen haben. Bei solchen Unfällen
seien hauptsächlich Autofahrer schuld.
Bei den aktuellen Polizeikontrollen werden auch technische Mängel am
Fahrrad geahndet. Ob Licht, Klingel oder Bremsen - ist eines der Teile
kaputt, muss der Radbesitzer 10 Euro zahlen. Das geringste Bußgeld beträgt
übrigens 5 Euro, der Tatbestand: freihändig fahren.
5 Apr 2011
## AUTOREN
Mirjam Schmitt
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