| # taz.de -- Strenge Regeln für Pharmawerbung: Versteckte Werbung | |
| > Viele Arzneimittel dürfen nicht beworben werden. Auf Schleichwegen | |
| > geschieht dies trotzdem. Bei Verstößen gegen den Pressekodex hilft der | |
| > Presserat. | |
| Bild: Ohne verdeckte Werbung wären viele Arzneimittel nicht abetzbar. | |
| HAMBURG taz | Die Überschrift auf der Medizinseite machte neugierig: "Wenn | |
| der Bauch weh tut", stand über dem Artikel, veröffentlicht 2009 in einer | |
| Regionalzeitung. Mindestens einem Leser bereitete die Geschichte einiges | |
| Unbehagen. Der Bericht beschrieb nämlich nicht nur mögliche | |
| Krankheitsursachen und Behandlungen. | |
| Ausdrücklich nannte er auch ein Medikament - und dazu die Internetseite des | |
| Herstellers. Die Vermutung des skeptischen Lesers: Die Berichterstatter | |
| hatten wohl einfach nur abgeschrieben, und zwar aus der Werbebroschüre der | |
| Arzneimittelfirma. | |
| Der Mann informierte den Deutschen Presserat. In diesem Gremium der | |
| "Freiwilligen Selbstkontrolle der Presse" wachen Vertreter aus Verlagen und | |
| Journalistenverbänden über die Einhaltung der Berufsethik. Tätig werden sie | |
| in der Regel nach Beschwerden, und die kann jeder einreichen, der meint, | |
| dass ein Artikel oder ein Foto gegen den Pressekodex verstoßen habe. | |
| Im konkreten Fall ging es um Ziffer 7 des Kodex. Sie verlangt, Werbung und | |
| redaktionelle Texte eindeutig zu trennen. Der Presserat prüfte die | |
| Beschwerde, hörte die betroffene Redaktion an und stellte schließlich fest: | |
| "Die Erwähnung eines bestimmten Präparates und die Übernahme von | |
| unbearbeitetem PR-Material sind Schleichwerbung." | |
| Da die Redaktionsleitung einräumte, dass der Artikel zu Recht beanstandet | |
| worden sei und gar nicht hätte erscheinen dürfen, kam sie glimpflich davon; | |
| eine Sanktion blieb ihr erspart. | |
| Es gibt aber auch Fälle, die der Presserat so schwerwiegend findet, dass er | |
| ein Medium ausdrücklich rügt und obendrein verlangt, diese Rüge | |
| abzudrucken. Eine öffentliche Rüge wegen Schleichwerbung kassierte zum | |
| Beispiel jene Programmzeitschrift, die in ihrer Rubrik "Rat und Tat" acht | |
| fragwürdige Beiträge zu medizinischen Themen publiziert hatte. In den | |
| Texten hatte ein vermeintlich unabhängiger Experte mit Professorentitel | |
| bestimmte Präparate beim Namen genannt. | |
| Aus einer Palette ähnlicher Produkte sei "willkürlich ein einzelnes | |
| Erzeugnis hervorgehoben" worden, rügte der Presserat. Auch der gedruckte | |
| Hinweis, dass die Präparate in Studien getestet worden seien, rechtfertige | |
| es nicht, die Namen der Präparate zu nennen. Während Leser von derartigen | |
| Infos nichts hätten, könne den Herstellern damit "ein eindeutiger | |
| Wettbewerbsvorteil" verschafft werden. | |
| 21 Aug 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Klaus-Peter Görlitzer | |
| ## TAGS | |
| Pharmaindustrie | |
| Leserkommentare | |
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