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# taz.de -- Kommentar Polizeigewalt gegen Punks: Maßlos und rechtswidrig
> Auch Punks haben ein Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer
> Persönlichkeit. Das Vorgehen der Polizei in Neumünster ist
> verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaft.
Bild: Die Punks sind schon im Zug verschwunden - und die Polizei passt auf, das…
Zugegeben: Größere Gruppen von Punks - vor allem wenn sie Bierkästen tragen
und ordentlich gebechert haben - können anstrengend sein. So etwas passiert
auf Plätzen oder Straßen - und auch mal in der Bahn auf dem Weg zu einem
Konzert. Doch das muss man ertragen können und notfalls den Waggon
wechseln.
Es mag auch nachvollziehbar sein, dass einem Zugbegleiter beim Anblick
einer großen Gruppe Punks mulmig wird. Schließlich könnte sich einer
daneben benehmen und beim Einschreiten etwas aus dem Ruder laufen.
Das berechtigt aber niemanden dazu, ein Tohuwabohu wie in Neumünster zu
veranstalten. Niemand käme auf die Idee, eine größere Gruppe Fußballfans
aus dem regulären Zug zu holen, weil sich einer oder zwei daneben benommen
haben. Erst recht nicht würde man sie zu einem Spiel in einer anderen Stadt
lotsen.
Auch Punks haben ein Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
Das Vorgehen der Polizei ist verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaft.
Zudem ist es völlig unverhältnismäßig, junge Leute mit Schlagstöcken und
Pfefferspray in einen anderen Zug zu pferchen.
Es wäre wohl alles ohne Komplikationen gelaufen, wenn die Punks ihre Fahrt
nach Flensburg fortgesetzt hätten. Bestenfalls hätte man dem Zugbegleiter
ein paar Bundespolizei-Recken für das subjektive Sicherheitsgefühl zur
Seite stellen können.
18 Jul 2011
## AUTOREN
Kai von Appen
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