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# taz.de -- Sicherungsverwahrung in Niedersachsen: Neue Nachbarn für die JVA
> Niedersachsen stellt neue Unterbringung in Rosdorf bei Göttingen vor. Die
> Prämisse: Weg von der Bevölkerung - und von Strafgefangenen.
Bild: Kriegen die Neuen, so die Pläne, nicht zu sehen: Hof der Justizvollzugsa…
HAMBURG taz | Sicherungsverwahrte in Niedersachsen sollen künftig auf dem
Gelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rosdorf bei Göttingen untergebracht
werden. Mit dieser Bekanntmachung hat Landesjustizminister Bernd Busemann
(CDU) auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai reagiert.
Das Gericht hatte darin die bisherigen Regelungen zur Sicherungsverwahrung
für verfassungswidrig erklärt - eine Reaktion auf zahlreiche Rügen des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der diesbezüglich immer
wieder die deutsche Praxis kritisiert hatte.
Auf dem Gelände in Rosdorf wird deshalb ein Neubau errichtet, der sich von
dem des üblichen Strafvollzugs unterscheiden soll: Die Verwahrten werden in
kleinen Apartments wohnen statt in Zellen, mit eigenem Schlüssel für die
Wohnräume und beschränktem Zugang zu Internet und Telefon. Ein von der JVA
getrenntes, elf Hektar großes Freigelände können sie als Garten selbst
gestalten und die JVA-Arbeitsbereiche nutzen.
10 bis 12,5 Millionen Euro wird der Neubau kosten und soll laut
Ministeriumssprecher Georg Weßling bis Ende 2012 fertig sein. Das
Gerichtsurteil sieht vor, dass die Betroffenen spätestens im Mai 2013 eine
neue Unterbringung bekommen sollen.
Zurzeit gibt es laut Ministerium 39 Sicherungsverwahrte in Niedersachsen,
das neue Gebäude wird auf 54 Insassen ausgelegt. Die insgesamt 79
Sicherungsverwahrten aus den fünf Nordländern werden demnach auf zwei
Standorte verteilt, neben Rosdorf voraussichtlich in Hamburg.
"Auch der Standort Wolfenbüttel war in der engeren Auswahl", sagt
Ministeriumssprecher Weßling. Die nötigen Sicherheitsstandards waren dort
zwar erfüllt, "doch es war uns zu nah am Stadtzentrum".
Elf Sicherungsverwahrte könnten zum Ende des Jahres in Niedersachsen auf
freien Fuß kommen. Vor 1998 verurteilt, gelten sie als so genannte
"Altfälle", bei denen Gutachter prüfen sollen, ob sie tatsächlich
"hochgradig gefährlich" sind und weggesperrt bleiben müssen.
Vom Bund forderte Minister Busemann schnellstmöglich die Entwicklung von
Leitlinien, wie die Sicherungsverwahrung künftig gestaltet werden soll.
Eckpunkte sollen bis August vorliegen. Die mitregierende FDP hält Busemanns
Entscheidung für sinnvoll, auch die oppositionelle SPD sieht im neuen
Standort alle Auflagen erfüllt.
Sie plädiert aber ausdrücklich dafür, die sozialtherapeutischen Maßnahmen
aufzustocken: Nur so könne eine Wiedereingliederung der
Sicherungsverwahrten in die Gesellschaft tatsächlich möglich bleiben.
4 Jul 2011
## AUTOREN
Emilia Smechowski
Emilia Smechowski
## TAGS
Sicherungsverwahrung
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