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# taz.de -- was fehlt ...: ... Korrekte Anrede
> "Jawohl mein Führer" - so antwortete ein Angestellter auf Anweisungen des
> Vorgesetzten und erhielt die Kündigung. Zu Unrecht, meint nun das
> Landesarbeitsgericht in Mainz.
Bild: Klassische Außenseiterposition
Anreden des nationalsozialistischen Sprachgebrauchs rechtfertigen keine
Kündigung ohne Abmahnung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG)
Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil.
Nach Auffassung des Gerichts liegt darin zwar ein deutliches Fehlverhalten
des Mitarbeiters. Eine verhaltensbedingte Kündigung komme jedoch erst bei
Wiederholung der Formulierung infrage (Az.: 11 Sa 353/10).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines
Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte in einem Gespräch mit der Sekretärin
eines Vorgesetzen Anweisungen mit dem Satz "Jawohl mein Führer"
beantwortet. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ohne
vorherige Abmahnung - handelte damit aber nach Meinung des LAG voreilig.
Die Richter betonten zwar, solche Äußerungen seien auch als polemisch
gemeinte Aussage nicht hinzunehmen. Gleichwohl werteten sie die sofortige
Kündigung als unverhältnismäßig.
2 Jun 2011
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Kolumne Diskurspogo
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