| # taz.de -- was fehlt ...: ... Korrekte Anrede | |
| > "Jawohl mein Führer" - so antwortete ein Angestellter auf Anweisungen des | |
| > Vorgesetzten und erhielt die Kündigung. Zu Unrecht, meint nun das | |
| > Landesarbeitsgericht in Mainz. | |
| Bild: Klassische Außenseiterposition | |
| Anreden des nationalsozialistischen Sprachgebrauchs rechtfertigen keine | |
| Kündigung ohne Abmahnung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) | |
| Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil. | |
| Nach Auffassung des Gerichts liegt darin zwar ein deutliches Fehlverhalten | |
| des Mitarbeiters. Eine verhaltensbedingte Kündigung komme jedoch erst bei | |
| Wiederholung der Formulierung infrage (Az.: 11 Sa 353/10). | |
| Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines | |
| Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte in einem Gespräch mit der Sekretärin | |
| eines Vorgesetzen Anweisungen mit dem Satz "Jawohl mein Führer" | |
| beantwortet. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ohne | |
| vorherige Abmahnung - handelte damit aber nach Meinung des LAG voreilig. | |
| Die Richter betonten zwar, solche Äußerungen seien auch als polemisch | |
| gemeinte Aussage nicht hinzunehmen. Gleichwohl werteten sie die sofortige | |
| Kündigung als unverhältnismäßig. | |
| 2 Jun 2011 | |
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| Kolumne Diskurspogo | |
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