# taz.de -- Von der Leyens Rentenpläne: Wohl der, die keinen Partner hat | |
> Ursula von der Leyen spricht von "Zuschussrenten", "Kombirenten" und von | |
> Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente. 10 Fragen und Antworten zu den | |
> Vorschlägen. | |
Bild: Müssen keine Angst vor künftigen Rentenplänen haben: Rentnerpaar heute. | |
Wie viel Zuschussrente soll es nach dem Vorschlag von | |
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) künftig geben? | |
Die Zuschussrente soll an diejenigen gezahlt werden, die bei Eintritt des | |
gesetzlichen Rentenalters aufgrund ihrer niedrigen Rente ein verfügbares | |
Alterseinkommen haben, das unter 850 Euro monatlich liegt. Dann wird mit | |
der Zuschussrente aufgestockt bis zu diesem Betrag. | |
Was sind die Voraussetzungen, die Zuschussrente zu erhalten? | |
Nach den Plänen von der Leyens sollen nur diejenigen die Zuschussrente | |
bekommen, die mindestens 45 Jahre Mitglied in der gesetzlichen | |
Rentenversicherung waren und während dieser Zeit 35 Jahre lang Beiträge | |
entrichtet haben. Für eine Übergangszeit soll es genügen, nur 40 Jahre lang | |
versichert und 30 Jahre Beiträge eingezahlt zu haben. Außerdem müssen die | |
Berechtigten mindestens 35 Jahre eine private Riester-Versicherung oder | |
Betriebsrente abgeschlossen haben. Für die nächste Übergangszeit reicht es, | |
wenn der Riester-Vertrag mindestens fünf Jahre lang bestanden hat. | |
Muss man 30 beziehungsweise 35 Jahre lang Vollzeit gearbeitet haben, um | |
einen Anspruch zu haben? | |
Nein, es spielt keine Rolle, ob es ein Vollzeit- oder ein Teilzeitjob war, | |
nur sozialversicherungspflichtig muss er gewesen sein. Außerdem wird die | |
Erziehung eines Kindes mit jeweils drei Jahren als Beitragszeit verbucht, | |
und auch Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und von Krankengeld | |
gelten als Beitragszeit und werden mit eingerechnet. | |
Was genau bedeutet, dass man insgesamt 40 beziehungsweise später 45 Jahre | |
lang Mitglied der Rentenversicherung gewesen sein muss? | |
Es bedeutet, dass man Mitgliedszeiten erfüllt haben muss, auch wenn man für | |
diese Zeiten keine Beiträge entrichtet hat. Als Mitgliedszeiten zählen zum | |
Beispiel Jahre der Ausbildung, auch Zeiten des Bezugs von Hartz IV. | |
Welche biografischen Szenarios sind denkbar? | |
Denkbar ist, dass jemand fünf Jahre Ausbildungszeit und zwei Jahre | |
Hartz-IV-Bezug als Versicherungszeit verbucht, dann drei Jahre in die | |
Kindererziehung geht und 30 Jahre lang einen sozialversicherungspflichtigen | |
Teilzeitjob macht als Beitragszeiten. Diese Person hätte die | |
Voraussetzungen der 40 plus 30 Jahre erfüllt. Sie bekäme später im Alter | |
eine Rentenaufstockung, falls sie eine Minirente bezieht. Allerdings nur, | |
wenn sie in die private Riester-Rente eingezahlt hat und der Partner nicht | |
zu viel verdient - eine wichtige Einschränkung. | |
Wie werden Partnereinkommen und Vermögen später angerechnet, um den | |
Anspruch auf eine Zuschussrente zu klären? | |
Zu der Bedürftigkeitsprüfung sind die Details noch nicht festgelegt. In der | |
Diskussion ist eine Anrechnung des Partnereinkommens, falls dieses oberhalb | |
von 850 Euro liegt. Verheiratete Frauen hätten dann in vielen Fällen keinen | |
Anspruch auf einen Zuschuss. Auch der Ertrag aus der Riester-Rente wird | |
angerechnet. Regeln zur Vermögensanrechnung gibt es noch nicht. | |
Wie viel Riester-Rente muss man all die Jahre einzahlen? | |
Arbeitslose und Kleinverdiener müssen zumindest den Sockelbetrag von 5 Euro | |
im Monat zahlen.Wer ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat, muss | |
die Riester-Beiträge prozentual entrichten. In der Diskussion ist jetzt, | |
mindestens 3 Prozent vom Verdienst als Riester-Beiträge einzahlen zu | |
müssen. | |
Wer profitiert nicht von der Zuschussrente? | |
Selbständige haben nichts davon, denn sie sind nicht in der gesetzlichen | |
Rentenversicherung. Eine Ausnahme bilden die in der Künstlersozialkasse | |
Versicherten: Sie hätten bei entsprechenden Voraussetzungen Ansprüche auf | |
die Zuschussrente, wenn sie vorher "geriestert" haben. Auch über viele | |
Jahre langzeitarbeitslose Empfänger von Hartz-IV profitieren nicht, weil | |
sie nicht genügend Beitragszeiten aufbringen. Minijobberinnen bleiben | |
gleichfalls außen vor, noch unklar ist, ob sie einen Anspruch auf eine | |
Zuschussrente erwerben können, wenn sie freiwillig einen Beitrag in die | |
Rentenversicherung einzahlen. Leute, die eine niedrige | |
Erwerbsminderungsrente beziehen, bekommen gleichfalls keine Zuschussrente. | |
Von der Leyen schlägt auch Verbesserungen zur Erwerbsminderungsrente vor. | |
Was ist geplant? | |
Die sogenannten Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrente werden | |
nach den Vorschlägen von der Leyens in sehr kleinen Schritten bis zum Jahre | |
2029 um zwei Jahre verlängert. Die häppchenweise Steigerung ergibt nach | |
Rechnungen des DGB im nächsten Januar nur 3 Euro pro Monat mehr für diese | |
Rentenbezieher. | |
Was ist mit der geplanten sogenannten Kombirente? | |
Die sogenannte Kombirente soll es Älteren im vorzeitigen Rentenbezug | |
ermöglichen, auf eine Teilrente zu gehen und dabei in Teilzeit | |
weiterzuarbeiten. Die Kombirente soll ein Einkommen aus Rente und | |
Hinzuverdienst bis zur Höhe des zuletzt erzielten Einkommens erlauben. | |
8 Sep 2011 | |
## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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