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# taz.de -- Kommentar G-8-Entschädigung: Entschädigung muss sein
> Nun ist vielleicht nachzuvollziehen, dass die Behörde nicht bereit ist,
> Kosten für eine durchgeknallte Generalbundesanwältin zu tragen. Dann
> sollte sie aber den Schaden der Bundesanwaltschaft in Rechnung stellen.
Bild: Protest gegen den G 8-Gipfel im Jahr 2007 vor der Roten Flora: Nach einer…
Alle sind sich einig. Das, was die Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G
8-Gipfels angerichtet hat, war von vorne bis hinten rechtswidrig. Da ist
beliebig zum Terrorparagrafen 129a gegriffen worden, um
Globalisierungskritiker mit Razzien als "Terroristen" abzustempeln.
Und jetzt will keiner für die Folgen aufkommen. Die Hamburger Justizbehörde
weigert sich seit Jahren, Entschädigungen wegen zu Unrecht beschlagnahmter
Arbeitsmittel zu übernehmen - mit der absurden Begründung, keine
Entschädigungen für illegale Handlungen des Staates zu übernehmen, sondern
nur für legales Handeln.
Nun ist vielleicht nachzuvollziehen, dass die Behörde nicht bereit ist,
Kosten für eine durchgeknallte Generalbundesanwältin zu tragen. Dann sollte
sie aber den Schaden der Bundesanwaltschaft in Rechnung stellen. Doch dass
selbst ein Gericht derart rechtwidriges Vorgehen jetzt mit einer
Bagatellzahlung begleichen möchte, hat mit einem fairen und intakten
Rechtsstaat wenig zu tun.
20 May 2011
## AUTOREN
Kai von Appen
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