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# taz.de -- Wasserbetriebe: Abgeordnete sollen Wasser einklagen
> Juristen skizzieren, wie die Teilprivatisierung des Unternehmens
> rückgängig zu machen ist. Senat will Rückkauf.
Bild: Soll zurück in Hand des Volkes. Das Berliner Wasser
Abgeordnete könnten das Land Berlin zwingen, gegen die Teilprivatisierung
der Wasserbetriebe vorzugehen. Das ist das Ergebnis einer Prüfung der
Privatisierungsverträge von Juristen aus dem Umfeld des Berliner
Wassertischs. "Eine kostengünstige Rekommunalisierung ist nur zu machen,
wenn wir gegen diese Verträge vorgehen und sie aus der Welt schaffen
können", so die Juristin Sabine Finkenthei.
Der schwarz-rote Senat hatte 1999 knapp die Hälfte der Wasserbetriebe an
die Unternehmen RWE und Veolia verkauft. Die entsprechenden Verträge
hielten die Parteien jahrelang geheim, erst im Zuge eines Volksbegehrens
kamen die Dokumente 2010 ans Licht. Auslöser für das Volksbegehren waren
vor allem die vergleichsweise hohen Wasserpreise. Der anschließende
Volksentscheid war der erste erfolgreiche in der Stadt.
Aktuell verhandelt der Senat mit RWE über den Rückkauf der Anteile. Veolia
hat stets betont, an einem Verkauf nicht interessiert zu sein. Für die
Aktivisten, die sich für eine Rekommunalisierung einsetzen, ist ein
Rückkauf keine Option: Sie fürchten zu hohe Kosten für das Land.
Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) hatte im Frühjahr die Summe von
800 Millionen genannt, die RWE verlange. Der Verkauf brachte dem Land einst
gut 3 Milliarden DM.
Finkenthei sieht derzeit zwei mögliche juristische Wege: Einerseits könne
der Senat den Vertrag anfechten, weil er das Budgetrecht des
Abgeordnetenhauses verletzt habe, das diesem die Hoheit über
Haushaltsentscheidungen gibt. Der Vertrag über die Teilprivatisierung
greife mit einer Gewinnausfallgarantie in das Budgetrecht ein: "Das heißt,
dass die Vertragsklausel mit der Gewinnausfallgarantie nichtig ist", so
Finkenthei. Weil die Privaten den Vertrag vermutlich ohne die Klausel nicht
abgeschlossen hätten, könne auch das gesamte Vertragswerk nichtig sein.
Der Senat hat immer wieder klargestellt, dass er mit den Privaten
verhandeln will. Bessere Chancen sieht der frühere Sprecher des
Volksbegehrens, Thomas Rudek, daher in einem "Organstreitverfahren", mit
dem Abgeordnete ein Verfahren gegen den Vertrag erzwingen sollen. Unklar
ist, ob einzelne Abgeordnete oder nur Fraktionen so ein Verfahren starten
können.
"Ich finde den Vorschlag interessant", sagt die Grünen-Abgeordnete Heidi
Kosche, die das Volksbegehren unterstützt hatte. Man müsse in der kommenden
Legislaturperiode debattieren, ob dieses Vorgehen sinnvoll sei.
7 Sep 2011
## AUTOREN
Svenja Bergt
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