# taz.de -- Urteil über Zwangsverrentung bei Piloten: Bis 65 über den Wolken | |
> Der Europäische Gerichtshof kippt die Altersgrenze für Lufthansa-Piloten. | |
> Die Richter entschieden auch: In anderen Fällen mache eine Altersgrenze | |
> Sinn. | |
Bild: Kein automatisches Ausscheiden zum 60. Geburtstag. | |
FREIBURG taz | Piloten der Lufthansa dürfen künftig bis zum 65. Lebensjahr | |
fliegen. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in | |
Luxemburg. Es sei eine unzulässige Altersdiskriminierung, wenn der | |
Tarifvertrag für Lufthansa-Piloten eine Altersgrenze von 60 Jahren vorsehe. | |
Bisher heißt es im Tarifvertrag für die Piloten: "Das Arbeitsverhältnis | |
endet - ohne dass es einer Kündigung bedarf - mit Ablauf des Monats, in dem | |
das 60. Lebensjahr vollendet wird." Ausgehandelt wurde der Vertrag von der | |
Lufthansa und der Pilotenvereinigung Cockpit. Er gilt für rund 4.200 | |
Flugzeugführer. | |
Drei Piloten wollten sich jedoch mit dieser Zwangsverrentung nicht | |
abfinden. Sie beriefen sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz | |
(AGG), das eine Benachteiligung aufgrund des Alters verbietet. Zunächst | |
verloren sie bei den hessischen Arbeitsgerichten. Erst das | |
Bundesarbeitsgericht legte den Fall dem EuGH zur Auslegung vor, denn das | |
AGG beruht auf europäischen Richtlinien. | |
Der EuGH entschied nun einerseits, dass Altersgrenzen für Piloten durchaus | |
zulässig seien, um die öffentliche Sicherheit zu wahren. Immerhin gehe es | |
darum, schwere Unglücksfälle zu vermeiden, Passagiere, Personal und | |
Bevölkerung zu schützen. "Unbestreitbar" nähmen die körperlichen | |
Fähigkeiten der Piloten mit zunehmendem Alter ab. | |
## Bundesarbeitsgericht muss abschließend entscheiden | |
Andererseits hielt der EuGH die Altersgrenze von 60 Jahren für einen | |
unverhältnismäßigen Eingriff. Denn laut Gesetz dürfen Piloten in | |
Deutschland bis zum 65. Lebensjahr Passagiere befördern. Bei | |
internationalen Flügen ist dies ab dem 60. Geburtstag zumindest dann | |
möglich, wenn die anderen Piloten unter 60 Jahre alt sind. In dem Prozess | |
wurde nach Auffassung der Richter auch nichts vorgetragen, was für die | |
niedrige Altersgrenze im Tarifvertrag spricht. Die 60-Jahre-Grenze sei also | |
nicht "notwendig". | |
Über den Fall der drei Piloten muss nun abschließend das | |
Bundesarbeitsgericht entscheiden, wobei nun alles dafür spricht, dass die | |
Piloten den Prozess gewinnen. Allerdings sind diese inzwischen schon 64 und | |
65 Jahre alt. Sie haben den Sieg also vor allem für ihre jüngeren Kollegen | |
errungen. Möglicherweise können sie für sich aber Verdienstausfall | |
einklagen. | |
Lufthansa und die Gewerkschaft Cockpit müssen nun einen neuen Tarifvertrag | |
aushandeln, bei dem ein automatisches Ausscheiden erst ab dem 65. | |
Lebensjahr vorgeschrieben werden kann. Die Pilotenvereinigung zeigte sich | |
enttäuscht über das EuGH-Urteil. Die "extreme Belastung im Schichtdienst" | |
sei zu wenig berücksichtigt worden. | |
Vor einem Jahr hatte der EuGH eine Altersgrenze für Kassenärzte | |
beanstandet. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Ärzte nur bis zu ihrem 68. | |
Lebensjahr Kassenpatienten behandeln dürfen, wenn es keine entsprechende | |
Grenze für Privatpatienten gebe. Die Altersgrenze könne allerdings mit | |
einer "Verteilung der Berufschancen zwischen den Generationen" | |
gerechtfertigt werden. Ältere Ärzte sollen den Markt für jüngere Ärzte | |
nicht verstopfen. Mit Blick auf den Ärztemangel auf dem Land wurde die | |
Altersgrenze für Kassenärzte inzwischen vom deutschen Gesetzgeber | |
abgeschafft. | |
Akzeptiert hat der EuGH in den letzten zwei Jahren auch andere | |
sozialpolitisch motivierte Altersgrenzen. So müssen Staatsanwälte mit 65 in | |
Pension gehen, um eine ausgewogene Altersstruktur zu sichern. Auch die weit | |
verbreitete tarifvertragliche Regelung, dass ein Arbeitsverhältnis mit | |
Erreichen des Rentenalters endet, sei keine willkürliche | |
Altersdiskriminierung, sondern zur Sicherung der Beschäftigung junger | |
Arbeitnehmer gerechtfertigt. | |
13 Sep 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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