# taz.de -- was fehlt ...: ... Korrekte Anrede | |
> "Jawohl mein Führer" - so antwortete ein Angestellter auf Anweisungen des | |
> Vorgesetzten und erhielt die Kündigung. Zu Unrecht, meint nun das | |
> Landesarbeitsgericht in Mainz. | |
Bild: Klassische Außenseiterposition | |
Anreden des nationalsozialistischen Sprachgebrauchs rechtfertigen keine | |
Kündigung ohne Abmahnung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) | |
Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil. | |
Nach Auffassung des Gerichts liegt darin zwar ein deutliches Fehlverhalten | |
des Mitarbeiters. Eine verhaltensbedingte Kündigung komme jedoch erst bei | |
Wiederholung der Formulierung infrage (Az.: 11 Sa 353/10). | |
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines | |
Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte in einem Gespräch mit der Sekretärin | |
eines Vorgesetzen Anweisungen mit dem Satz "Jawohl mein Führer" | |
beantwortet. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ohne | |
vorherige Abmahnung - handelte damit aber nach Meinung des LAG voreilig. | |
Die Richter betonten zwar, solche Äußerungen seien auch als polemisch | |
gemeinte Aussage nicht hinzunehmen. Gleichwohl werteten sie die sofortige | |
Kündigung als unverhältnismäßig. | |
2 Jun 2011 | |
## TAGS | |
Kolumne Diskurspogo | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Höfliche Anrede: Siez mich nicht so an | |
Unsere Autorin wird immer öfter gesiezt, ohne es zu wollen. Ein kritischer | |
Blick auf das Sie als verstecktes Abgrenzungssignal. |