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# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Besserer Schutz vor Fluglärm
> In Belgien musste eine Fuglinie wegen zu hohen Lärms eine Geldstrafe
> zahlen. Sie klagte dagegen beim EuGH – und erlitt eine Niederlage.
Bild: Autsch! Ist der Lärm zu groß, können Fluglinien Geldbußen aufgebrummt…
LUXEMBURG dpa | Anwohner von Flughäfen bekommen nach einem EU-Urteil
besseren rechtlichen Schutz vor Lärm. Nach Ansicht des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) dürfen Staaten Grenzwerte für den Lärmpegel am Boden
festlegen, urteilten die Richter am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache
C-120/10). Demnach sind auch Geldbußgen gegen Fluggesellschaften möglich,
die diese Limits überschreiten.
Dabei betont der Gerichtshof, dass die Maßnahmen ausgewogen sein müssten.
So sei das EU-Recht zu beachten, falls die Grenzwerte so streng seien, dass
Airlines deswegen ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufgeben müssten.
Im konkreten Fall hatte eine Fluggesellschaft in Belgien geklagt. Die
European Air Transport (EAT) soll nachts beim Überfliegen der
Hauptstadt-Region Brüssel zu laut gewesen sein und musste deshalb eine
Geldstrafe von mehr als 56 000 Euro zahlen. Die Frachtfluglinie focht
dieses Urteil an, so dass der Fall zum höchsten EU-Gericht kam.
In dem Verfahren hatte die Airline argumentiert, die belgischen
Bestimmungen seien rechtswidrig, weil sie als Kriterium den Lärmpegel am
Boden und nicht am Flugzeug selbst heranziehen. Die Richter halten dagegen
Boden-Messungen für zulässig.
8 Sep 2011
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Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
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