| # taz.de -- Datenschützer über Mobilfunk-Auswertungen: "Demonstrationsfreihei… | |
| > Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert so genannte | |
| > Funkzellen-Auswertungen durch die Polizei: Damit werde erfasst, wer an | |
| > Kundgebungen teilnimmt. | |
| Bild: Bei Anruf Überwachung? Mobilfunkanbieter sammeln Handydaten ihrer Kunden… | |
| taz: Herr Schaar, was genau geschieht eigentlich bei einer | |
| Funkzellenauswertung durch Ermittlungsbehörden? | |
| Peter Schaar: Dabei werden Verbindungsdaten von Mobilfunkteilnehmern | |
| erfragt, die sich in einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten | |
| Funkzelle aufgehalten haben und dort telefoniert oder SMS geschickt oder | |
| empfangen haben. | |
| Wie viele Menschen kann das im Einzelfall betreffen? | |
| Je nach Größe der Funkzelle, je nach Tageszeit und örtlichen Gegebenheiten | |
| sind sehr viele davon betroffen. In ländlichen Gebieten mal einige tausend, | |
| in dicht besiedelten Gegenden auch mal mehrere zehntausend oder bei | |
| Demonstrationen noch viel mehr. | |
| Wie beurteilen Sie diese Ermittlungsmethode? | |
| Diese Maßnahme hat eine erhebliche Streubreite und Eingriffstiefe. Es sind | |
| dabei auch Personen einbezogen, die in keinerlei Beziehung zur Straftat | |
| stehen. Deshalb ist eine solche Maßnahme immer unter dem Gesichtspunkt der | |
| Verhältnismäßigkeit zu prüfen. | |
| In dem konkreten Fall ging es um die Ermittlung wegen schweren | |
| Landfriedensbruchs bei der Dresdner Anti-Nazi-Demo im Februar dieses | |
| Jahres. Wie schätzen Sie hier die Verhältnismäßigkeit ein? | |
| Den konkreten Fall kann ich nicht beurteilen. Aber grundsätzlich halte ich | |
| es für kritisch, wenn dieses Instrument bei der Aufklärung von | |
| Demonstrationsdelikten eingesetzt wird. Denn unvermeidlich werden dann auch | |
| die Daten anderer Demonstrationsteilnehmer erhoben. Die Polizei erfasst | |
| also, wenigstens vorübergehend, wer an der Demonstration teilgenommen hat. | |
| Ich sehe hier die Demonstrationsfreiheit bedroht. | |
| Warum? | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, welch hohes Gut | |
| es ist, frei von Beobachtung und Registrierung zu demonstrieren. Insofern | |
| wäre zu fragen, ob diese verfassungsrechtliche Vorgabe im konkreten Fall | |
| beachtet wurde. | |
| Was geschieht normalerweise mit den gewonnen Daten? | |
| Es gibt hier keine klaren Vorgaben. Es gibt auch kein "normalerweise", das | |
| ist das Problem. Die Strafprozessordnung ist da außergewöhnlich | |
| zurückhaltend. Sie sagt zwar sehr verklausuliert, dass es das Instrument | |
| der Funkzellenabfrage gibt. Aber es steht nicht im Gesetz, wie mit den | |
| Daten umgegangen wird, ob sie sofort wieder gelöscht werden müssen, wie | |
| unterschieden wird zwischen Beteiligten und Unbeteiligten und wie die | |
| Verhältnismäßigkeit geprüft wird. | |
| Wie häufig finden solche Funkzellenabfragen statt? | |
| Darüber haben wir keine Informationen. | |
| Sind die juristischen Vorgaben in Bezug auf die Funkzellenabfrage | |
| ausreichend? | |
| Nein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Er müsste die Funkzellenabfrage | |
| wegen der immensen Streubreite und der Eingriffstiefe stärker als bisher | |
| eingrenzen. Außerdem sind klare Vorgaben für die Verwendung der dabei | |
| gewonnenen Daten notwendig. | |
| 20 Jun 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Paul Wrusch | |
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