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# taz.de -- Von der Leyens Rentenpläne: Wohl der, die keinen Partner hat
> Ursula von der Leyen spricht von "Zuschussrenten", "Kombirenten" und von
> Verbesserungen der Erwerbsminderungsrente. 10 Fragen und Antworten zu den
> Vorschlägen.
Bild: Müssen keine Angst vor künftigen Rentenplänen haben: Rentnerpaar heute.
Wie viel Zuschussrente soll es nach dem Vorschlag von
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) künftig geben?
Die Zuschussrente soll an diejenigen gezahlt werden, die bei Eintritt des
gesetzlichen Rentenalters aufgrund ihrer niedrigen Rente ein verfügbares
Alterseinkommen haben, das unter 850 Euro monatlich liegt. Dann wird mit
der Zuschussrente aufgestockt bis zu diesem Betrag.
Was sind die Voraussetzungen, die Zuschussrente zu erhalten?
Nach den Plänen von der Leyens sollen nur diejenigen die Zuschussrente
bekommen, die mindestens 45 Jahre Mitglied in der gesetzlichen
Rentenversicherung waren und während dieser Zeit 35 Jahre lang Beiträge
entrichtet haben. Für eine Übergangszeit soll es genügen, nur 40 Jahre lang
versichert und 30 Jahre Beiträge eingezahlt zu haben. Außerdem müssen die
Berechtigten mindestens 35 Jahre eine private Riester-Versicherung oder
Betriebsrente abgeschlossen haben. Für die nächste Übergangszeit reicht es,
wenn der Riester-Vertrag mindestens fünf Jahre lang bestanden hat.
Muss man 30 beziehungsweise 35 Jahre lang Vollzeit gearbeitet haben, um
einen Anspruch zu haben?
Nein, es spielt keine Rolle, ob es ein Vollzeit- oder ein Teilzeitjob war,
nur sozialversicherungspflichtig muss er gewesen sein. Außerdem wird die
Erziehung eines Kindes mit jeweils drei Jahren als Beitragszeit verbucht,
und auch Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und von Krankengeld
gelten als Beitragszeit und werden mit eingerechnet.
Was genau bedeutet, dass man insgesamt 40 beziehungsweise später 45 Jahre
lang Mitglied der Rentenversicherung gewesen sein muss?
Es bedeutet, dass man Mitgliedszeiten erfüllt haben muss, auch wenn man für
diese Zeiten keine Beiträge entrichtet hat. Als Mitgliedszeiten zählen zum
Beispiel Jahre der Ausbildung, auch Zeiten des Bezugs von Hartz IV.
Welche biografischen Szenarios sind denkbar?
Denkbar ist, dass jemand fünf Jahre Ausbildungszeit und zwei Jahre
Hartz-IV-Bezug als Versicherungszeit verbucht, dann drei Jahre in die
Kindererziehung geht und 30 Jahre lang einen sozialversicherungspflichtigen
Teilzeitjob macht als Beitragszeiten. Diese Person hätte die
Voraussetzungen der 40 plus 30 Jahre erfüllt. Sie bekäme später im Alter
eine Rentenaufstockung, falls sie eine Minirente bezieht. Allerdings nur,
wenn sie in die private Riester-Rente eingezahlt hat und der Partner nicht
zu viel verdient - eine wichtige Einschränkung.
Wie werden Partnereinkommen und Vermögen später angerechnet, um den
Anspruch auf eine Zuschussrente zu klären?
Zu der Bedürftigkeitsprüfung sind die Details noch nicht festgelegt. In der
Diskussion ist eine Anrechnung des Partnereinkommens, falls dieses oberhalb
von 850 Euro liegt. Verheiratete Frauen hätten dann in vielen Fällen keinen
Anspruch auf einen Zuschuss. Auch der Ertrag aus der Riester-Rente wird
angerechnet. Regeln zur Vermögensanrechnung gibt es noch nicht.
Wie viel Riester-Rente muss man all die Jahre einzahlen?
Arbeitslose und Kleinverdiener müssen zumindest den Sockelbetrag von 5 Euro
im Monat zahlen.Wer ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat, muss
die Riester-Beiträge prozentual entrichten. In der Diskussion ist jetzt,
mindestens 3 Prozent vom Verdienst als Riester-Beiträge einzahlen zu
müssen.
Wer profitiert nicht von der Zuschussrente?
Selbständige haben nichts davon, denn sie sind nicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung. Eine Ausnahme bilden die in der Künstlersozialkasse
Versicherten: Sie hätten bei entsprechenden Voraussetzungen Ansprüche auf
die Zuschussrente, wenn sie vorher "geriestert" haben. Auch über viele
Jahre langzeitarbeitslose Empfänger von Hartz-IV profitieren nicht, weil
sie nicht genügend Beitragszeiten aufbringen. Minijobberinnen bleiben
gleichfalls außen vor, noch unklar ist, ob sie einen Anspruch auf eine
Zuschussrente erwerben können, wenn sie freiwillig einen Beitrag in die
Rentenversicherung einzahlen. Leute, die eine niedrige
Erwerbsminderungsrente beziehen, bekommen gleichfalls keine Zuschussrente.
Von der Leyen schlägt auch Verbesserungen zur Erwerbsminderungsrente vor.
Was ist geplant?
Die sogenannten Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrente werden
nach den Vorschlägen von der Leyens in sehr kleinen Schritten bis zum Jahre
2029 um zwei Jahre verlängert. Die häppchenweise Steigerung ergibt nach
Rechnungen des DGB im nächsten Januar nur 3 Euro pro Monat mehr für diese
Rentenbezieher.
Was ist mit der geplanten sogenannten Kombirente?
Die sogenannte Kombirente soll es Älteren im vorzeitigen Rentenbezug
ermöglichen, auf eine Teilrente zu gehen und dabei in Teilzeit
weiterzuarbeiten. Die Kombirente soll ein Einkommen aus Rente und
Hinzuverdienst bis zur Höhe des zuletzt erzielten Einkommens erlauben.
8 Sep 2011
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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