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# taz.de -- Protest gegen Papst-Besuch: Warten auf Segen der Polizei
> Nach Kritik von Papstgegnern kündigt Polizei Bescheid für deren Demo an.
> Gericht untersagt Werbung von Katholiken-Verein auf CDU-Plakattafeln.
Bild: Das Gewand steht schon der bereit, der Träger kommt noch - nicht zur Fre…
Papstgegner kritisieren die Polizei: Bereits im März habe man eine
Demonstration gegen den Besuch des katholischen Kirchenoberhaupts
angemeldet - bis heute ohne Antwortbescheid der Polizei. "Zwei Wochen vor
der Demo ist das nicht mehr nachvollziehbar", klagt Jörg Steinert,
Geschäftsführer des Lesben- und Schwulenverbands Berlin-Brandenburg. Die
Mobilisierung werde gehemmt, man habe Demo-Plakate ohne Ortsangabe drucken
müssen. "Das ist absurd."
Mehr als 10.000 Menschen werden am 22. September zu Protesten gegen den
Besuch des Papstes in Berlin erwartet. 60 Verbände haben sich zum Bündnis
"Der Papst kommt" zusammengeschlossen. Sie kritisieren die
"menschenfeindliche" Geschlechter- und Sexualpolitik des Kirchenoberhaupts.
Streit gibt es um die Demo-Route. Parallel zur Papst-Rede im Bundestag
wollen die Gegner vom Brandenburger Tor zur Hedwigskathedrale ziehen. Das
Brandenburger Tor als Startplatz werde aus Sicherheitsgründen "sehr
schwierig", sagt ein Polizeisprecher. Der Papst unterliege der höchsten
Gefährdungsstufe. Die Anfahrtswege zum Bundestag seien begrenzt und müssten
freigehalten werden, so der Sprecher. Der Auflagenbescheid für die
Demonstration werde spätestens am Donnerstag zugestellt.
"Wenn dem so ist, würde mich das freuen", sagt Steinert. Allerdings werde
man seit Wochen hingehalten. Werde der Demo-Start am Brandenburger Tor
untersagt, werde man dagegen vorm Verwaltungsgericht klagen. "Eine
friedliche Demo in Hörweite des Bundestags muss möglich sein." Der Protest
befinde sich außerhalb der Bannmeile und bewege sich auch von dem
"Gefahrenpunkt" weg.
Christian Pestalozza, Rechtsprofessor der FU Berlin, betont, dass das
Versammlungsgesetz keinen Anspruch auf einen Veranstaltungsort garantiere.
Auch sehe er keine versammlungshemmende Praxis der Berliner Polizei, so
Pestalozza. "Die Rechtsprechung ist hier sehr liberal, das wird auch von
der Versammlungsbehörde geachtet." Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts
teilt diese Sichtweise. Bei vielen 100 angemeldeten Versammlungen in Berlin
gebe es jährlich rund ein Dutzend Streitfälle. "Das ist nicht nennenswert."
Auch die Polizei widerspricht dem Eindruck, Versammlungsbescheide zu
kurzfristig zu erteilen. Allerdings habe die Versammlungsbehörde im
Wahljahr viel zu tun, so ein Sprecher. Gab es 2010 in Berlin 2.364
Demonstrationen, sind es in diesem Jahr bereits 2.800. Da könne es
eventuell zu Verzögerungen kommen.
Unterdessen untersagte das Verwaltungsgericht die Nutzung von CDU-Tafeln
für Papst-Werbung. Der katholische "Credo"-Verein wollte Großaufsteller der
CDU Mitte nutzen, um den Papst "willkommen zu heißen". Die Aufsteller seien
nur für Wahlwerbung zulässig, so das Gericht. "Credo" reichte dagegen
Beschwerde ein.
6 Sep 2011
## AUTOREN
Konrad Litschko
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