# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Piloten müssen nicht mit 60… | |
> Die Deutsche Lufthansa darf ihre Piloten nicht mehr ab 60 Jahren in den | |
> Zwangsruhestand schicken. Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis am | |
> Dienstag als Diskriminierung verworfen. | |
Bild: Künftig auch mit Piloten über 60 Jahren: Lufthansa-Flieger in Frankfurt… | |
LUXEMBURG dpa | Piloten dürfen nach einem EU-Urteil nicht mit 60 Jahren in | |
den Zwangs-Ruhestand geschickt werden. Dies stelle eine Diskriminierung | |
wegen des Alters dar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am | |
Dienstag in Luxemburg (Rechtssache 447/09). | |
Eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze sei unverhältnismäßig und für | |
die Luftsicherheit nicht notwendig. Laut geltendem Recht können | |
Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein. | |
Geklagt hatten drei Piloten der Deutschen Lufthansa AG. Nun muss die | |
Lufthansa ihren Tarifvertrag mit der Pilotengewerkschaft Cockpit ändern. | |
Das Musterurteil könnte auch Altersgrenzen anderer Berufsgruppen infrage | |
stellen. | |
Die Richter berufen sich in ihrem Urteil auf das Gleichbehandlungsgesetz, | |
das jede Diskriminierung im Berufsleben verbietet. Zwar sei es möglich, bei | |
Berufen, für die besondere körperliche Fähigkeiten notwendig seien, | |
Auflagen zu machen. Doch da internationale Behörden Piloten bis zum Alter | |
von 65 Jahren als fit genug ansähen, müsse dies auch für Deutschland | |
gelten. | |
13 Sep 2011 | |
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