# taz.de -- Kommentar G-8-Entschädigung: Entschädigung muss sein | |
> Nun ist vielleicht nachzuvollziehen, dass die Behörde nicht bereit ist, | |
> Kosten für eine durchgeknallte Generalbundesanwältin zu tragen. Dann | |
> sollte sie aber den Schaden der Bundesanwaltschaft in Rechnung stellen. | |
Bild: Protest gegen den G 8-Gipfel im Jahr 2007 vor der Roten Flora: Nach einer… | |
Alle sind sich einig. Das, was die Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G | |
8-Gipfels angerichtet hat, war von vorne bis hinten rechtswidrig. Da ist | |
beliebig zum Terrorparagrafen 129a gegriffen worden, um | |
Globalisierungskritiker mit Razzien als "Terroristen" abzustempeln. | |
Und jetzt will keiner für die Folgen aufkommen. Die Hamburger Justizbehörde | |
weigert sich seit Jahren, Entschädigungen wegen zu Unrecht beschlagnahmter | |
Arbeitsmittel zu übernehmen - mit der absurden Begründung, keine | |
Entschädigungen für illegale Handlungen des Staates zu übernehmen, sondern | |
nur für legales Handeln. | |
Nun ist vielleicht nachzuvollziehen, dass die Behörde nicht bereit ist, | |
Kosten für eine durchgeknallte Generalbundesanwältin zu tragen. Dann sollte | |
sie aber den Schaden der Bundesanwaltschaft in Rechnung stellen. Doch dass | |
selbst ein Gericht derart rechtwidriges Vorgehen jetzt mit einer | |
Bagatellzahlung begleichen möchte, hat mit einem fairen und intakten | |
Rechtsstaat wenig zu tun. | |
20 May 2011 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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