# taz.de -- Kommentar Polizeigewalt gegen Punks: Maßlos und rechtswidrig | |
> Auch Punks haben ein Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer | |
> Persönlichkeit. Das Vorgehen der Polizei in Neumünster ist | |
> verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaft. | |
Bild: Die Punks sind schon im Zug verschwunden - und die Polizei passt auf, das… | |
Zugegeben: Größere Gruppen von Punks - vor allem wenn sie Bierkästen tragen | |
und ordentlich gebechert haben - können anstrengend sein. So etwas passiert | |
auf Plätzen oder Straßen - und auch mal in der Bahn auf dem Weg zu einem | |
Konzert. Doch das muss man ertragen können und notfalls den Waggon | |
wechseln. | |
Es mag auch nachvollziehbar sein, dass einem Zugbegleiter beim Anblick | |
einer großen Gruppe Punks mulmig wird. Schließlich könnte sich einer | |
daneben benehmen und beim Einschreiten etwas aus dem Ruder laufen. | |
Das berechtigt aber niemanden dazu, ein Tohuwabohu wie in Neumünster zu | |
veranstalten. Niemand käme auf die Idee, eine größere Gruppe Fußballfans | |
aus dem regulären Zug zu holen, weil sich einer oder zwei daneben benommen | |
haben. Erst recht nicht würde man sie zu einem Spiel in einer anderen Stadt | |
lotsen. | |
Auch Punks haben ein Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. | |
Das Vorgehen der Polizei ist verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaft. | |
Zudem ist es völlig unverhältnismäßig, junge Leute mit Schlagstöcken und | |
Pfefferspray in einen anderen Zug zu pferchen. | |
Es wäre wohl alles ohne Komplikationen gelaufen, wenn die Punks ihre Fahrt | |
nach Flensburg fortgesetzt hätten. Bestenfalls hätte man dem Zugbegleiter | |
ein paar Bundespolizei-Recken für das subjektive Sicherheitsgefühl zur | |
Seite stellen können. | |
18 Jul 2011 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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