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# taz.de -- Kommentar Facebook: Facebook endlich Grenzen setzen
> Die norddeutschen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar und Thilo
> Weichert versuchen, Facebook rechtliche Grenzen aufzuzeigen. Gut so!
Ein Konzern wie Facebook darf eigentlich keine persönlichen Informationen
seiner Millionen Mitglieder aus der EU in die USA übertragen. Denn die
Datenschutzstandards in den Vereinigten Staaten fallen hinter die der
Europäischen Union zurück.
Konzerne, die sich verpflichten, europäische Standards einzuhalten, treten
dem Safe-Harbor-Abkommen bei. So dürfen sie die Personendaten doch
übertragen. Facebook nun behauptet, sich an das Abkommen zu halten, tut es
aber nicht immer.
Deutlich wird das am Beispiel der automatischen Gesichtserkennung. Das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung sieht vor, dass ein Unternehmen
seine Kunden informiert, wenn es beginnt, biometrische Daten von ihnen zu
erfassen. Das ist das Grundproblem: Facebook sagt manchmal nicht so gern
Bescheid.
Der Konzern hat den Service der Gesichtserkennung für seine Nutzer einfach
flächendeckend eingeschaltet. Das ist rechtswidrig - nach europäischen
Standards. Datenschützer und Politiker müssen sich fragen: Wie reagiert
man, wenn ein globaler Kommunikationskonzern europäische Regeln missachtet?
Die Europäer können sich bei Verstößen gegen Safe-Harbor bei der Federal
Trace Commission in den USA beschweren. Und hoffen, dass die gegen Facebook
vorgeht. Eine vage Hoffnung.
Die norddeutschen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar und Thilo
Weichert versuchen, dem Online-Konzern rechtliche Grenzen aufzuzeigen.
Dafür werden sie von manchen belächelt. Aber ihr Vorgehen ist durchaus
sinnvoll. Weichert will jetzt vor Gericht gegen den Like-Button von
Facebook vorgehen. Auch das ist gut: Urteile machen die Rechtslage klarer.
Dann muss nur noch irgendwer kontrollieren.
24 Oct 2011
## AUTOREN
Johannes Gernert
## TAGS
Schwerpunkt Meta
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