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# taz.de -- Kommentar Tagesschau-App: Uns die Bilder, euch den Text
> Verleger und öffentlich-rechtliche Sender streiten weiter über die
> Tagesschau-App. Die ARD signalisiert Entgegenkommen - kein Grund für
> einen Triumph der Verleger.
Dass wir das noch erleben dürfen: Verleger und öffentlich-rechtliche Sender
wollen endlich mal wieder über ihr Lieblingsthema reden, über "Wer darf was
im Internet". Aktuell ist die "Tagesschau"-App der ARD der große Zankapfel:
"Zuviel Text", rufen die Herren der Zeitungen ähnlich empört wie weiland
Salzburgs Erzherzog einem gewissen Mozart "zu viele Noten" übelnahm. Und
prozessieren gegen die App.
In fünf bis sieben Jahren wird ein Gericht letztinstanzlich darüber
urteilen. Immerhin: Dass das, was wir heute Internet nennen, dann
vermutlich ganz anders aussehen und das Urteil, egal wie es aussieht, von
vorgestern sein wird, haben alle Beteiligten gemerkt.
Daher könnte es ARD und ZDF eigentlich drauf ankommen lassen. Doch sie
fürchten zu recht die Politik. Denn die könnte sich angesichts des an den
Nahost-Konflikt erinnernden Dauerzwists bemüßigt fühlen, mal wieder den
Schiedsrichter zu spielen. Und das ist bislang noch immer schief gegangen.
Beim letzten Durchgang kam der berühmte "Drei-Stufen-Test" heraus, den
heute Freund wie Feind für eine überflüssige Geld- und Zeitverschwendung
halten. Und der dafür gesorgt hat, dass Tausende Seiten mit
gebührenfinanzierten Inhalten im Netz gelöscht werden mussten.
Daher signalisiert jetzt auch die ARD-Vorsitzende zarte Bereitschaft, den
Zeitungen ein bisschen entgegen zu kommen und bei Apps und im Netz stärker
auf Videos zu setzen. Bevor das im Verlegerlager aber zu Triumphgeheul
führt: An der Tatsache, dass sie für den Journalismus in der Online-Welt
weiterhin keinerlei tragfähiges Geschäftsmodell haben, ändert das nichts.
Aber es ist nun mal einfacher, gegen die bösen Öffentlich-Rechtlichen ins
Feld zu ziehen und "haltet den Dieb" zu rufen, als die Hosen runterzulassen
und zuzugeben, dass man ziemlich nackig dasteht.
8 Sep 2011
## AUTOREN
Steffen Grimberg
## TAGS
Bundesgerichtshof
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