Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Piloten müssen nicht mit 60…
> Die Deutsche Lufthansa darf ihre Piloten nicht mehr ab 60 Jahren in den
> Zwangsruhestand schicken. Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis am
> Dienstag als Diskriminierung verworfen.
Bild: Künftig auch mit Piloten über 60 Jahren: Lufthansa-Flieger in Frankfurt…
LUXEMBURG dpa | Piloten dürfen nach einem EU-Urteil nicht mit 60 Jahren in
den Zwangs-Ruhestand geschickt werden. Dies stelle eine Diskriminierung
wegen des Alters dar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am
Dienstag in Luxemburg (Rechtssache 447/09).
Eine im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze sei unverhältnismäßig und für
die Luftsicherheit nicht notwendig. Laut geltendem Recht können
Berufspiloten bis 65 Jahre aktiv sein.
Geklagt hatten drei Piloten der Deutschen Lufthansa AG. Nun muss die
Lufthansa ihren Tarifvertrag mit der Pilotengewerkschaft Cockpit ändern.
Das Musterurteil könnte auch Altersgrenzen anderer Berufsgruppen infrage
stellen.
Die Richter berufen sich in ihrem Urteil auf das Gleichbehandlungsgesetz,
das jede Diskriminierung im Berufsleben verbietet. Zwar sei es möglich, bei
Berufen, für die besondere körperliche Fähigkeiten notwendig seien,
Auflagen zu machen. Doch da internationale Behörden Piloten bis zum Alter
von 65 Jahren als fit genug ansähen, müsse dies auch für Deutschland
gelten.
13 Sep 2011
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.