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# taz.de -- Entscheidung von Arbeitsgericht: Fluglotsenstreik untersagt
> Die Deutsche Flugsicherung konnte per gerichtlicher Verfügung einen für
> Donnerstagmorgen geplanten Fluglotsenstreik verhindern. Die Fluglotsen
> hat dagegen Berufung eingelegt.
Bild: Werden am Donnerstag doch nicht am Boden bleiben: Lufthansa-Maschinen am …
FRANKFURT dapd | Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um den für
Donnerstagmorgen geplanten Ausstand auf allen deutschen Flughäfen gingen am
Mittwoch bis in den späten Abend hinein. Das Frankfurter Arbeitsgericht
verbot den Streik per einstweiliger Verfügung. Die Gewerkschaft der
Flugsicherung (GdF) legte aber Berufung ein, sodass die endgültige
Entscheidung beim Landesarbeitsgericht lag. Dieses wollte den Fall ab 21.30
Uhr neu verhandeln.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte den Antrag auf einstweilige
Verfügung gestellt, nachdem die GdF einen sechsstündigen Streik auf
sämtlichen Flughäfen angekündigt hatte. Das Arbeitsgericht begründete seine
Entscheidung damit, dass einzelne Forderungen der GdF in den laufenden
Tarifverhandlungen gesetzlich unzulässig und die geplante
Arbeitskampfmaßnahme damit rechtswidrig seien.
Die DFS sprach trotz der erstinstanzlichen Entscheidung von einem nicht
mehr abzuwendenden wirtschaftlichen Schaden für Airlines und Flughäfen.
Aufgrund der Rechtsunsicherheit seien viele Flieger bereits am Boden
geblieben, sagte Personalchef Jens Bergmann.
## Kaum Änderungen im Lufthansa-Flugplan
Die Lufthansa geht nach eigenen Angaben allerdings davon aus, ihren
Flugplan wie geplant einhalten zu können. Firmensprecher Patrick
Meschenmoser sagte am Mittwochabend, die Fluggesellschaft habe lediglich
den Start von zehn Langstreckenflügen um je eine halbe Stunde vorverlegt,
um nicht in die ursprünglich geplante Streikzeit zu geraten. Ansonsten gebe
es aber keine Änderung am Flugplan.
Auch der Dienstleiter am Frankfurter Flughafen sagte auf Anfrage, dort gebe
es noch keine nennenswerten Änderungen am Flugplan. Dass es doch noch dazu
komme, sei aber umso wahrscheinlicher, je länger sich die endgültige
Gerichtsentscheidung über den Streik hinziehe.
Schon vor der Verhandlung beim Arbeitsgericht hatten sich Flughäfen und
Fluggesellschaften auf die möglichen Streiks vorbereitet. Am Frankfurter
Flughafen wurden etwa das Personal aufgestockt und die Versorgung von
Reisenden mit Essen und Trinken vorbereitet, wie ein Sprecher des
Betreibers Fraport sagte.
## Vorwurf: Verletzung der Friedenspflicht
In der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht argumentierte die DFS, dass von
der GdF angestrebte neue Einstufungsregelungen für Mitarbeiter ungekündigte
Manteltarifvereinbarungen berührten. Der geplante Streik verletze
Regelungen zur Friedenspflicht, die Arbeitskampfmaßnahmen nur bei
gekündigten Tarifverträgen erlaube.
Die Anwälte der Fluglotsen-Gewerkschaft räumten ein, dass neue
Einstufungsregelungen den Manteltarifvertrag betreffen könnten. Für die DFS
mache das wirtschaftlich aber keinen Unterschied, weil in Vertretungsfällen
bereits jetzt nach fünf Wochen Ausgleichsgelder gezahlt würden und nach 24
Monaten eine Höhergruppierung erfolge.
Falls im laufenden Entgeltstreit auch Punkte aus dem Manteltarifvertrag
betroffen sein sollten, sei das letztlich unbedeutend.
## Konflikt nicht nur um Vergütung
Das Arbeitsgericht folgte allerdings der DSF. Das Gericht habe nicht
darüber zu befinden, ob ein Streikziel wesentlich oder unwesentlich sei,
sagte Richterin Renate Binding-Thiemann. Die Rechtswidrigkeit eines Punkts
der gewerkschaftlichen Forderungen begründe auch eine Rechtswidrigkeit des
geplanten Streiks insgesamt.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßte die
Entscheidung. Das Urteil habe "den Weg für eine konstruktive Einigung im
Sinne der Passagiere geebnet", sagte BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch
In dem Tarifkonflikt geht es nicht nur um die Vergütung. Beide Seiten
ringen auch um Arbeitsbedingungen oder die Eingruppierung von Mitarbeitern.
Die GdF fordert für ihre bundesweit rund 5.500 Mitarbeiter 6,5 Prozent mehr
Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die DFS bietet nach eigenen
Angaben ab 1. August 2011 eine Erhöhung um 3,2 Prozent sowie weitere 2,0
Prozent oder mindestens den Inflationsausgleich ab 1. November 2012.
3 Aug 2011
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